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Kennt sich jemand aus mit Beschäftigungsverbot?

Hallo, kennt sich hier jemand aus mit Beschäftigungsverboten?

Ich bin gerade ganz schockiert und kann es auch nicht recht glauben. Freu mich aber auch. Hatten wir doch auch schon überlegt, ob wir noch ein Kind wollen...

Vor einer halben Stunde habe ich einen positiven Schwangerschaftstest in Händen gehalten. Eindeutig positiv.

Vor einer Woche hatte ich eine ganz schwache Blutung. Da ich noch stille (obwohl unsere Tochter schon gut 2 Jahre alt ist), habe ich die extrem schwache und kurze Blutung darauf zurückgeführt. (Meine Blutungen waren allgemein schwach in der Stillzeit und ich hatte angenommen, dass ich keinen Eisprung hatte). Heute kam mir dann der Gedanke, doch zu testen. Ich hatte noch einen ur-alten Test im Schrank (von vor 3 Jahren).

Nun meine Frage: Ich habe jetzt im April wieder angefangen zu arbeiten. Bin im Moment auch in der schlechteren Lohnsteuergruppe, obwohl ich mehr verdiene, als mein Mann. Das wollten wir baldmöglichst ändern.

Da ich im Labor arbeite, käme wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot in Frage. Bei den anderen Kindern brauchte ich das nicht, aber jetzt ist mein Schwerpunkt auf Laborarbeit und Aussendienst. Stressig und die Chemikalien sind wohl nicht ungefährlich für das Wuzzi, wie ich denke.

Habe ich denn überhaupt Anspruch auf Lohnfortzahlung im Rahmen eines Beschäftigungsverbotes? Ich kenne mich da nicht aus, weil ich in den Schwangerschaften bislang immer voll gearbeitet hatte. Wie soll ich das nur machen? Und was, wenn die Schwangerschaft gleich zu Beginn wieder endet? Ich hatte vor dem ersten Kind und vor unserem dritten Kind jeweils eine Fehlgeburt. Beide damals gleich zu Anfang Ende der 5. oder Anfang der 6. ssw. Wie sage ich das nur meinem Arbeitgeber? 

Und wie wirkt sich das ganze aus auf das anschliessende Mutterschutzgeld und Elterngeld, falls ich jetzt tatsächlich Beschäftigungsverbot erhalte? Kann ich denn die Lohnsteuergruppe noch wechseln? Wir wollten den Antrag eigentlich nächste Woche beim Finanzamt einreichen, dass ich ab Mai in die bessere Lohnsteuer-Gruppe wechsle.

So viele Fragen. So ein Schock und doch bin ich freudig und aufgeregt. Aber es ist alles so unsicher und ungewiss. Wie geht es nur weiter?

Liebe Grüsse!

 

 

Bisherige Antworten

Hier der Test...

Ich bin nicht ganz sicher, aber ich glaube so um den 10. April war die leichte Blutung (dunkelrot und sehr wenig, ich dachte, das ist die Mens, aber dann kam nichts mehr...)

Am 13.3. war die letzte Regelblutung davor. Aber keine Ahnung, wann der Eisprung war. Durch die Langzeitstillerei ist mein Hormonhaushalt ja durcheinander. Die Ärztin hatte mir gesagt, dass mein Östrogenwert extem niedrig ist und dass dadurch die Schleimhaut in der Follikelwachstumsphase nicht richtig aufgebaut wird. Die schwachen Blutungen waren Folge davon. Deswegen war ich nur wenig irritiert, als die Blutung noch schwächer und noch kürzer als sonst ausfiel...

Noch eine Frage: Könnte es sein, dass ich den Embryo wegen des Stillens wieder verliere? Ich weiss ja, man sagt, dass das nicht passiert, aber ich war auch davon ausgegangen, dass bei dem schlechten Aufbau der Gebärmutterschleimhaut eine Schwangerschaft unmöglich ist.

Über Eure Meinungen würde ich mich sehr freuen!

