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Stichtagregelung in Bayern *frage dazu*

Hallo hab da mal ne Frage dazu:

Aus aktuellen Anlas muss ich noch mal auf diese Regelung zurück kommen.
Regelung:
zum Schuljahr 2005/06 der 31. Juli,
zum Schuljahr 2006/07 der 31. August,
zum Schuljahr 2007/08 der 30. September,
zum Schuljahr 2008/09 der 31. Oktober,
zum Schuljahr 2009/10 der 30. November,
zum Schuljahr 2010/11 der 31. Dezember.
Heißt das nun das Leann *10.12.2002 wird 2008 6 Jahre nun 2008 gehen kann/darf/muss oder erst 2009 kann/darf/muss und Jill Amanda *09.11.2003 auf jedenfall 2009 in die 1.Klasse gehen muss??? Möchte nämlich ungern das beide zeitgleich eingeschult werden. Warum und wieso ist hier erstmal irrelevant.

LG Corinna

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Stichtagregelung in Bayern *frage dazu*

Hallo Corinna,
ich würde mal sagen, wenn die Stichtagsregelung so stimmt, wie Du sie aufgeschrieben hast (obwohl mir gesagt wurde, dass der Stichtag im Schuljahr 2009/2010 der 31.12. ist), heißt das:
Leann ist im Schuljahr 2008 ein Kann-Kind, kann also (wahrscheinlich mit Test, wie mein Sohn z.B.) auf Antrag vorzeitig eingeschult werden. Im folgenden Schuljahr ist Deine andere Tochter Jill in jedem Fall ein Muss-Kind, wie Katharina auch.
Ich habe auch meinen Sohn vorzeitig einschulen lassen (September-Kind, Stichtag war noch 30.06.), da er sonst regulär zusammen mit seiner 1J jüngeren Kusine eingeschult worden wäre und das wollte ich ihm ersparen.
Wenn Du also meinst, Deine Große ist schon reif genug für die Schule, solltest Du sie auf jeden Fall 2008 einschulen lassen, ungeachtet dessen, dass sie noch eine jüngere Schwester hat.
Ansonsten, falls das nicht klappen sollte: Auf jeden Fall darauf achten, dass sie in unterschiedliche Klassen kommen.
LG Lili m. Katharina *24.09.03
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