Elterngeld/-zeit 2.Kind während bestehender Elternzeit -Erfahrungen
ich habe einige Fragen dazu, wenn man während der Elternzeit das zweite Kind bekommt. Ich habe meine Frage auch im Experten Forum gepostet, aber vielleicht hat ja einer von euch den gleichen Fall schon gehabt und kann aus Erfahrung sprechen
Entschuldigt bitte die vielen Fragen, aber im Internet findet man zu diesem Thema nur unzureichend Informationen, die sich auch oft widersprechen. Genauso habe ich die Elterngeldstellen nicht besonders hilfreich in Erinnerung.
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ich bin vom 11.09.17 bis 10.09.19 für 2 Jahre in Elternzeit, Elterngeld habe ich bereits voll erhalten und habe keinen weiteren Anspruch drauf.
Mein 2. Kind wird in der Elternzeit geboren, ET ist der 04.06.19. Mutterschutz ist vom 23.04.19 an beginnend.
Um Mutterschaftsgeld zu erhalten, muss die derzeitige Elternzeit ja beendet bzw. unterbrochen werden. D.h. sie endet am 22.04.19.
Muss ich darüber vorab nur den AG informieren oder auch die Elterngeldstelle (ich beziehe ja kein Elterngeld mehr)?
Die Elternzeit von Kind 1 soll auch zuende genommen werden. Spielt es eine Rolle, welche Elternzeit ich zuerst nehme? Ich gehe mal davon aus, dass ich erst die 2 Jahre von Kind 2 nehmen muss und im Anschluss von Kind 1? Bei Termineinhaltung hätte ich von den 24 Monaten erst 19 Monate und 11 Tage verwendet, verblieben also noch 2 Monate und 19 Tage. Kann ich das genauso anhängen, oder nur volle Monate? Kind 1 wäre da ja schon über 3 Jahre, d.h. das müsste vom AG erst genehmigt werden, richtig? Muss dafür ein neuer, zweiter Antrag ausgefüllt werden bei der Elterngeldstelle, oder interessiert die das nicht, weil ich kein Elterngeld mehr für Kind 1 erhalte? Wenn ich die verbleibende Zeit genommen habe, gilt das dann als 2 Zeitabschnitte mit insgesamt 2 Jahern und es verbleibt noch ein Abschnitt über 1 weiteres Jahr oder darf nicht mehrmals Elternzeit genommen werden, wenn das Kind über 3 Jahren ist?
Viele Grüße und vielen Dank!
Re: Elterngeld/-zeit 2.Kind während bestehender Elternzeit -Erfahrungen
Hallo Lütte,
ich schleich mich mal ein, da ich das gleiche Thema bereits durch habe. Mein Großer ist im März 2017 geboren und der Kleine kam jetzt im September 2018 zur Welt.
Also ob es eine gesetzliche Frist gibt, ab wann man dem Arbeitgeber über die Unterbrechung in Kenntnis setzen muss, weiß ich nicht. Ich habe das im 5. oder 6. Monat einfach gemacht. Ich habe ein Schreiben aufgesetzt, in dem ich die die Elternzeit von Kind 1 unterbrochen habe um dann für Kind 2 in den Mutterschutz zu gehen. Ich habe dann im gleichen Schreiben die Elternzeit für Kind zwei beantragt (zwei Jahre) und habe mir die Option offen gehalten die Elternzeit für Kind eins im Anschluss dran zuhängen und hingewiesen, dass die Nutzung der verbleibenden restlichen Jahre auch evtl. in Betracht kommt. Das habe ich gemacht, da ich evtl. in der Elternzeit in Teilzeit arbeiten möchte (falls ich was bekomme) aber meinen Anspruch auf einen Vollzeitjob nicht verfallen lassen möchte. Man weiß ja nie, was in drei, vier, fünf Jahren ist. Das habe ich dann schriftlich genehmigen lassen.
