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Wunschkaiserschnitt : gibts den noch ??

Hallo Zusammen !
Habe hier ein Paar Fragen und hoffe aof eure Antworten (wie positive so auch negative)
Von vornhinein: Ja,ich habe mich über Vor- und Nachteile und alle möglichen Komplikationen erkundigt , alle Geschichten hier und in anderen Foren durchgelesen und möchte trotzdem gern wissen,ob , wo und wie ich mich für einen WKS durchsetzen kann .
Hier sind die Fragen die mich momentan sehr beschäftigen:
1. gibt es den Wunschkaiserschnitt noch gibt ? Oder gibts jetzt tatsächlich nur den "Not-KS" ?
2. Muß man was selbst draufzahlen (gesetzlich versichert AOK)?
3. Wer entscheidet über den WKS : ich oder der FA (wenn ich selbst einen haben will) ?
Dankeschön im Voraus
MfG Marina
Bisherige Antworten

ja, und wie. vorsichtig: sehr lang

Hallo,
der WKS gehoert nicht der Vergangenheit an, ganz im Gegenteil; er wird immer "moderner", ohne dass ich das als Vorzug preisen wuerde.
ad 1.) es gibt beides. Mittlerweile ist es so, dass man als Frau das Recht hat, sich den Geburtsmodus auszusuchen; das hat die Gesellschaft fuer Gynaekologie und Geburtshilfe so festgelegt.
ad 2.) wenn es sich um einen Wunschkaiserschnitt handelt, muss man ihn eigentlich selbst zahlen. So die Auskunft eines privaten (!) Versicherungstraegers. Da auf den Ueberweisungen meist steht "Primaere Sectio" weiss kein Mensch, ob es sich hierbei um eine Sectio aufgrund med. Indikation handelt oder eine "reine Wunschsectio".
Es ist m.E. nach eine Frage der Zeit, bis sich das aendern wird.
ad 3.) Zitat:
"Zulässigkeit der Sectio auf Wunsch
In der Vergangenheit dominierte in der deutschen Ärzteschaft die Ansicht, jede Sectio bedürfe neben der Einwilligung der Schwangeren einer ausreichenden medizinischen Indikation, über deren Gewicht zumeist der Arzt allein befand. Wo diese fehlte, hielt man den Eingriff für rechtswidrig oder zumindest unärztlich. Auch die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht hat diesen Standpunkt noch 1996 in ihren Empfehlungen zu den ärztlichen Beratungs- und Aufklärungspflichten wäh-rend der Schwangerenbetreuung und bei der Geburtshilfe (4) eingenommen. Sie kann ihn unter Berücksichtigung gewandelter gesellschaftlicher Auffassungen, aktueller medizinischer Erkenntnisse und einer fortentwickelten Rechtsprechung und Rechtslehre nicht aufrechterhalten.
Es ist heute nahezu allgemein anerkannt, dass es eine ganze Reihe von ärztlichen Tätigkeiten gibt, die sich nicht als medizinisch indizierte Heilbehandlung ansehen lassen und dennoch als rechtlich unbedenklich gelten können. Schon im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22.2.1978 (5) heißt es:
Nicht jede ärztliche Maßnahme geschieht zu Heilzwecken. Der Arzt führt vielmehr in grundsätzlich zulässiger Weise oft Behandlungen durch, die wie Sterilisationen oder kosmetische Operationen anderen Zielen dienen können.
Die Sectio auf Wunsch ist solchen Eingriffen gleichzustellen, sofern sie nach gehöriger Aufklärung mit wirksamer Einwilligung vollzogen wird und medizinisch jedenfalls nicht kontraindiziert ist.
Als Körperverletzung wäre die Sectio auf Wunsch nach § 228 StGB nur strafbar, wenn sie trotz Einwilligung gegen die guten Sitten verstieße. Davon kann in einer pluralistischen, überwiegend liberal denkenden Gesellschaft im Hinblick auf das Selbstbestimmungsrecht des Menschen (Art. 2 GG) gewiss nicht gesprochen werden. Sie ist aber auch zivil- und berufsrechtlich unbedenklich. Andererseits besteht für den Arzt keine Rechtspflicht, dem Wunsch der Schwangeren ohne jede medizinische Indikation nachzukommen, da ein solcher Eingriff nicht zu den in § 1 der Berufsordnung für die deutschen Ärztinnen und Ärzte (MBO-Ä 1997) aufgeführten ärztlichen Aufgaben zählt. Auch in den Fällen, in denen der Arzt eine Sectio für medizinisch besonders schwach indiziert hält, wird er das Sectioverlangen zumindest dann ablehnen dürfen, wenn die Schwangere noch zu einem Arztwechsel in der Lage ist.
Ob die gesetzliche und private Krankenversicherung bereit sein wird, die (Mehr-)Kosten einer medizinisch gar nicht oder nur schwach begründeten Sectio zu Lasten der Solidargemeinschaft der Versicherten zu übernehmen, bleibt abzuwarten. Voraussichtlich wird das ganz von den Umständen des Einzelfalles abhängig gemacht werden."
und:
"Fazit
Trotz steigender Sectiofrequenz ist die natürliche Geburt noch immer als der Normalfall anzusehen. Es ist nicht die Absicht dieser Stellungnahme, die Schnittentbindung besonders zu fördern. Allerdings muss der Geburtshelfer wissen, dass er das Selbstbestimmungsrecht der Frau zu achten und unter welchen Voraussetzungen er ihr ein Mitspracherecht bei der Wahl des Entbindungsweges einzuräumen hat. Dazu gehört die Kenntnis der Risiken für Mutter und Kind bei den Entbindungsmöglichkeiten, um die Schwangere zutreffend aufklären zu können und ihr eine eigenverantwortliche Abwägung zu ermöglichen. Sie ist die Voraussetzung für eine wirksame Einwilligung. Je schwächer die Indikation für eine Schnittentbindung, desto umfassender die Aufklärungspflicht. Aber auch wo eine medizinische Indikation zur Sectio fehlt, sie freilich auch nicht kontraindiziert ist, darf der Geburtshelfer dem ernsthaften und nachdrücklichen Wunsch der Frau nach einer Schnittentbindung entsprechen. Verpflichtet ist er hierzu nicht. Um im späteren Konfliktfall nicht in Beweisnot zu geraten, ist ihm große Sorgfalt sowohl bei der Aufklärung als auch bei der Dokumentation zu empfehlen."
aus: http://www.uni-duesseldorf.de/awmf/ll/015-054.htm
Leitlinien der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht
der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG)
LG, Karen

