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Ärztliche Bescheinigung nach Bindehautentzündung???

Hallo an alle!

Ich bin neu hier. Habe hier oft schon viele hilfreiche Tipps gelesen und wollte mal selber ne Frage stellen, die ich hier nicht gefunden habe.

Und zwar hat mein Sohn seit Samstag Bindehautentzündung. Er kriegt antibiotische Tropfen. Jetzt ist er eigentlich schon Beschwerdefrei, bekommt noch heute und morgen sicherheitshalber noch Tropfen.

Jetzt möchte der KiGa eine ärztliche Bescheinigung haben, dass er nicht ansteckend ist. Mein Arzt weigert sich aber, weil er meint, er ist nicht verpflichtet diese Bescheinigung auszustellen, und es wäre genauso wie bei einem grippalen Infekt, sobald die Beschwerden weg sind, ist die Ansteckungsgefahr halt auch weg. Das sehe man aber daran, dass das Auge weder eitrig noch rot oder tränend ist.

Jetzt bleibt mein Kind über ne Woche (sicherheitshalber) zu Hause, weil ich ja auch nicht will, dass jemand angesteckt wird. Reicht der Kita nicht aus, wenn das Kind -lange- zu hause bleibt, da der Arzt das Attest über "frei von Ansteckenden Krankheiten" nicht ausstellen will?

Weiß einer ob es vielleicht irgendwie gesetzliche Regelungen für den Arzt gibt, ob er das tun muss bzw. nicht? Ich kann ihn doch nicht zwingen....

Wäre schön wenn jemand Auskunft geben könnte!

LG

Iratik

Bisherige Antworten

Ärztliche Bescheinigung nach Bindehautentzündung???

bei uns braucht man auch keine bescheinigung vom doc.
finde es schon komisch, dass er keine ausstellen mag :-/
kannst ja eine selbst schrieben und er setzt nur noch seinen onkel drunter, wenn der kiga sich so affig hat damit...
ansonsten ist die bindehautentzündung nicht mehr ansteckend, wenn nix mehr nässt :-)
lg tine, die ihr Kind wieder bringen würde, wenn nix mehr nässt

Ärztliche Bescheinigung nach Bindehautentzündung???

komme selber aus dem Kiga Bereich und bei uns ist das ebenfallsn so.
Es gibt zwei Arten von Bindehautentzündungen. Eine ist ansteckend, die andere nicht. Die Erzeiherinnen sind nicht die dummen, die das von dir wollen, sondern deren Arbeitgeber.
Wenn er noch ansteckend sein sollte (nur mal nagenommen) und steckt (auch natürlich unbewusst) ein anderes Kind an und das ganze kommt so raus, dann ist das eine Verletzung der Aufsichtspflicht von Schutzbefohlenen.
Es gab Leute, die haben gerichtlich geklagt und Recht bekommen. Die Erzieherin ist gefeuert worden.
Alles Kleinkrämerei, aber so ist es.
Bei uns gibt es auch so sture Doktoren, die entweder nichts ausstellen, oder die Eltern noch dafür zahlen lassen.
Mach doch einfach einmal den Vorschlag, das du als Mutter gemeinsam mit einer Ezieherin diese "gesundschreibung" per Telefonat mit dem Doc macht. das geht auch nur mit der mami zusammen, da es sonst unter die schweigepflicht des Arztes fällt.
Oh Mann, wegen so einer kleinen Sache so einen Aufstand machen zu müssen....
Hoffentlich musstest du nicht auch noch einem Arbeitgeber Rede und Antwort stehen.!!!!
Ich wünsche euch keine doofen Bindehautentzündungen und ähnlich schlimmes Zeugs und eine für alle Seiten annehmbare Lösung!!!
Lieben Gruß
Heike
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