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Hab mal eine wichtige Frage wegen Befreiung des Kindergartenbeitrages!

Hallo!
Ich habe heute den Antrag zur Befreiung abgegeben,da wurde mir gesagt,das man die Befreiung erst ab einem Alter von 3 jahren bekommt!
ich habe 2 Kinder,wobei der eine schon in den kiga geht,und der kleine soll jetzt Anfang Januar rein.Wird aber erst am 18.02.2007 3 jahre.
Der Antrag für den Kiga ist schon abgegeben.
Was nun?
Stimmt das?
Vielen lieben Dank
Tanja mit Jungs
Bisherige Antworten

Hab mal eine wichtige Frage wegen Befreiung des Kindergartenbeitrages!

Hallo, das kann ich mir nicht vorstellen. Keine Ahnung ob das vom Bundesland oder dem Träger des Kiga abhängt, aber wenn Du unterstützungswürdig bist, dann doch auch schon vor dem 3. Geburtstag Deines Kindes?!
Von Freunden in Thüringen kenne ich folgende Geschichte: Beide Studenten, also knapp bei Kasse, Kind mit einem Jahr zu klein für Kiga, also ab zur Tagesmutter und das Jugendamt hat die Differenz zwischen Tagesmutterkosten und gestütztem Kiga-Preis übernommen. Ab dem zweiten Geburtstag in den Kiga und da haben sie (die Eltern) weiterhin den gestützten Kiga-Preis bezahlt. Aber in Thüringen bzw. in Jena hat man ja auch Anspruch auf einen Kiga-Platz ab dem ersten Geburtstag, wenn beide Eltern arbeiten und ab 2 1/2 sowieso.
Also im Zweifel nachhaken. Selbst wenn ein unter 3-jähriges Kind in der Betreuung teurer ist, sollte Dir doch dann eine finanzielle Unterstützung zustehen!
Viel Glück,
Jana

Hab mal eine wichtige Frage wegen Befreiung des Kindergartenbeitrages!

Hallo Jana!
Ich habe eben nochmal angerufen,und es stimmt wirklich.Sie bezahlen erst,wenn das kind 3 jahre alt ist.
Weil es bei uns auch erst einen Anspruch ab dem 3ten lebensjahr hat.
Tja,dann kann er erst entweder im März in den kiga,oder ich zahle 1,5 Monate selber....
Aber das Geld habe ich nicht...
Naja,bleibt dann wohl nix anderes übrig.
Aber dennoch danke für deine Antwort.
VlG
Tanja

Hab mal eine wichtige Frage wegen Befreiung des Kindergartenbeitrages!

Hallo!
Naja, wenn die das beim JA sagen, dann wird es sicher so sein. Mein Sohn ging bis zum 3. Geb. zwei Jahre lang in eine städt. Krippe und wir bekamen die Kosten sogar voll erstattet, als mein Mann arbeitslos wurde. 225 Euro hätten wir uns nie leisten können. Mit dem Anspruch hat das bei uns wohl nichts zu tun, der gilt bei uns auch erst ab 3. Lj.
LG Susanne
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