@ Karen @ Danke,das war mehr als hilfreich ;-)) LG-->

Wunschkaiserschnitt : gibts den noch ??

Hallo Marina,
1. klar gibts den WKS noch, er wird nur eben nie offiziell so bezeichnet. In der Überweisung muss halt ein Grund angegeben sein, und sei es "nur" Angst vor der Geburt.
2. bisher muss man als geseztlich Versicherte nichts dazu zahlen, es ist immer mal wieder im Gespräch, aber da die Kliniken viel Geld mit den WKS verdienen, werden die Ärtze auch weiterhin entsprechende Überweisungen ausstellen.
3. Die Entscheidung triffst Du alleine. Wie Felidae schon schrieb, hat jede Frau ein Recht auf eine Entbíndung ihrer Wahl.
Viele Grüße

Danke für die aufbauende Worte,ich hoffe nur dass es klappt ;-))

Wieso sollte es nicht klappen.....

Hi!
Ich habe meine Tochter im August 2004 per Wunsch-sectio holen lassen.
Es war überhaupt kein Problem.
Ich habe meiner FÄ das gesagt und sie hat die Überweiung geschrieben.
Anschließend bin ich damit ins KH und klar, die dortige Hebamme hat mal gefragt warum.
Ich habe dann erklärt warum und gut.
Noch habe ich ja wohl das Recht zu bestimmen wie mein Kind auf die Welt kommt.
Zum Thema selbst bezahlen, wenn es so weit ist, dann möchte ich auch das jeder Freizeitsportler der sich verletzt seine Behandlungen selbst bezahlt und jeder Drogenkonsument oder auch jeder Raucher...schließlich finanziere ich die auch mit ;-)
Wobei ich ehrlich zugeben muss, dass ich mich schon gewundert habe das niemand zuvor mal fragte wieso und weshalb.
Mein Arzt im KH sagte mir, dass jeder 3 Kaiserschnitt gewollt ist...nur die Frauen schämen sich immer noch dafür oder haben Angst angefeindet zu werden und erklären dann oft das Kind hat in Beckenendlage gelegen oder erfinden andere Gründe...wer soll das auch prüfen.
Ich hätte damals auch sagen können ich entbinde per sectio wegen BEL...aber ich konnte halt immer dazu stehen *g*
Das finde ich irgendwo wirklich schlimm.
Bei mir hat sich auch so ziemlich jeder aufgeregt...heute 2,5 Jahre danach kräht kein Hahn mehr danach wie meine Tochter zur Welt gekommen ist.
Ich würde es immer wieder so machen.
LG
alex und Jule *05.08.2004

Wieso sollte es nicht klappen.....

