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o.T. Wer trägt die Kosten f. Zwischenablesung?

Anfang August hatte ich einen Mieterwechsel. Sowohl mein Ex-Mieter als auch meine jetzige Mieterin wollten unbedingt eine Zwischenablesung der Heizungkosten, damit wirklich auch jeder nur die Kosten trägt, die er "verursacht" hat. Nun kriege ich von der ista eine Rechnung über 51,33 Euro. Wer trägt nun die Kosten? Ach ja, in der Rechnung steht noch folgender Satz "Die Kosten der Zwischenablesung werden bei der Heizkostenabrechnung auf den Nutzer umgelegt". Aber auf welchen Nutzer??? LG Angi
Bisherige Antworten

Re: o.T. Wer trägt die Kosten f. Zwischenablesung?

Ich würde das einfach halbe/halbe machen.
Viele Grüße,
Christine

Re: o.T. Wer trägt die Kosten f. Zwischenablesung?

Ganz eindeutig ist der Nutzer der Mieter. Oder hast Du es warm von der Heizung *ggg*
Also da beide es wollten ist doch klar, daß sich die beiden die Kosten teilen. Lt. unserem Mietvertag ist es allerdings von der Seite des Ausziehenden zu leisten.
Hier ein Auszug aus dem HH Mietvertrag (ist ein Standard hier)
Abrechnung unmittelbar auf die Wohnung entfallen (z.B. Grundsteuer).
Die Verteilung der Heiz- und Warmwasserkosten erfolgt
a) nach dem Verhältnis der Wohn-/Nutzflächen,
b) bei Verwendung messtechnischer Ausstattungen zur Verbrauchserfassung nach dem vom Vermieter gemäß §§ 7 bis 10 HeizkostenV bestimmten Abrechnungsmaßstab.
Wird bei Mieterwechsel eine Zwischenablesung vorgenommen, sind die Kosten entsprechend zu verteilen. Die Kosten der Zwischenablesung trägt der ausziehende Mieter.
Findet keine Zwischenablesung statt, sind die gesamten Kosten anteilig aufzuteilen.
Die Heizkosten können nach auch nach der Gradtagstabelle aufgeteilt werden.>>>>>>>>
Liebe Grüße
BiBe

Re: o.T. Wer trägt die Kosten f. Zwischenablesung?

Hallo!
Die Ista macht doch für dich die Abrechnung.
In der sind die (Zusatz-)Ablesekosten bei den Mietern dann mit drin und die müssen die Nachzahlung an dich bezahlen. D.h. du bezahlst jetzt erst mal diese Rechnung (wie auch sonst Gas/Öl) und bekommst es über die Heizungsabrechnung wieder von den Mietern.
Du mußt jetzt also gar nichts machen, außer diese Rechnung zu bezahlen.
LG
Christine

Re: o.T. Wer trägt die Kosten f. Zwischenablesung?

Hallo Angi,
normalerweise ist es doch so, dass ins Auszugs-Protokoll der Ablesewert vom
Auszugstag eingetragen wird und beim Neumieter ins Protokoll der Ablesewert
vom Einzugstag. Da gibts doch eigentlich keine Diskussionen. Wenn das aber
bei Euch aus irgendwelchen Gründen anders gelaufen ist, muss m.E. der
ausziehende Mieter und Du die Kosten anteilig tragen, denn Du bist für die
Kosten verantwortlich die zwischen dem Auszug des alten Mieters und dem
Einzug des neuen Mieters (Strom, Heizung etc.). Sollte der Mieterwechsel nahtlos
gegangen sein, übernimmt die Neumieterin den anderen Teil der Kosten.
LG Lili

Re: o.T. Wer trägt die Kosten f. Zwischenablesung?

Hi Angi,
dann mach doch halbe-halbe wenn beide es wollten.
Bei mir hat die Ista damals vergessen eine Rechnung für die Zwischenablesung zu schicken.
LG Franzi

Re: o.T. Wer trägt die Kosten f. Zwischenablesung?

Hallo Angi,
als ich kürzlich umgezogen bin, habe ich die Zwischenablesung bezahlt. Damals hatte ich gegoogelt und dazu unterschiedliche Urteile gefunden. Aber logisch wäre es, wenn der Ausziehende allein bezahlt. Denn, das sind ja die Ablesekosten für IHN. Der Nachmieter wird nach seiner Ablesung auch bezahlen - wird auf die Nebenkosten umgelegt.
Gruß++
Laubfrosch.

Re: o.T. Wer trägt die Kosten f. Zwischenablesung?

Hallo Angi,
also, die Kosten der Zwischenablesung gehen kpl. zu Lasten desjenigen, der auszieht. Allerdings bin ich bei uns nicht in der Abrechnungsabteilung, sondern kümmere mich um die Ablesung und den Austausch der Erfassungsgeräte. Deshalb weiß ich auch nicht genau, wie die sogenannte Nutzerwechselgebühr berechnet wird. Bei uns in der Firma werden bisher die Zwischenablesungen nicht sofort in Rechnung gestellt, sondern wirklich erst bei der Schlussrechnung.
Ansonsten gehe doch einfach mal auf die Seite von ista. Übliches davor und dahinter.
LG
Jenny
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