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KITA-Gutschein-Frage!

Hallo!
Ich habe mich ab 04.12.2006 arbeitssuchend gemeldet.
Nun habe ich dem Jugendamt (Tagesbetreuung) den Bedarf gemeldet,
dass ich einen Ganztagesplatz brauche.
Bis jetzt geht mein Sohn 4 Std. in die KITA.
1.Jetzt bekam ich ein Schreiben, das ich die Stundenangabe (Nachweis über Berufstätigkeit oder Ausbildung) nachweisen soll?!
Ich bin ab Dezember als "Vollzeitkraft" gemeldet. Ich habe dafür doch aber gar keinen Beleg, der das nachweisst???
2. Dann steht da mein Antrag wäre nicht vollständig. Die 4. Seite fehlt???
Die 4. Seite ist bei mir die Erläuterung zum Anmeldeverfahren???
Die habe ich natürlich nicht mitgeschickt.
Bitte um Hilfe!*heul*
Auf dem Amt ist heute keine Sprechstunde!
LG Thelka
Bisherige Antworten

Re: KITA-Gutschein-Frage!

Hallo Thelka,
ich kann dir nur von den Hamburger Verfahren berichten, das alles ist ja länderspezifisch geregelt. Bei meinem Antrag für meine kleine Tochter musste ich eine Bescheinigung meines Arbeitgebers ausfüllen lassen, dass ich ab dem Tag x von x Uhr bis x Uhr da bin mit x Wochenstunden, d.h. mein Arbeitgeber hat den Betreuungsbedarf von 6 Stunden pro Tag bestätigt. Der Gutschein wurde dann genehmigt vorbehaltlich, dass ich auch wirklich an dem Tag anfange. Solange du noch keinen neuen Arbeitsplatz hast kann ich mir nicht vorstellen, dass du 8 oder 10 Stunden im voraus bewilligt bekommst, das ist ja auch eine Kostenfrage (für dich und das Amt). Wenn dein Kind schon einen Vier-Stunden-Platz hat ist es aber in der Regel kein Problem, dass ein neuer Gutschein ausgestellt wird ab dem Zeitraum wenn du die Betreuungszeit auch wirklich nutzt und die Kita muss dir dann die zusätzlichen Stunden an Betreuung geben, d.h. dein Kind bleibt dann eben die entsprechende Stundenzahl länger.
LG Annalisa

Noch vergessen

...sobald dein Kind das reguläre Kiga-Eintrittsalter von drei Jahren erreicht hat, hast du in Hamburg einen Anspruch auf einen 5-Stunden-Platz mit Mittagessen, unabhängig davon, ob du berufstätig bist oder nicht.
LG Annalisa

Re: Noch vergessen

ohhh, das wäre mein traum, endlich mal ein platz mit mittagsessen. meine große würde das auch toll finden und ich hätte weniger stress mit dem mittäglichen abholen, essen zubereiten bzw. warm machen und dann die kleinen zu versorgen/mittagsschlaf, etc.
bei uns in mainz bekommst du als nicht berufstätige nur in privaten einrichtungen für teuer geld mittagessen für dein kind.
sorry, ist jetzt leider keine hilfe für dein formularproblem, da habe ich auch keine ahnung, bin aber gerade über das essen "gestolpert", da dies mein wunder punkt ist derzeit.
lg, alegria

Re: Noch vergessen

Hi Alegria,
das stimmt, das ist eine Riesenerleichterung - wenn meine Kinder nicht schon satt wären beim Abholen würde ich das hier nie schaffen, kochen ist ja auch ziemlich aufwändig! Als Hausfrau bist du dann den großen Teil deines Vormittags damit beschäftigt - ging mir jedenfalls in Elternzeit letztes Jahr so, wenn ich mal etwas Mittags warm essen wollte, dann war der ganze Vormittag futsch. Das könnte ruhig mehr angeboten werden - in unserer Kita gibt es sehr, sehr leckeres Vollwertessen, das wird geliefert, ist aber frisch aus sehr guten Zutaten gemacht. Kostet pro Kind auch nicht die Welt, ich glaube nicht einmal 2 Euro!
LG Annalisa

Re: KITA-Gutschein-Frage!

Hallo Annalisa!
Danke für Deine Antwort!
Es scheint mir einleuchtend zu sein.
Nur warum schrieb es das Jugendamt nicht so! Sie hätten mir doch absagen können!
Ich habe doch meinen Bewilligungsbescheid mitgeschickt?
Ich kenne mich doch damit nicht aus... :-(
LG Thelka

Re: KITA-Gutschein-Frage!

Es geht um Hamburg oder?
Also die vierte Seite waere nach meiner Rechnung die zweite Seite des Fragebogens zu den wirtschaftlichen Verhaeltnissen.
"Nur" weil du arbeitssuchend bist, hast du meines Wissens keinen Anspruch auf einen Ganztagsplatz. Mehr als 5 Stunden kriegt man nur, wenn man arbeitet, studiert, eine Weiterbildung macht oder aehnliches.
Wenn du die 5 Stunden beantragst, ist das ein anderes Formular, wo keine Nachweise erforderlich sind, weiss nicht, ob sie deinen Antrag einfach so "reduzieren" oder ob du neu stellen musst. Da wuerde ich nochmal beim Jugendamt nachhaken.
Wenn du dann wirklich arbeitest, brauchst du natuerlich mehr Stunden.. aber nach meiner Erfahrung bekommt man den neuen Gutschein inzwischen sehr schnell. Der Kiga sollte natuerlich aber entsprechende Kapazitaeten haben.
LG
Berit

Re: KITA-Gutschein-Frage!

Hallo Berit!
Ich wohne in Berlin!
Ich hatte vorher mal beim Jugendamt nachgefragt und die Dame meinte es reiche der Bescheid vom Arbeitsamt?!
Nur ich glaube Ihr habt recht und ich habe gar keinen Anspruch.
Ich hatte Angst das es zum Arbeitsantritt nicht rechtzeitg klappt.
PLatz hat der KIGA auf jeden Fall!
Ich rufe Montag sofort an, dass lässt mir keine Ruhe!
LG Thelka
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