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@ Häuslebauer unter Euch

Als Ihr die Abschlussrechnungen für die Häuser erhalten habt, habt Ihr da von der Endsumme etwas abgezogen? Z.B. für Mängel?
Woher wusstet Ihr, wieviel Ihr Euch abziehen könnt / dürft?
Gibt es dafür vielleicht Richtwerte? (Online?)
Welche Mängel sind aufgetreten?
Wir erwarten in ein paar Wochen die letzte Rechnung (sind noch nicht ganz fertig) und sind unsicher, ob und was wir uns abziehen können. So wie es aussieht, haben wir ein After-Party-Wc bekommen. Angesäuselt sind wir da dann bestens aufgehoben, denn man kann beim Sitzen garantiert nicht umkippen, weil man schon an der Wand sitzt! :o((
Da ist nicht mal mehr Platz für 'nen WC-Rollen-Halter!!!
Finde ich nicht so klasse - ist uns aber vorher nicht aufgefallen!
LG Anja
Bisherige Antworten

Re: @ Häuslebauer unter Euch

Hallo,
wenn das in Euren Bauplänen so eingezeichnet war und Ihr das einfach nur nicht beachtet habt, könnt Ihr da garnichts machen. Ansonsten würde ich nicht auf Abzug hin Arbeiten, sondern auf Beseitigung der Mängel.
Bei uns wäre es eh so gewesen, das iwr den Schlüssel fürs Haus nicht bekommen hätten wenn wir die Rechnung nicht komplett gezahlt hätten. Also Vorsicht!
LG
Sandy

Re: @ Häuslebauer unter Euch

Hallo Anja,
kommt auf den Vertrag an, den ihr habt.
Prinzipiell habt ihr erst mal nur Anspruch auf Beseitigung der Mängel. Die werden im Abnahmeprotokoll festgehalten und von allen Beteiligten unterschrieben mit Fristen, bis wann was erledigt wird. Was ihr höchstens machen könnt, ist eine Gewährleistungsbürgschaft verlangen.
Bei uns war der Termin vor 2 Wochen und die Liste an offenen Punkten war recht überschaubar:
- ein paar fehlende Abdeckungen an Fensterscharnieren
- ein Riss im Putz
- eine unsauber verputzte Stelle im Außenputz
- beschädigte Rolloabdeckkästen
Alles in allem nichts, was größere Folgearbeiten nach sich zöge.
Wegen der Toilette - wurde die nach Plan gebaut? Wenn ja - Pech gehabt, das habt ihr so beauftragt. Wenn nein - Mangel und Beseitigung verlangen. Jetzt kannst Du vielleicht 1.000 ? dafür raushandeln, hinterher ärgerst Du Dich die nächsten 25 Jahre darüber. Das wärs mir nicht wert. Wenn lt. Plan gebaut wurde und der Raum tatsächlich so eng ist, würde ich evtl. nochmal mit dem Architekten verhandeln, warum er so einen Mist geplant hat.
Jetzt ist es für Euch ja zu spät, aber ich bin in der Rohbauphase mehrmals mit dem Meterstab durchs Haus gegangen und hab alles geprüft. Eine Wand war auch tatsächlich um 20 cm falsch und musste wieder rausgeschnitten und verschoben werden. So wie es war hätte nämlich weder mein Einbauschrank im Flur noch meine Megaduschtasse (170 cm x 90 cm) reingepasst.
LG, Beate

Re: @ Häuslebauer unter Euch

Hallo,
bei uns ist die letzte Rate auf ein Notaranderkonto (schreibt man das so?) gegangen und wurde vom Notar solange verwahrt, bis wir die mängelfreie Abnahme des Hauses bestätigt hatten. Das war aber so auch schon im Kaufvertrag geregelt.
Frag doch im Zweifelsfall mal den Notar, bei dem ihr den Kaufvertrag unterzeichnet habt.
Ansonsten könnt ihr auch einen Gutachter mit zur Übergabe nehmen, die sehen manchmal noch andere Mängel als euch auffallen würden.
LG
Tuffi mit
Räuber 05.10.02 und
Mäuserich, Maus und Mäuschen 15.07.04

Re: @ Häuslebauer unter Euch

Hallo,
bei uns ist auch die letzte Rate (3,5 % des Kaufpreises)auf eiem Notaranderkonto.
Wir wohnen hier mittlerweile ein Jahr und haben das Geld noch immer nicht freigegeben, weil nicht alle Mängel behoben sind. Sind zwar nur noch ein paar kleine Sachen aber bevor die nicht gemacht sind geben wir das Geld nicht frei.
Schaue auf jeden Fall mal in den Vertrag oder spreche den Notar darauf an.
LG Hiltrud

Re: @ Häuslebauer unter Euch

Hallo,
muss kurz "einhaken": der Notar darf keine Auskunft geben, wie hinsichtlich eines Einbehalts des Kaufpreises zu verfahren ist, denn er ist gegenüber Käufer und Verkäufer zur Neutralität verpflichtet (hier würde er jedoch den Käufer bevorteilen). Also: bei Streitigkeiten aus einem Bauvertrag ist eine Rechtsanwalt (möglichst für Baurecht) der richtige Ansprechpartner.
Zur eigentlichen Frage: die pauschale Einbehaltung der Schlusszahlung wegen Mängeln ist nicht einfach so statthaft. Erstmal muss eine Mängelanzeige erfolgen (mit Fristsetzung zur Behebung). Sollte daraufhin keine Reaktion erfolgen, ist das wirklich ein Fall für den RA, denn dann muss ggf. Mängelbeseitigungsklage erhoben werden usw. usw.
Lange Rede, kurzer Sinn: bei gravierenden Mängeln immer fachlichen (juristischen) Rat einholen.
LG Tina
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