Hi Alex,
Mensch deine Worte sind so ermutigend ;-) !
Ich stehe auch zu meinen Wunsch,nur blöd ist , das mein FA total gegen den WKS ist :-((
Ich habe am 06.02. ein Termin bei ihm und möchte den fragen,wie es aussieht ... und ehrlich gesagt,ich mach mich total verrückt das er mich klein macht und kein Überweisungsschein ausstellt...
Ich hoffe so sehr,das ich einen KS kriege...,die 2mon.nach der Entbindung meiner Tochter im 2005 vergesse ich nie *mir stehen jetzt Tränen im Auge*
Mal schauen,was am 06.02. rauskommt (da bin ich aber erst in der 29.SSW)
Liebe Grüße
Marina + Boxer(-in) 26+4

Wunschkaiserschnitt : gibts den noch ??

hallo marina,
ja, es gibt einen wunschkaiserschnitt. du hast ja sicherlich einen grund, warum du den haben möchtest. die ärzte werden dich gewiß beraten und auch vorteile der normalen geburt nennen. aber keiner wird deinen wunsch nicht akzeptieren. die kk bezahlt einen wks, denn die ärzte schreiben ja auch im bericht, warum du ihn willst. hast du z.b. angst, dann schreiben sie wg. psychischen belastungen.
ich wollte meine 2.tochter per wks bekommen. meine 1. kam per nks in der 27.ssw zur welt und ich hatte einfach angst, dass meine 2. mir in den letzten tagen noch im bauch stirbt. ich hatte einfach angst und wollte daher einen ks. niemand versuchte mich zu überreden. nachher mußte meine tochter 5 tage vor dem geplanten ks per nks geholt werden.
vlg, nicki

Wunschkaiserschnitt : gibts den noch ??

Hallo Nicki,
Danke für deine Antwort !
Lese ich das richtig : in der 27 SSW ??? (Bin grad in der 27)
Das bei dir ist ja klar ! Nach einem vorallem so frühen NKS...
Aber ich hab schon mal normal entbunden (mit vielen nachteilen *grausam*) und erst jetzt möchte ich einen KS haben ! Und mein FA ist ein Mensch der alten Regeln : eine Frau muß leiden etc. !
O Menno,muß noch ganze 1,5 Wo aushalten bis ich endlich eine Antwort bekomm ;-((
Könnte eine riesen Kann Geduldstee gebrauchen ;-) *lach*
LG
Marina 26+5

Wunschkaiserschnitt : gibts den noch ??

hallo marina,
ja, stell dir vor, du würdest HEUTE mutter werden. talissa kam bei 26+5 SSW zur Welt. Sie wog nur 650g, viel zu wenig für die Woche. Naja, ich hätte auch normal entbinden können, jeder hätte mich dabei unterstützt. Aber meine 2. SS war mit so vielen Ängsten belegt, ich wollte das Kind einfach gesund raus haben. Ich hatte echt Vorstellungen, dass es net gut gehen kann und sie mir sonst am Ende im Bauch wegstirbt. Deswegen wollte ich einen KS. Der war für 12 Tage vor dem ET festgesetzt. 19 Tage vorher setzten Wehen ein und ich war schon fast soweit, es normal zu probieren. Aber die Wehen brachten nichts. Nach 43 h war der MUMU nur 2cm aufgegangen und Amelie machte dann schlapp. Die Herztöne fielen dermaßen ab, dass ein NKS gemacht wurde. Ich denke, ich war auch einfach im Kopf nicht frei gewesen für eine normale Geburt. Gott sei Dank hatte ich super Ärzte, wo keiner mich überreden wollte oder fragte, wieso, weshalb, warum ich den nen KS will.
VlG, Nicki

Wunschkaiserschnitt : gibts den noch ??

