eine Frage an Euch Teilzeitarbeitende
ich bin gerade jetzt mit einem Teilzeitjob (in meinem alten Bereich und beim alten Arbeitgeber) angefangen. Arbeite 15 Std. die Woche.
Davon 1 Tag im Büro (8 Std.)
und zwei Tage Homeoffice (á 3,5 Std.)
Die Tage sind flexibel und nicht vorgegeben.
Und nun ergibt sich daraus z.B. die Frage wie Feiertage gehandhabt werden. Wenn ich voll arbeite ist es klar - aber beim 15 Std. Job? Muß ich dann die 15 Std. trotzdem arbeiten, wird anteilig (wieviel?) was 'erlassen' oder lege ich z.B. meine Officetag einfach auf den 3. Okt. und lass ihn dadurch ausfallen? Wohl nicht, oder?
Weiß jemand, wie die offizielle Handhabung ist?
Liebe Grüße
BiBe
Re: eine Frage an Euch Teilzeitarbeitende
zunächst mal ist jeder Teilzeit-/Aushilfsbeschäftigte genauso wie Ganztagsbeschäftigte zu behandeln. Eben was Urlaubsanspruch und zusätzlich Zahlungen (Urlaub oder Weihnachten) betrifft, ebenso Krankheitstage.
Bei mir lief´s so, daß ich 2 Tage als feste Tage vereinbart habe (DI+DO). Wenn ich also an diesen Tagen krank war oder es war ein Feiertag, gab´s trotzdem Geld. Ich mußte aber eben auch Urlaub nehmen, wenn an diesen Tagen was anlag.
Anders herum hab ich aber je nach Arbeitslage auch mal getauscht und bin an einem anderen tag im Büro gewesen.
Für die Abrechnung galten aber eben DI+DO als feste Tage.
LG Nina
Re: eine Frage an Euch Teilzeitarbeitende
Ich bin auch so eine Teilzeitarbeitende (20 h / Wo = 2 x 8 h, 1 x 4 h) und bei mir ist es so geregelt - gesetzlich, da mein AG sehr, sehr penibel ist!:
Fällt ein Feiertag auf einen meiner Arbeitstage, werden mir für diesen Tag 4 Std. (20 Wo.-h : 5 Tage = 4 h, bei Dir wären es dann: 15 Wo.-h : 5 Tage = 3 h)angerechnet - egal, ob ich arbeite oder nicht. D.h. wenn einer meiner 8h-Tage ein Feiertag wäre, dann bekomme ich 4 Std. gutgeschrieben und müßte die fehlenden 4 Stunden reinarbeiten oder ich könnte Urlaub nehmen.
Ist ein bißchen kompliziert, aber wenn man damit umgehen muss, dann geht's schon.
Wie ist denn bei Dir der Urlaub geregelt? Bekommst die Tage anteilig? 30 Tage bei 5-Tage-Woche = 18 Tage bei 3-Tage-Woche?
Wenn Du Fragen hast, kannst mir gerne eine PN zukommen lassen...
LG Michaela
Re: eine Frage an Euch Teilzeitarbeitende
ich habe feste Arbeitstage von Mo-Do (je 7 Stunden). Ist Montag ein Feiertag hab ich "Glück", ist Freitags Feiertag hab ich "Pech". Tage tauschen geht mit Begründung, mach ich aber nur im Ausnahmefall. Am besten sprichst du deine Personalsachbearbeiterin an, es gibt ja sicher mehr solcher Fälle in eurer Firman.
LG, Heike
Re: eine Frage an Euch Teilzeitarbeitende
LG Nicole
Re: eine Frage an Euch Teilzeitarbeitende
ich arbeite 80%, habe aber 100% Urlaub und vollen Anspruch auf Feiertage (d.h. genauso viele wie meine vollzeitarbeitenden Kollegen).
Aus dem www:
Das Bundesurlaubsgesetz hat auch die Teilzeitbeschäftigten berücksichtigt: Auch sie haben einen Anspruch auf Erholungsurlaub.
