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OT: Wer kennt sich mit Autounfällen bzw. Versicherungen aus???

Huhu Mädels,

am Mittwoch bringe ich endlich den Mini in die Werkstatt (mir ist doch so ne blöde und unverschämte Kuh draufgefahren). Jetzt eine Frage: Hab ich eigentlich Anspruch auf einen Mietwagen? Oder wie komme ich zur/von den Werkstatt wieder weg? Es gibt doch auch so eine Aufwandspauschale, die man geltend machen kann, oder? Wie hoch ist die denn?

GLG

Tinki

Bisherige Antworten

OT: Wer kennt sich mit Autounfällen bzw. Versicherungen aus???

Guten Morgen, die Aufwandspauschale soweit mir das noch in Erinnerung ist, beträgt 25 € (Telefongebühren, Briefe schreiben usw.) und ein Mietwagen steht dir zu, aber nur soweit das kein höherklassiges Auto ist und auch nur eine bestimmte Anzahl von Tagen (weiß aber nicht mehr wie lange). Ich würde aber an deiner Stelle mal mit deiner Versicherung darüber sprechen oder einen Anwalt einschalten. Hast du dich schon mal mit der Versicherung der Unfallgegnerin in Verbindung gesetzt, denn wenn die sich weigern die Kosten zu übernehmen, dann bleibst du auch auf den Mietwagenkosten sitzen.

LG Silke

OT: Wer kennt sich mit Autounfällen bzw. Versicherungen aus???

Huhu Silke,

super! Dankeschön! :-) Denn von der gegnerischen Versicherung sagt einem das ja keiner ...

GGGGLG

Tinkerbelle

Uuuups ganz schön lang geworden :-)

Guten Morgen Tinkerbelle,

Ja du hast einen Anspruch auf einen Mietwagen, den muss die gegnerische Versicherung bezahlen. Allerdings stellen die sich meistens quer, wenn du einen "höherwertigen" bzw. "gleichwertigen" Wagen mietest. Dann ziehen die meistens so um die 15 % ab also sog. Eigenersparnis. Nimmst du keinen Mietwagen hast du einen Anspruch auf Aufwendungsersatz für die Zeit der Reparatur. Wie hoch der für einen Mini ist, könnte ich nachschauen, wenn du mir ein paar Daten von deinem Auto gibst.

Die Auslagenpauschale, die du von der Versicherung verlangen kannst (für Porto, Telefonate, Fahrtkosten zur Werkstatt u.ä.) beträgt max. 25 €, das ist aber regional unterschiedlich, oft zahlt die Versicherung nur 20€. Höhere Kosten werden nur dann erstattet, wenn sie nachgewiesen werden.

Desweiteren hast du wahrscheinlich einen Anspruch auf Erstattung des sog. merkantilen Minderwertes. Dein Auto ist schließlich jetzt ein Unfallwagen, der im Falle eines Verkaufes weniger erzielen würde als ein unfallfreies Auto.

Diese ganzen Geschichten bekommst du jedoch nur problemlos durch, wenn die Versicherung sich nicht wegen der Schuldfrage querstellt. Meistens versuchen sie, dem geschädigten Unfallgegner eine Mitschuld zu unterstellen. 20% sind z.B. schon die sog. Betriebsgefahr, die sich jeder Autofahrer im Allgemeinen zurechnen lassen muss, es sei denn der Unfall hätte sich auch bei Anwendung größtmöglicher Sorgfalt und Vorsicht nicht vermeiden lassen. Allerdings hast du bei einem Auffahrunfall ganz gute Chancen nachzuweisen, dass der Unfall für dich unvermeidbar war. Gibt´s denn Zeugen und wurde der Unfall polizeilich aufgenommen ?

Wenn du rechtsschutzversichert bist, solltest du auf jeden Fall zum Anwalt gehen.

Ich hoffe ich konnte dir erst mal helfen.

VlG Tina

Uuuups ganz schön lang geworden :-)

Huhu Tina,

super! Vielen lieben Dank für deine ausführliche mail :-)

Es ist kein schlimmer Unfall, lediglich die lackierte Stoßstange muss poliert werden, weil das Abrieb des "feindlichen Golfs" ist. Aber ich sitze natürlich nicht ne Stunde in der Werkstatt rum. Dazu ist mir meine Zeit zu teuer. Also werde ich wohl einen Mietwagen nehmen. Nachdem das die hiesige Mini-Niederlassung ist, ist das Auto auch sicher nicht höherwertig ...

Und Schuld hatten auf jeden Fall die anderen: Mein Auto war geparkt und die sind draufgefahren.

Aber bei so einem geringen Schaden ... kann ich da "merkantilen Minderwert" geltend machen? Wie mach ich das, wenn?

GGGGGLG

Tinki

Uuuups ganz schön lang geworden :-)

Hi Tinkerbelle,

na ja, ich würde vielleicht mal deinen Werstattmenschen fragen, aber wenn tatsächlich nur die Stoßstange poliert werden muss und nicht etwa nachlackiert oder Beulen rausgemacht werden müssen oder irgendetwas verzogen ist (z.B. Die Achse), glaube ich nicht, dass durch den Unfall ein Minderwert verursacht wurde. Ansonsten musst du den Betrag einfach nur neben den Reparaturkosten und der Auslagenpauschale bei der Versicherung geltend machen. Oft macht das auch gleich die Werkstatt, wenn die Reparatur direkt über die gegnerische Versicherung abgerechnet wird. In diesem Fall mache einfach die Werkstatt darauf aufmerksam.

Du solltest außerdem vorsichtig sein, wenn die Reparatur tatsächlich nur relativ kurze Zeit in Anspruch nimmt. Dann kann es sein, dass die gegnerische Versicherung die Benutzung eines Mietwagens als unverhältnismäßig ansieht. Z.B., wenn zwei Fahrten mit dem Taxi günstiger sind. Als Geschädigte unterliegst du nämlich einer sog. Schadensminderunspflicht, d.h. du musst von dir aus versuchen, den Schaden möglichst gering zu halten. Ansonsten könnte die Versicherung sich eventuell (zu recht) weigern, den vollen Betrag zu erstatten.

VlG Tina

Uuuups ganz schön lang geworden :-)

Hallo Tina,

du kennst dich ja echt super aus! :-) Dankeschön! Aber Taxifahren ist ja genau so teuer. Die bei Mini wollen 54,- für den Mietwagen und 20,- zahle ich auch mit dem Taxi für einen Weg. Und wenn ich dann 14,- draufzahlen soll, dann bringt mich das auch nicht um. Aber immobil zu sein, das ist scheußlich!

Dir ganz ganz ganz ganz ganz lieben Dank!!!

Tinki

Gern geschehen :-)

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