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Elterngeld selbstständig+ angestellt

Ich habe letztes Jahr meine Stelle reduziert und angefangen selbstständig Einkünfte zu erzielen. Das Geld für die Monate von Juli-Dezember 2016 habe ich erst dieses Jahr erhalten bzw. habe ich noch gar nicht bekommen. Es wurde aber dort erwirtschaftet. Das nachweislich, weil ich mit der KV abrechne. Nun hatte ich die Hoffnung, dass ich beantragen kann, dass für die selbstständige Tätigkeit einfach die Monate von September 2016 bis Oktober 2017 berechnet werden können. Aber die Info von der Elterngeldstelle ist, dass das nicht ginge.

Habe ich wirklich keine Chance? Es ist jetzt so, dass mein reduziertes Angestelltengehalt aus den letzten Monaten vor der Geburt berechnet wird und selbstständige Tätigkeit nur aus 2016?
Bisherige Antworten

Re: Elterngeld selbstständig+ angestellt

Hey, tut mir leid, damit kenne ich mich überhaupt nicht aus.

LG Alex

Re: Elterngeld selbstständig+ angestellt

Hallo,

leider habe ich auch keine Ahnung von der Thematik. Warum geht das nicht, dass die diese Monate mit berücksichtigen? Bei Angestelltenverhältnis wird das ja so gehandhabt.

Kannst du dir nicht Infomaterial zukommen lassen, bzw. den Punkt zeigen lassen, wo steht dass das nicht geht? Auf der Internetseite bmfsfj.de sind keine Antworten zu finden? Hier in der Rubrik Leben & Familie gibt es auch noch einen Ratgeber Elterngeld. Vielleicht gibt der ja Auskunft.

Also ich persönlich würde immer erst beantragen. Wenn abgelehnt wird dann sofort in Widerspruch. Meistens klappt das dann (anderer Sachbearbeiter). Leider ein sehr kompliziertes Thema.

LG Janine

@Mürbig

Hallo Mürbig,

Du könntest auch noch paralell unsere Expertin im Experten-Talk "Sozale Fragen zu Schwangeschaft und Familie" fragen.

Vielleicht kann sie Dir noch eine Tipp geben.

Viele Grüße

Victoria

Re: Elterngeld selbstständig+ angestellt

Wenn Du auch selbstständig bist wird das Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt herangezogen, d.h. für Dich Deine Einkünfte (selbständig und angestellt) aus 2016.

Re: Elterngeld selbstständig+ angestellt

Hast Du die Steuererklärung für letztes Jahr schon gemacht? Da könntest Du - wenn nicht schon passiert - die Einkünfte angeben auch wenn sie noch nicht ausbezahlt wurden. Den Steuerbescheid reichst Du dann mit dem Elterngeldantrag ein.

Re: Elterngeld selbstständig+ angestellt

Einschleich. ..

Für das Elterngeld bei Selbständigen zählt das letzte Steuerjahr, sprich 2016 in deinem Fall. Und es zählt auch der Geldeingang, nicht das Datum der Leistung.

Lg, Sada mit Freiberufler -Mann in Elternzeit, daher haben wir uns sehr genau erkundigt.

Re: Elterngeld selbstständig+ angestellt

Es gibt allerdings die Möglichkeit, dass sich deine Einnahmen aus der Selbständigkeit von 2016 zu 2017 massiv erhöht haben, dann gibt es wohl die Möglichkeit, dass dies angeglichen wird.

Es ist echt ne krux mit dem Geldeingang, ich weiß. Mein Mann war auch so hinterher, dass alles noch 2016 bezahlt wurde und hat zig mal nachgehakt. Du warst Ende 2016 aber nicht mal schwanger, also ist das echtes Pech für dich! :-(

Re: Elterngeld selbstständig+ angestellt

Extremes Pech! Die Einnahmen haben sich sehr massiv erhöht in diesem Jahr, aber ich befürchte, dass ich da nichts machen kann.

Ich muss dringend versuchen die Zahlungsmodalitäten zu ändern, sonst habe ich noch Einnahmen, wenn ich Elterngeld bekomme und es wird gestrichen.

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