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Kita verweigert Betreuung, wenn Kind nicht schläft

Hallo,
wer kann (rechtlich) weiterhelfen:
Unsere Kita für 1-3-Jährige unter kommunaler Trägerschaft weigert sich, die Kinder zu betreuen, wenn diese keinen Mittagschlaf mehr halten können/wollen. Es stünde kein Personal zur Verfügung, um die wachen Kinder zu betreuuen, und die kleineren Kinder, die schlafen wollen/müssen, dürften nicht gestört werden. Wir müssen unsere Kinder nun um 13.00 Uhr abholen - für Berufstätige ohne Großeltern vor Ort praktisch unmöglich.
Können wir eine Betreuung einfordern? Die Betreuungszeiten dauern offiziell bis 15.00 Uhr.
Sollen wir die Kindergartengebühr kürzen? Schließlich müssen wir nun eine Tagesmutter engagieren.
Wer weiß Rat?
Danke molly_b
Bisherige Antworten

Kita verweigert Betreuung, wenn Kind nicht schläft

Habt Ihr Euch schon beim Jugendamt beschwert? Gibt es einen kitaübergreifenden Elternbeirat, an den Ihr Euch wenden könntet? Aus welchem Bundesland kommst Du denn?
LG Iris

Kita verweigert Betreuung, wenn Kind nicht schläft

Bundesland: Hessen
Wie sich jetzt herausgestellt hat, ist die "Anordnung" voller juristischer Formfehler und unser Betreuungsvertrag mit der Gemeinde ist eindeutig. Der Elternbeirat der Kita wird das Gespräch mit der Leitung suchen, dann sehen wir weiter. Aber das Vertrauensverhältnis ist erstmal dahin... Mich schockiert die Naiivität, mit der versucht wird, die Eltern über den Tisch zu ziehen.
Gruß molly_b

Kita verweigert Betreuung, wenn Kind nicht schläft

Hallo molly_b,
kann nicht so recht die Naivität sehen mit der "die Eltern über den Tisch gezogen" werden sollen... Das Argument, daß kein Betreuungspersonal verfügbar ist um die wachen Kinder zu betreuen kann ich durchaus nachvollziehen.
Kommt denn Mittagsschlaf für euch überhaupt nicht in Frage?
Grüße, Maren

Kita verweigert Betreuung, wenn Kind nicht schläft

hallo Maren,
wir haben einen Betreuungsvertrag, der eindeutig die Betreuungszeiten festlegt. An diesen ist die Kita gebunden. Wenn sich im Nachhinein herausstellt, daß die Betreuung nicht gewährleistet werden kann, liegt ein Organisationsfehler bzw. -problem der Kita vor, das intern gelöst werden muß. Die Eltern haben ihre Arbeitszeiten auf den Betreuungsvertrag ausgelegt und können nicht von einem auf den anderen Tag ihre Arbeitsverträge ändern, nur weil die Kita ein Personalproblem hat. Vertrag ist Vertrag - bis ein neues Kindergartenjahr beginnt. Dann können die Bedingungen geändert werden, aber nicht vorher auf Zuruf. Und schließlich hätte die reduzierte Betreuung keine Auswirkungen auf unsere Kindergartengebühr gehabt, die die Gemeinde festlegt. Wir hätten nach wie vor die gleichen Beiträge zahlen sollen.
Nach intensiven Gesprächen hat sich jetzt eine Lösung angebahnt, bei der die Wach-Kinder ruhig beschäftigt werden können, ohne die anderen zu stören.
Gruß Molly
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