Suchen Menü

OT: Schönheitsreparaturen

Hallo,
vielleicht kennt sich hier jemand aus:
Wir ziehen Anfang Dezember um. Nachdem wir nur 1,5J in der jetzigen
Wohnung gewohnt haben, müssen wir die Streichkosten nur anteilig tragen.
Die Krux nur: Unsere Vermieter werden die Wohnung wahrscheinlich erst
lange nach unserem Auszug streichen lassen (und vielleicht noch andere
Renovierungsarbeiten vornehmen), das ist zur Zeit gängige Praxis in der
Siedlung, da es relativ lange dauert, einen neuen Mieter zu finden. Sprich, auf
die Malerrechnung wird die neue MWSt raufgeschlagen und dann wirds richtig
teuer :-(
Gibt es eine Möglichkeit, vom Vermieter zu verlangen, die
Renovierungsarbeiten noch im Dezember, also innerhalb unserer Mietzeit,
durchzuführen??
LG und danke schon mal Lili
Bisherige Antworten

Re: OT: Schönheitsreparaturen

Ich weiß nich tso genau, wie das rechtlich ist, aber ich glaube, dach einer gewissen Zeit 6 oder 9 Monate - hat er keine Ansprüche mehr an Euch. Ich würde ihm vorschlagen, jetzt einen Kostenvoranschlag einzuholen, und ihr bezahlt ihm jetzt einen Anteil davon - und seid damit raus.
Viele Grüße,
Christine

Re: OT: Schönheitsreparaturen

Hi Lili,
wir haben das mal früher so gemacht wie Bigbird geschrieben hat: Kostenvoranschlag eingeholt (und zwar selber, weil das billiger war als der vom Vermieter) und dann einen Anteil bezahlt. Sonst kannst du ja evtl. ewig warten. Und evtl. auch genausolang warten, bis du die Kaution zurückkriegst.
Die Frage ist nur, ob der Vermieter dann auch tatsächlich renovieren lässt :-/
LG Silke

Re: OT: Schönheitsreparaturen

Hallo Silke,
wir haben in letzter Zeit öfter Leute hier aus und einziehen sehen. Der Vermieter
lässt in den allermeisten Fällen sogar den Teppichboden rausreißen und Laminat
verlegen, neben den Malerarbeiten, um so sukzessive den Teppichboden aus
seinen Mieträumen rauszubekommen. Es handelt sich ja auch hier die Immo-
Gesellschaft einer großen Versicherung, die auch viel an Asiaten vermietet, die
können sich gar nicht leisten, Wohnungen in unrenoviertem Zustand zu
vermieten.
LG Lili

Re: OT: Schönheitsreparaturen

Hallo!
Ich würde auch das mit dem Kostenvoranschlag vorschlagen.
Zudem ist es gänzlich unrelevant ob er es dann tatsächlich durchführt oder nicht.
Angenommen es würde jedes mal nach einem halben Jahr einen Mieterwechsel geben, dann wäre das eine irre teure Sache für den Vermieter, jeweils den Rest komplett draufzulegen.
Aus diesem Grund muß er es nicht machen, darf aber trotzdem das Geld dafür verlangen.
Liebe Grüße
Christine

Re: OT: Schönheitsreparaturen

Warum streicht ihr die beim Auszug nicht grade selbst?
Er hat kein Anrecht darauf, dass ihr einen Maler bezahlt, wenn ihr das selbst
macht. Uns so viel kostet ein bisschen Farbe ja nicht. Wäre das keine
Möglichkeit?
Mit den eventuellen restlichen Renovierungsarbeiten habt ihr ja nichts zu tun,
das sind ja keine Schönheitsreparaturen.
LG
Zora

Re: OT: Schönheitsreparaturen

Hallo Zora,
wir wollten deswegen nicht selber streichen, weil uns das zu aufwendig ist. Mein
Mann hat noch im neuen Haus genug zu tun, ist zwar nicht soviel, aber es muss
alles soweit fertig sein vor Weihnachten, weil wir dann wieder zu den
Schwiegereltern fahren.
LG Lili
Meistgelesen auf 9monate.de
Diskussionsverlauf
Rat und Hilfe zur Bedienung
Übersicht aller Foren

Mit der Teilnahme an unseren interaktiven Gewinnspielen sicherst du dir hochwertige Preise für dich und deine Liebsten!

Jetzt gewinnen