Hier sind doch immer Spezialisten unterwegs *g*
diesmal bräuchte ich mal Eure Hilfe bezgl. eines verpassten Termins :o/ der mich teuer zu stehen kommt..
Kopiere Euch mal den Link aus meinem ET Forum. Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen?
http://kind.qualimedic.de/Q-9374558.html
Danke und VLG Tanja
Re: Hier sind doch immer Spezialisten unterwegs *g*
Bei uns in der Praxis gab es diese Regelung nicht, aber ich meine, die können nicht einfach eine Behandlung in Rechnung stellen, wenn keine durchgeführt wurde... Dann müsstest Du eigentlich vorher schriftlich darüber aufgeklärt werden und das auch unterschreiben... An Deiner Stelle würde ich da wirklich mal bei der Beihilfe nachfragen... Die können nachprüfen, ob das so ok ist...
Gefallen lassen würde ich mir das nicht so einfach...
glg, Miriam
Re: Hier sind doch immer Spezialisten unterwegs *g*
vielen lieben Dank für Deine Antwort. Was ich halt auch komisch fand- welche Art von Leistung haben die mir denn da überhaupt angerechnet? Haben sich mal irgendwas da einfallen lassen oder wie?? Kommt mir irgenwie seltsam vor..
Dann steht dann noch oben Verordnung vom.. 11.09.. ich hab da angerufen und den Termin vereinbart- hatte kein Rezept und nix.
Werde Mo die Beihilfe direkt mal anrufen und dann mal weitersehen- wenn die mir was weiss ich, die Tel. Beratung in Rechnung gestellt hätten- ok. Aber 63? ist doch bissl viel.
VLG Tanja
Re: Hier sind doch immer Spezialisten unterwegs *g*
es ist tatsächlich so, daß Ärzte Dir einen Termin, den Du nicht wahrgenommen hast, wegen des dadurch entstandenen Verdienstausfalles in Rechnung stellen dürfen und zwar in der Höhe, die ein Wahrnehmen des Termins ergeben hätte.
Telefonate, in denen es rein um Terminvereinbarungen geht, dürfen hingegenen NICHT abgerechnet werden. Es sei denn, das Telefonat hat darüberhinaus noch eine Beratung enthalten (habt Ihr über mehr als nur den Termin geredet, hat die Arzthelferin mit den Arzt Rücksprache gehalten, hast Du mit ihm persönlich geredet etc.?). Wenn Ihr nur einen Termin vereinbart habt, ist das nicht abrechnungsfähig (steht auch so in der GOÄ).
LG Nic :)
Hab' nochwas im Netz dazu gefunden:
"...Das Problem wird sich daher auf die Fälle konzentrieren, in denen der Patient den Termin unentschuldigt nicht wahrnimmt. Die Frage wird von der Rechtsprechung unterschiedlich beantwortet. Bei Privatpatienten wird zum Teil die Auffassung vertreten, der Patient komme mit der Annahme der Leistung des Zahnarztes in Verzug, wenn er einen Termin nicht wahrnimmt. Er sei deshalb auch zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Beim Kassenpatienten kann dieser Rechtsgedanke nicht gelten, da der Patient dem Zahnarzt gerade keine Vergütung schuldet, sondern ein Zahlungsanspruch gegenüber der Kassenzahnärztlichen Vereinigung besteht. Überwiegend wird daher die Auffassung vertreten, der unentschuldigt nicht erschienene Patient schulde dem Zahnarzt Schadensersatz wegen der Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht.
Folgt man der letztgenannten Ansicht, stellt sich die Frage, wie sich der Schadensersatzanspruch des Zahnarztes berechnet. Einige Gerichte stellen auf den Betrag ab, den der Zahnarzt bei durchgeführter Behandlung hätte berechnen können. Eine andere Möglichkeit ist es, den Schaden auf Grundlage des durchschnittlichen Kostenfaktors einer zahnärztlichen Praxis zu schätzen. Die Beträge können dabei durchaus zwischen 75,00 und 250,00 Euro je Praxisstunde variieren.
Insgesamt bleibt vieles unklar. Festzuhalten ist jedoch, dass dem Zahnarzt für unentschuldigt nicht wahrgenommene Termine ein Ausfallhonorar bzw. ein Schadensersatzanspruch in nicht unerheblichem Umfang zustehen kann. Wegen der insgesamt unklaren Rechtslage ist zu empfehlen, sich zur Durchsetzung des ?Ausfallhonorars" fachkundiger Hilfe zu bedienen."
Re: Hier sind doch immer Spezialisten unterwegs *g*
Das was Du schreibst kann ich gar nicht glauben... Mein Chef meinte letztes Jahr, daß er nicht wahrgenomme Termine nicht einfach in Rechnung stellen kann... Auch nicht bei Privat-Versicherten...
Wie die Sache bei Zahnärzten aussieht kann ich nicht sagen.. Aber für die gelten ja auch fast immer andere Regelungen als für "normale" Ärzte... Na ja... Auf jeden Fall würde ich mich erstmal genau erkundigen, ob daß so in Ordnung ist... Finde das nämlich ziemlich unverschämt...
glg, Miriam
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