So nun zu deinen Fragen. Den Arbeitgeber musst du auf jeden Fall vorab informieren, da er ja das Mutterschaftsgeld zahlen muss ab Eintritt des Mutterschutzes. Die Elterngeldstelle ist nicht notwendig. Die bekommen erst den Antrag zum Elterngeld, wenn das Kleine da ist. Ich habe aber die Krankenkasse vorab informiert. Die bekommen zwar dann dieses Attest, aber ich dachte mir sicher ist sicher und hab mir noch ein paar Infos zur Zuzahlung etc. geholt.
Soweit ich mal gelesen habe, gehst du nach der Geburt automatisch in die Elternzeit des jüngeren Kindes. Ist auch logisch, dass du für das Kind, für das du Elterngeld beziehst auch in Elternzeit sein solltest. Das ist auch irgendwie sinnvoller, da du um das dritte verbleibende Jahr von Kind zwei ohne Genehmigung vom AG verlängern kannst. Du musst nur 7 Wochen vorher Bescheid geben. Der Rest von Kind eins Bedarf der Genehmigung. Allerdings bin ich mir da nicht 100%ig sicher.
Dass dir nur volle Monate zustehen habe ich nicht gehört. Ich denke, dass dir genau die Anzahl an Monaten und Tagen zustehen, die noch verbleiben, aber dafür lege ich meine Hand nicht ins Feuer. Ich denke, dass dann mit dem AG sowieso dann verhandelt wird, ab wann man wieder anfangen kann und meistens wird das wahrscheinlich zum Monatsanfang sein. Also kann ich mir das eher vorstellen.
Ein Antrag an die Elterngeldstelle ist nur notwendig für den Bezug von Elterngeld. Wie du deine Elternzeit im Endeffekt aufteilst interessiert die nicht.
Ich hoffe ich habe nicht zu wirr geschrieben.
LG und eine schöne Schwängerschaft
Re: Elterngeld/-zeit 2.Kind während bestehender Elternzeit -Erfahrungen
Re: Elterngeld/-zeit 2.Kind während bestehender Elternzeit -Erfahrungen
Gern geschehen. Wenn du willst, kann ich dir mein Anschreiben für den AG zukommen lassen. Das hab ich noch auf dem PC gefunden.
Auf was ich noch hinweisen kann, ist, dass du im Mutterschutz Urlaubsanspruch hast. Meistens wird dieser mit der letzten Mutterschaftsgeldzahlung vom AG ausbezahlt. Genauso sieht es mit anteiligem 13. Monatsgehalt aus. Habe im Freundeskreis schon miterlebt, dass der AG das nicht wusste oder nicht wissen wollte.
LG
Re: Elterngeld/-zeit 2.Kind während bestehender Elternzeit -Erfahrungen
Vielen (!) Dank für den Hinweis zum Urlaub und Weihnachtsgeld, das ist dann ja eine Menge Geld, die da zusammenkommt. Die Berechnung ist bei mir ja immer noch auf ein Vollzeitgehalt :-)
Daran hätte ich nicht gedacht und wer weiß, ob der Arbeitgeber...;-)
D.h wenn ich von 23.04 bis 30.7 in Mutterschutz bin, steht mit für 4 Monate Urlaub und Weihnachtsgeld zu. Also in anderen Worten 1/3 Urlaub (=10 Tage bei 30 Urlaubstagen) und 1/3 meines ursprünglichen Gehalts, weil es genau ein 13. Gehalt gab. Richtig?
Re: Elterngeld/-zeit 2.Kind während bestehender Elternzeit -Erfahrungen
Im Groben kannst du mit dem Geld rechnen. Wie sich das genau berechnet, kann ich leider nicht viel dazu sagen, da ich kein Personaler bin, sondern die Thematik nur leicht mitbekommen habe durch Weiterbildungen und auch einiges selbst angelesen bzw. erfragt habe.
Allerdings finde ich es wichtig zu wissen, was einem zusteht und dass es sowas gibt.
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