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An die Juristen und Hobbyrechtsanwälte unter euch

Hallo zusammen,
folgendes Problem: Unser Sohn wurde heute in einer großen Tageszeitung auf der Titelseite der Stadtausgabe auf einem sehr großen Foto veröffentlicht. Es handelt sich um einen Artikel, dass die Kindergartengebühren in unserer STadt im nächsten Jahr steigen werden. Diesbezüglich war gestern ein Fotograf im Kindergarten, der mir nichts dir nichts Fotos gemacht hat. Unsere Kindergartenleitung hatte dem Fotograf die Erlaubnis gegeben, UNS als ELTERN aber nicht gefragt. Die Überschrift in dem Artikel lautet: RAN AN DIE REICHEN ELTERN
Wenn man die Sache jetzt weiter spinnen würde, könnte man denken, das abgebildete Kind (UNSER KIND) hätte reiche eltern. Unter dem Bild wird der Name des Kindergartens genannt. Wenn nun ein Irrer dahergelaufen käme und annehmen würde unser Sohn hätte reiche Eltern, entfürt (mal eben) unser Kind und erpresst uns (alles hypothetisch ich weiß!!!).
WAS denn DANN???? Große Sch...
Deswegen meine Frage nun: Was können wir unternehmen?
Wieso hat die kindergartenleiterin "einfach so" ihre Zustimmung geben können (sie wußte angeblich nicht, dass sie uns fragen muß - hallo???)
Der Artikel ist nicht nur in der Zeitung, sondern auch noch groß im Internet mit Foto veröffentlicht!
Jetzt sagt doch mal was? Ändern kann man es jetzt nicht mehr, dass ist mir klar, aber was können wir trotzdem tun? SChadensersatz? (wofür? wenn überhautp)
Das geht doch so nicht... aufreg!!!
LG Ivonne
Bisherige Antworten

Re: An die Juristen und Hobbyrechtsanwälte unter euch

Hallo Ivonne,
ich kann deinen Ärger verstehen, und du bist absolut im Recht. Ich bin selbst Redakteurin und wenn wir in Schulen oder Kindergärten drehen wollen, müssen IMMER die Eltern ihr Einverständnis geben, bei Kindern und Jugendlichen unter 18.
Wie du selbst sagst, kann man es leider nicht mehr ändern, aber ich würde mich in der Redaktion beschweren und außerdem, wenn dich das sehr stört, darauf dringen, dass das Bild von der Homepage entfernt wird.
Mit der Kiga-leiterin würde ich auch ein Gespräch führen, weil die das eigentlich wissen müsste.
Deine Befürchtungen sind zwar sicherlich übertrieben, aber deine Wut kann ich verstehen, zumal mit der Überschrift. Ist ja was anderes, wenn ein Bericht vom Kinderfest oder so kommt.
LG Ute

Re: An die Juristen und Hobbyrechtsanwälte unter euch

Hallo Ivonne,
rechtlich gesehen habe ich keinerlei Ahnung, wie sich das verhält, aber uns hat der KiGa bei Vertragsunterzeichnung gefragt, ob wir zustimmen würden, wenn Fotos für Prospekte oder ähnliches gemacht werden und unser Kind darauf zu sehen sei. Jetzt weiß ich natürlich nicht ob man das vergleichen kann. Aber wir mußten dafür etwas unterschreiben. Vieleicht habt ihr sowas ja auch gehabt und es ist euch nicht mehr bewußt.
Ansonsten würde ich mit der Leitung sprechen, meinen Unmut ausdrücken und unmißverständlich klarmachen, das zukünftig Bilder nur noch mit meiner ausdrücklichen Zustimmung veröffentlicht werden dürfen. Und sie sollen dafür sorgen, das das Bild aus dem Netz verschwindet.
LG Claudia, die wohl nicht richtig helfen konnte

Re: An die Juristen und Hobbyrechtsanwälte unter e

Schau mal bei Wikipedia bei 'Recht am eigenen Bild', ist recht interessant, finde ich. Und ich würde von der Zeitung eine richtigstellung verlangen, daß es sich bei den abgebildeten Kindern nicht um Kinder reicher eltern handelt.
Viele Grüße,
Christine

Re: An die Juristen und Hobbyrechtsanwälte unter euch

Hallo Ivonne! Du regst dich ganz zu recht auf, so geht's ja nicht. Ich habe am anfang des Kigas (also vor 4 Wochen) eine Einverständniserklärung unterschrieben, daß Bilder, wo mein Kind drauf ist, im Internet, Zeitung, aushang etc. gezeigt werden dürfen. Nun fage ich mich, ob das nicht übereilt war. Ich finde, die Kiga-Leitung hätte wissen müssen, dass dazu eurer Einverständnis nötig war und ich finde, auch die Zeitung hätte da nachfagen müssen! Ich würde da auf jeden Fall nochmal nachhaken und auf jeden Fall verlangen, dass das Bild aus dem Internet entfernt wird. Inwieweit du rechtlich z. B. wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte die Zeitung belangen kannst, weiß ich nicht.
LG Susanne

Einverständniserklärung

Hallo!
Ich schreibe immer extra dazu, dass ich mit Aushängen im Kindergarten einverstanden bin, aber meine Zustimmung NICHT für Broschüren, Internet oder andere Veröffentlichungen gebe. Möchte meinen Sohn ja nicht ausschließen, wenn Fotos ausgehängt werden, aber selbst auf der Website des KiGas wäre mir das zu viel.
LG,
Tanja

Re: An die Juristen und Hobbyrechtsanwälte unter euch

Hallo,
sorry, bin leider auch keine RA und kann aber deinen Ärger vollkommen verstehen. und in der heutigen Zeit ja auch nicht soooo abwegig!!
Habt ihr denn zum Anfang des Kiga´s, also bei Vertragsunterzeichnung keine Einverständniserklärung unterschrieben??? Darin wurde alles über evtl. Fotos und deren Veröffentlichung festgehalten? Wenn ja, dann ist es LEiDER bestimmt unmöglich rechtliche Schritte zu unternehemn. Wenn NEIN, dann kannst du wegen Verletzung des Persönlichkeits rechts bestimmt was unternehemen?!!
Ich würde auf jeden fall mit der Kigaleitung sofort eine andere Vereinbarung treffen!!!
LG Sibylle
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