Dieser richtet sich in erster Linie nach den Vereinbarungen im Arbeits- oder Tarifvertrag. Nur, wenn dort nichts geregelt ist, kommt folgende Berechnung zum tragen:
Beispiel 1: Im Betrieb vollbeschäftigte Arbeitnehmer arbeiten 5 Arbeitstage pro Woche. Ein Teilzeitbeschäftigter arbeitet nur 3 Arbeitstage pro Woche. Vorausgesetzt, die vollbeschäftigten Arbeitnehmer haben einen vertraglichen Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen, dann beträgt der Urlaubsanspruch des Teilzeitbeschäftigten 30 : 5 x 3 = 18 Urlaubstage. Da er nur 3 Tage in der Woche arbeitet, werden auch nur diese Arbeitstage bei der Berechnung des Urlaubs verrechnet, so dass der Teilzeitbeschäftigte letztlich - genau wie seine vollzeitbeschäftigten Kollegen - sechs Wochen seinen Arbeitsplatz nicht sieht.
Beispiel 2: Die vollbeschäftigten Arbeitnehmer arbeiten 6 Arbeitstage pro Woche (also jeden Werktag). Ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer arbeitet an 2 Arbeitstagen jeweils 4 Stunden. Wichtig ist insoweit, dass auch halbe Arbeitstage bei der Berechnung des Urlaubs, als ganze Arbeitstage zählen. Wenn die vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer also 24 Werktage Urlaubsanspruch jährlich haben, beträgt der Urlaubsanspruch des Teilzeitbeschäftigten 24 : 6 x 2 = 8 Urlaubstage.
Beispiel 3 :
Arbeitnehmer arbeitet an 3 Tagen 8 Stunden und an 2 Tagen jeweils 4 Stunden.
Ergebnis wie oben Beispiel 1 : 30 Urlaubstage.
Schon recht kompliziert wird es, wenn der Teilzeitarbeitnehmer unterschiedlich lange arbeitet: Dann muss zunächst ausgerechnet werden, wie viele Tage er durchschnittlich wie lange im Betrieb ist. Anschließend kann der Urlaubsanspruch berechnet werden.
Zu diesem Thema noch eine interessante Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 28. April 1998 - 9 AZR 314/97):
"Ändert sich im Verlauf eines Kalenderjahres die Verteilung der Arbeitszeit auf weniger oder auch auf mehr Arbeitstage einer Kalenderwoche, verkürzt oder verlängert sich entsprechend die Dauer des dem Arbeitnehmer zustehenden Urlaubs. Sie ist dann jeweils unter Berücksichtigung der nunmehr für den Arbeitnehmer maßgeblichen Verteilung seiner Arbeitszeit neu zu berechnen. Das trifft auch für einen auf das folgende Urlaubsjahr übertragenen Resturlaub zu, wenn der Arbeitnehmer seit Beginn des folgenden Jahres in Teilzeit beschäftigt ist."
Hat also ein Arbeitnehmer statt einer 5-Tage-Woche beispielsweise nur noch an 4 Tagen pro Woche seine Arbeitsleistung zu erbringen, so verringert sich die Zahl seiner jährlichen Urlaubstage entsprechend. Wenn in diesem Beispielsfall dem Arbeitnehmer ursprünglich 20 Tage Urlaub zustanden, so verbleiben ihm nach der Reduzierung der Arbeitszeit nur noch 16 Urlaubstage im Jahr. >>
Gruß++
Laubfrosch.
Vielen Dank Euch allen für die Antworten
Also das mit dem Urlaub war mir geläufig - denke ich auch ist einfach zu handhaben.
Die Sache mit den Feiertagen hatte ich mir auch so gedacht, daß sich die 'freigestellten' Stunden prozentual errechnen ließen.
Naja mal sehen, ob ich noch was bei mir im Vertrag finde bzw. mal unsere Personalmaus fragen ;-)
Vielen Dank erst mal
BiBe
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