https://www.elterngeld.de/elterngeld-kurzarbeit/#gref
[...Auch hierzu nahm die Ministerin Stellung. Im Normalfall würde der Bezug von Kurzarbeiter- und auch Arbeitslosengeld, im Bemessungszeitraum des Elterngeldes, zu einer Reduzierung des Elterngeldanspruchs führen. Es handelt sich um Lohnersatzleistungen die mit Null in die Berechnung einfließen würden.
Den Ländern wird empfohlen, dass „die Nachteile auszugleichen und eine Elterngeldberechnung so vollzogen wird, dass der Zeitraum der Elterngeldbemessung eben außerhalb dieser Monate der Pandemie erfolgt, sodass die Eltern keinen Nachteil haben, durch diese Krisenzeit, die wir jetzt haben.“ Wie genau das aussehen soll, ist derzeit nicht näher beschrieben...]