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Frage zum "Zurückstellen" bei der Einschulung

Hallo,
wie ist es eigentlich mit dem "zurückstellen" bei der Einschulung....WER bestimmt das? Welche Tests mssen da von wem und wo gemacht werden? Ist eine Zurückstellung gleichbedeutend mit "sitzenbleiben"? Ich habe gehört, dass man, wenn man mal zurückgestellt wurde, nur noch einmal eine Klasse im Laufe der Schulzeit wiederholen kann....Kann jemand aus Erfahrung berichten, ob es von Vorteil/Nachteil war, sein Kind lieber noch 1 Jahr zurückzustellen? Was waren die Gründe für die Zurückstellung? Ich freue mich über jede Antwort, gerne auch über meine private mail....
Liebe Grüße
Eva
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Frage zum "Zurückstellen" bei der Einschulung

Hallo,
in NRW ist es so, das es schon einen sehr gewichtigen Grund geben muss, damit ein Kind nicht mit 6 Jahren eingeschult wird.
Ein sehr gewichtiger Grund wäre ein sehr langer stationärer Krankenhaus Aufenthalt.
Eine Entwicklungs- und/oder oder Sprachverzögerung, AD(H)S, Geistig-, Körper-, Lern-Behinderung, selbst extreme Frühchen (zB. Geburt in der 26. SSW) ist kein Grund für eine Rückstellung.
Wenn dies nicht auf der Regelschule möglich ist, dann wird das Kind auf einer entsprechenden Förderschule eingeschult, die ggf. eine 5jährige Grundschule hat.
Die Schulpflicht endet idR nach 9-10 Jahren, was aber nicht bedeutet, das ein Kind danach auf die Straße geworfen wird ;-)
Frag doch einfach mal bei euerem örtlichen Schulamt nach.
C.
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