Hallo nochmal,
hab mir so eben dein Profil angeschaut...
Hab echt die Tränen im Hals stecken... sooo klein war deine Große...puhh.. ein tapferes Mädchen..!!
Glückwunsch zu deinen zwei Supersüßen Mäuschen ;-) und ich muß zugeben, ich bewundere dich ! Hätt` ich das gleiche schon beim ersten mal erlebt,weiß ich nicht ob ich so stark wäre es nochmal draufzulegen...
GLG
Marina

Wunschkaiserschnitt : gibts den noch ??

hi marina,
nach talissa wollten wir auch kein kind mehr. als es ihr dann mit 1 1/2 aber das 1. mal richtig besser ging, war irgendwo doch der wunsch da. wir haben uns dann aber immunologisch und genetisch untersuchen lassen, um sicher zu sein. wäre nur etwas auffällig gewesen, hätten wir es nicht gewagt. als alle ergebnisse aber positiv waren, haben wir uns getraut. ich muß sagen ich hatte da einen super professor in rüsselsheim an der seite. ohne den seine tolle therapie und die erfolge damit, hätte ich es mental net geschafft. so hab ich es bei der kleinen dann bis 37+4 geschafft und das sind fast exakt 11 wochen mehr, als talissa haben durfte. da war und bin ich echt froh. leider ging es amelie auch net so gut, aber das war mehr eine psychische sache. für uns ist das thema kinder aber nun für alle ewigkeit abgeschlossen. wir sind dankbar und froh, dass wir diese 2 wunder haben, ein 3. kind, das würden wir uns aber niemals mehr "antun".
vlg, nicki

Re: Wunschkaiserschnitt : gibts den noch ??

1. gibt es den Wunschkaiserschnitt noch gibt ? Oder gibts jetzt tatsächlich nur den "Not-KS" ? 

Ja den gibt es und wird es auch immer geben, da ein WKS ein primärer KS mit relativer Indikation ist. Sprich es gibt Gründe, aber diese sind nicht zwingend für einen KS. Man kann also wählen zwischen KS oder natürlicher Geburt. 

Diese Gründe sind Ängste und andere psychische Bedenken, BEL, Zwillinge, große Babys, Re-Sectio, vorherige schlimme Geburt usw. 

2. Muß man was selbst draufzahlen (gesetzlich versichert AOK)? 

Nein muss man nicht. Das ganze wäre auch überhaupt nicht zu berechnen. Da ein KS nicht immer gleich viel kostet, genauso wie eine normale Geburt nicht immer gleich viel kostet. Eine natürliche Geburt kann mit Komplikationen genauso teuer oder sogar noch teurer werden als ein unkomplizierter WKS. Und da eine natürliche Geburt auch immer übernommen wird, also die Geburt eh Kosten verursacht, egal ob vaginal oder per KS, wäre fairerweise wohl nur die Differenz zu zahlen. Aber das ist eben nicht zu berechnen, weil man ja nicht weiß wie die Geburt ausgegangen wäre im anderen Falle. Die Kosten des WKS werden auf jeden Fall übernommen.


3. Wer entscheidet über den WKS : ich oder der FA (wenn ich selbst einen haben will) ?

Du allein entscheidest wie du entbinden möchtes. Dich darf weder jemand zum KS noch zur vaginalen Geburt zwingen. So steht es sogar im Gesetz. 

Du musst natürlich überzeugend und aufgeklärt sein. Ärzte testen das gerne mal. Es gibt natürlich auch intolerenate Ärzte die sich quer stellen, sie sind nämlich nicht verpflichtet einen WKS durchzuführen. Daher einfach das nächste KH aufsuchen. Aber die meisten stehen der Sache tolerant und professionell gegenüber. Wir leben nicht mehr im Mittelalter und ein WKS ist eine super Alternative zur vaginalen Geburt. Manche Risiken, zB. fürs Kind sind viel geringer. 

Alles Gute! 

Re: Wunschkaiserschnitt : gibts den noch ??

Hallo Trrr09, die Frage hatte meine Freundin vor Kurzem auch, sie bekommt Ende Dezember ihr drittes Kind. Bei der ersten Geburt musste sie den reinen Horror erleben, erst der Versuch mit der Zange, das war wohl schon unglaublich, dann holte es der FA nach vielen Qualen mit der Saugglocke. Beim zweiten Kind war es ähnlich, wobei während der Geburt die Herztönchen aussetzten (!) Dass sie vor der nächsten Geburt Panik hat, ist sehr, sehr verständlich. Ich werde ihr mal empfehlen, Deinen Beitrag durchzulesen, wenn sie mich wieder besuchen kommt.  Vielen Dank dafür schon von meiner Seite. Meine Freundin wird sehr erleichtert sein! 

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