Guten Abend zusammen,
und keine Sorge, der Name ist ja schon gewählt, jetzt kam ein anderes Thema auf.
Unsere Tochter soll Anna Katharina heißen. Wir wollen unserer Tochter die Wahl des Rufnamens freistellen. auktuell ist eher Katharina in Gebrauch.
Nur das aktuelle Problem:
Meine Mutter trägt auch zwei Vornamen und hatte bisher ihren N2 als Rufnamen, der im Personalausweis durch Unterstreichen kenntlich gemacht worden war.
Seit sie einen neuen Perso hat, ist das nicht mehr der Fall.
Bei der Bank wurden nun alle Konten auf den N1-Namen umgeschrieben, da "laut neuer EU-Richtline der erste Name als Rufname angenommen wird".
So wurde es ihr gegenüber begründet.
Im Gesetzestext finde ich immer nur, dass alle Namen gleichberechtigt sind und eigentlich gar kein Rufname mehr ausgewählt werden muss.
Jetzt bin ich etwas verwirrt. Ich möchte den Namen nicht wegen so einem Schwachsinn rumdrehen müssen, weil er so einfach unrund und arhythmisch klingt.
Kennt Ihr eine solche EU-Richtlinie?
Hat eine von Euch damit Erfahrungen? Aus dem eigenen Leben oder iirgendwie sonst?
Langsam wird mir das alles echt zu undurchsichtlich
PS: Ich habe das eben auch schon im Expertenforum gepostet, mal sehen, was da heraus kommt.