Suchen Menü

Kennt sich jemand aus?

Guten morgen zusammen :-P

Habe eine etwas komplizierte Sache und hoffe von euch kennt sich jemand aus.

Bin derzeit noch von meinem ersten Sohn in Elternzeit (bis 31.12) und bekomme bis September Elterngeldplus. Arbeite aber auf 450 bei meinem normalen Arbeitgeber am Wochenende zum Blutabnahmen befristet bis zum 31.12.

Meine Frage wird mir der Vertrag jetzt gekündigt oder hab ich auf BV recht und damit auf mein Geld? Oder muss er mir was anderes bieten? Weis nicht weil es ja nur 450 Basis ist? Und ist es schlau die Elternzeit zum Mutterschutz zu kündigen? Entbinde im September.

Sorry für den langen Text und schon mal danke für die Hilfe :ROSE:

Bisherige Antworten

@ Mutt2.0

Guten Morgen Mutti2.0,

Herzlich willkommen in unserer 9monate-Community.

Gerne kannst Du dich mit Deiner Frage auch an unseren Experten-Talk "Soziale Frage zu Schwangerschaft und Familie" stellen:

https://www.9monate.de/community/forum/Soziale-Fragen-zu-Schwangerschaft-und-Familie?forumId=1950

Ich denke, unsere dortige Expertin wird Dir deine Frage sicherlich beantworten können.

Viele Grüße

Victoria

 

Re: Kennt sich jemand aus?

Hi,

ich hab ein bisschen ein Halbwissen. Auf jeden Fall kenne ich mich mit Mutterschutz in Elternzeit ein bisschen aus. Ja es ist auf jeden Fall schlau die Elternzeit zum Mutterschutz zu unterbrechen, denn du bekommst dann die 6 Wochen vor Geburt, sowie die 8 Wochen nach Geburt das Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse aufgestockt auf deinen alten Lohn (vor Geburt von Kind 1) von deinem Arbeitgeber. Ebenso hast du für die Zeit auch noch Urlaubsanspruch, den du entweder nach der Elternzeit nehmen oder mit der letzten Zahlung des Mutterschaftsgeldes ausbezahlen lassen kannst. Noch dazu stehen dir anteilig für diese Zeit so allgemeine Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld zu. Also auf jeden Fall unterbrechen, weil da doch ein schöner Batzen Geld rauskommen kann. Dein Arbeitgeber kann dir diese Unterbrechung nicht verweigern, weil diese gesetzlich unterlegt ist und er dazu verpflichtet ist, diese Unterbrechung mit den dazugehörigen Zahlungen zu gewähren. Die Elternzeit, die dir bei deinem ersten Kind dann fehlt, kannst du nach der Elternzeit von Kind 2 nehmen, dabei muss aber dann der AG zustimmen.

Was mit der 450-Eur-Basis-Beschäftigung ist, müsstetst du noch fachlichen Rat holen. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass am besten das Servicetelefon bei der Elterngeldstelle selber am besten Auskunft gibt.

Was ich glaube zu wissen ist, dass der Vertrag wie darin geregelt weiterläuft. Ist er befristet bis 31.12. dann wird er zum Beginn des Mutterschutzes aufgehoben. Somit kannst du meines Wissens schon in ein BV gehen, weil du ja in einem vertraglichen Arbeitsverhältnis stehst. Natülich gibt es da auch die Möglichkeit dich an eine andere Stelle zu setzen, aber das muss mit deinem AG geregelt werden, ob er die Möglichkeiten hat oder nicht.

Ich hoffe ich habe einigermaßen verständlich geschrieben, weil ich mich manchmal im erklären etwas verhaspel. Wenn du Fragen hast, kannst du dich gerne nochmal bei mir melden.

LG und alles Gute für die weitere Schwangerschaft.

Meistgelesen auf 9monate.de
Diskussionsverlauf
Rat und Hilfe zur Bedienung
Übersicht aller Foren

Mit der Teilnahme an unseren interaktiven Gewinnspielen sicherst du dir hochwertige Preise für dich und deine Liebsten!

Jetzt gewinnen