Frage zum Elterngeld
ich krieg grad die Kriese, oder vielleicht kapier ich das auch nicht richtig. Helft mir doch mal.
Also, ich erwarte Ende Juni 07 mein drittes Kind. Vorher sind Ben (04/2002) und Mia (04/2005) geboren. Seitdem Mia geboren ist, bin ich in Elternzeit. Seither auch nicht berufstätig.
Nun lese ich was von Geschwisterbonus. Soll das heißen, ich bekomme NUR den Geschwisterbonus von 75 EUR oder bekomme ich den ZUSÄTZLICH zum Elterngeld?
Dann noch ne Frage:
Das Elterngeld beträgt 67 % der letzten 12 Monate Erwerbstätigkeit vor der Geburt des Kindes.
Da war ich aber nicht erwerbstätig! Da war ich in Elternzeit. Bekommen wir dann kein Elterngeld???
Folgendes hab ich unter www.elterngeld.net gefunden:
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Der Geschwisterbonus beim Elterngeld:
Anspruchsvoraussetzung für den Geschwisterbonus
Den Geschwisterbonus gibt es, wenn neben dem neuen Kind mindestens ein Geschwisterkind unter 3 Jahren oder zwei Geschwisterkinder unter 6 Jahren vorhanden sind.
Höhe des Geschwisterbonusses
Der Geschwisterbonus beträgt 10 % des Elterngeldes ohne Geschwisterbonus. Wenn diese 10 % weniger als 75 Euro betragen, wird der Geschwisterbonus auf 75 Euro erhöht. Es soll nun also auch beim Geschwisterbonus einen Sockelbetrag (75 Euro) geben.
Beispiele zum Geschwisterbonus
Beispiel A:
Klaus wurde am 01.04.2005 geboren. Britta wird voraussichtlich am 01.06.2007 geboren. Vor der Geburt von Klaus hatten Sie ein "Netto-Einkommen" in Höhe von 1.500 Euro. Vor der Geburt von Britta waren Sie in Elternzeit und hatten kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit.
Ergebnis:
Sie bekommen einen monatlichen Geschwisterbonus in Höhe von 75 Euro. Nach der alten Regelung hätten Sie keinen Geschwisterbonus bekommen, da zwischen den Geburten mehr als 24 Monate liegen.
Beispiel B:
Josef wurde am 01.07.2005 geboren. Maria wird voraussichtlich am 01.06.2007 geboren. Vor der Geburt von Josef hatten Sie ein "Netto-Einkommen" in Höhe von 1.500 Euro. Vor der Geburt von Maria waren Sie in Elternzeit und hatten kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit.
Ergebnis:
Sie bekommen einen monatlichen Geschwisterbonus in Höhe von 75 Euro. Nach der alten Regelung hätten Sie 352,50 Euro bekommen.
Ablauf des Geschwisterbonusses
Der Geschwisterbonus soll wegfallen, wenn die Anspruchsvoraussetzungen (siehe oben) nicht mehr erfüllt werden. Wenn es nur ein Geschwisterkind gibt und dieses Geschwisterkind seinen dritten Geburtstag feiert, verliert der Elterngeldbezieher ab dem auf den Geburtstag folgenden Lebensmonat des Kindes seinen Geschwisterbonus.
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Und nun?
Was bekomm ich denn nun?
LG Ivonne
Re: Frage zum Elterngeld
"Auch wer vor der Geburt des Kindes kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit bezog, hat Anspruch auf den Sockelbetrag. Der Sockelbetrag beträgt 300 Euro Elterngeld pro Monat." Das steht an einer anderen Stelle deiner genannten Seite
Ich denke mal, dass du die 300 Euro bekommst und den Geschwisterbonus. Genaues weiß ich aber auch nicht.
LG Hiltrud
Re: Frage zum Elterngeld
Ich würde sagen: 300 ? (Sockelbetrag des Elterngeldes) + 75 ? (Sockelbetrag des Geschwisterbonus).
LG Janet
Re: Frage zum Elterngeld
das steht dir aber auf jeden fall zu, egal, ob und wieviel du vorher verdient hast.
ansonsten erkundige dich doch einfach mal beim zuständigen amt.
lg, segolene, die auch 375 eur für ein jahr als homestaymom bekommen hätte, da wir die geschwister im zweijahresabstand gebastelt haben, was aber hinfällig ist, da gestern et war und wir somit nur das alte elterngeld von ca. 300 eur für wahrscheinlich ein halbes jahr bekommen, wie bei den großen beiden...
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