Hey Mädls, da ich ja mitbekommen habe, dass einige von euch auch ein BV bekommen haben, stell ich hier einfach mal die Frage, die mich seit langer Zeit beschäftigt.
Ich weiß, dass man als stillende Mutter die selben Arbeiten nicht machen darf, die auch in der Schwangerschaft untersagt waren. Also kann man ja in der Stillzeit auch ein BV bekommen, dafür muss man natürlich 1. stillen und 2. keine Elternzeit beantragen.
Ist denn jemand unter euch, der das so handhaben möchte? Denn ich hab das vor... Allerdings meinte die Arzthelferin neulich, dass ich dann kommen solle wenn es so weit ist. Das heißt, ich muss mich nach der Geburt ziemlich beeilen mit dem Ausstellen des BV, denn wenn es nicht klappen sollte, dann muss ich noch Elternzeit beantragen und das muss man ja 7 Wochen vor Beginn machen. D.h. in der ersten Woche nach der Geburt erledigen, denn dann endet ja der MuSchu.
Außerdem frag ich mich, wie das dann kontrolliert wird, wann ich abstille. Bin von der Arzthelferin gefragt worden, wie lang ich stillen möchte, aber das weiß ich doch jetzt noch nicht genau.. hab mal mind. 6 Monate bis 1 Jahr gesagt..
Ich mag diesen Organisationsstress gar nicht :/