Frage zu Personalschlüssel im Ki-Ga
Re: Frage zu Personalschlüssel im Ki-Ga
in unserem Kiga sind momentan ca 45 Kinder, am Ende des kigajahres (Juni 2007) ca 60. Wir haben drei Gruppen. Morgens sind 6 Erzieherinnen + 1 Erzieherin für Förderprogramme kleingruppenarbeit)da, dazu noch 2-3 Praktikantinnen die aber nicht alleine bei den Kinder sind und auch nicht jeden Tag. Mittags sind nicht soviele Kinder da ca 20-30 und dann nur 2-3 Erzieherinnen, allerdings gibts Mittags kein Progamm sondern nur spielen (was meiner Meinung nach auch reicht).
Für Personalfragen ist normalerweise der Träger verantwortlich. Bei uns ist das die Kirche da unser Kiga katholisch ist.
Ich weiß noch das bei Kleingruppen bis 10 Kindern eine Erzieherin reicht.
wir sind aus BW.
Hoffe konnte helfen
LG Heidi
Re: Frage zu Personalschlüssel im Ki-Ga
Bei uns im Kiga gibt es 3 Gruppen (Lucas Gruppe ist u. a. auch für integrative Kinder), in denen 20-25 Kinder drin sind. Es gibt für jede Gruppe 2 Erzieherinnen (davon eine "richtige" Erzieherin und eine Kinderpflegerin) und dazu etliche (Jahres)-Pranktikantinnen. In Lucas Gruppe gibt es noch eine Heilpädagogin mit dabei, weil es eben die integrative Gruppe ist. Und bei uns in NRW ist es so hat mir die Leitung mal erzählt, daß Neuverträge nur noch für 1 Jahr geschlossen werden dürfen und somit in vielen Einrichtungen (zum Glück nicht bei uns, da haben alle Altverträge) ständige Wechsel die Regel sind.
Um sowas zu umgehen müßte man sein Kind laut Leitung in eine Kita geben (gibt es hier in unserer Stadt nicht) oder in eine private Einrichtung.
Alles Gute Claudia
Re: Frage zu Personalschlüssel im Ki-Ga
hier in NRW gibt es behördeninterne Vorgaben des zuständigen Ministeriums, welche Personalkosten erstattet (refinanziert) werden.
Die dienen den Kommunen als Grundlage ihrer Personalbedarfsplanung. So wird differenziert nach Anzahl der Kinder insgesamt, Anzahl der Nachmittagskinder und das natürlich für jede Betreuungsart getrennt (kleine/große altersgemischte Gruppe, normale Kiga-Gruppe, Übermittagbetreuung, Hort)
Dies wird zu einem bestimmten Stichtag (ich glaube es ist irgendwas zwischen Oktober und Dezember) jedes Jahr neu berechnet.
Das sind alles nur grobe Vorgaben, die das finanzielle betreffen. Aber es müsste auch grundsätzliche Vorgaben geben, die die Gruppenstärke und die der zuständigen Fachkräfte vorschreiben. In NRW besteht die Regelgruppe normalerweise aus 20 Kindern bei 2 Fachkräften (1 Erzieherin und 1 Kinderpflegerin). Die Anzahl der Kinder darf nur in Ausnahmefällen auf bis zu 25 Kindern ausgedehnt werden. Näheres müßte aber bei dem zuständigen Landesministerium zu erfragen sein.
Viel Spaß und Geduld bei der Recherche!!
GlG
Britta
P.S.: Frage ansonsten mal in der Stadtverwaltung nach dem Sachbearbeiter, der bei Euch die Betriebskosten der Kindergärten abrechnet. An dieser Stelle müßte man Dir weiterhelfen können, wenn es die zuständige Fachberatung im Jugendamt nicht kann.
Re: Frage zu Personalschlüssel im Ki-Ga
VG Claudia
Re: Frage zu Personalschlüssel im Ki-Ga
es handelt sich um eine "soll-Vorschrift", d.h. in begründeten Ausnahmefällen kann davon abgesehen werden. Aber es darf nicht von vorneherin mit 25 Kindern geplant werden.
Es gibt immer mal Fälle, da MUSS ein Kind von Jetzt auf gleich einen Kindergartenplatz erhalten. Daher wäre es fatal, wenn bei Euch im Stadtgebiet ALLE Gruppen ausnahmslos mit 25 Kindern belegt wären.
LG
Britta
Re: Frage zu Personalschlüssel im Ki-Ga
VG Claudia
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