Noch ein Test. - 1,5 Tage später mit Morgenpipi... Ich denke, da ist eine Entwicklung, oder?

18.4.2017 (konzentrierter Morgenurin)

Re: Kennt sich jemand aus mit Beschäftigungsverbot?

Hey :)

Herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft :)
Wenn du eine Beschäftigungsverbot vom FA gemäß § 3 Mutterschutzgesetz erhälst bekommst du dein normales Gehalt bis zum Mutterschutz. Der Arbeitgeber holt sich dann den gezahlten Lohn von der Krankenkasse wieder. Es gibt aber auch das teilweise Beschäftigungsverbot, dann könnte dein Arbeitgeber dich auch woanders einsetzen, falls es bei euch auch Büroplätze gibt. Die Steuerklasse kannst du jederzeit ändern, das sollte kein Problem sein.

Re: Kennt sich jemand aus mit Beschäftigungsverbot?

Herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft!

Änder die Steuerklasse so schnell wie möglich. Es hängt mit der Elterngeldberechnung zusammen. Lies hierzu nochmal nach, ich habe mich damals vor über zwei Jahren informiert und habe nicht mehr alle Infos im Kopf. Zur Not kann man sich die Mutterschutzzeit anrechnen lassen.

Wegen dem Beschäftigungsverbot kann ich leider nicht viel sagen. Er steht dir wahrscheinlich zu, dein Frauenarzt kann dich hierzu informieren und es ausstelllen. Hab schon gelesen dass es manchmal auch vom Hausarzt ausgestellt wird. Informieren würde ich den AG damit du von den "schädlichen" arbeiten befreit wirst. Klar ist es riskant, falls die Schwangerschaft nicht hält aber dann hast du alles in deiner macht stehende getan.

Ich drücke dir die Daumen und wünsche dir eine tolle Schwangerschaft :)

Lg

Re: Kennt sich jemand aus mit Beschäftigungsverbot?

Erstmal herzlichen Glückwunsch auch von mir.

Also steuerklasse kannst du natürlich noch wechseln das ist kein Thema.
Was das bv angeht, gibt es da Wie vorher bereits geschrieben vollzeit nach Paragraph 3 vom fa oder paragraph 4 vom Arbeitsmediziner oder Arbeitgeber. Bei beiden wird der Lohn voll weiter bezahlt. Andere Möglichkeit ist eine Versetzung in eine andere Abteilung.
Beides Möglichkeiten die zu überlegen wären. Vorausgesetzt der ag kann dir dies anbieten.
Über dein Gehalt musst du dir in keinem der Fälle Gedanken machen.

Lg

Re: Kennt sich jemand aus mit Beschäftigungsverbot?

Danke für eure Antworten. Ich bin so aufgeregt...

Aber gilt das auch mit der Lohnfortzahlung bei Beschäftigungsverbot, wenn ich gerade erst diesen Monat wieder angefangen habe zu arbeiten? Ich hatte jetzt seit November geringfügig gearbeitet und bin erst jetzt wieder zu den alten Konditionen VOR der Geburt meines dritten Kindes eingestiegen. Ich habe wirklich sehr ordentlich verdient und den Elterngeldhöchstsatz erhalten. 

Weisst du, ob die Monate des Beschäftigungsverbots bei der Elterngeldberechnung sicher mitgezählt werden können? Wo kann man all das noch erfragen, um mehr Sicherheit zu haben?

Re: Kennt sich jemand aus mit Beschäftigungsverbot?

Hallo und erstmal herzlichen Glückwunsch :-)
Das Elterngeld wird auf Grundlage der Lohnfortzahlung im BV berechnet! Du kannst ja schließlich auch nichts dafür, dass du nicht mehr arbeiten kannst falls es so kommt. Hatte selbst am Schluss der ersten SS ein BV.
Bei der Berechnung des Entgeldes werden die letzten 13 Wochen des Gehalts ermittelt. Zulagen werden aber nicht ausgeglichen.
Du kannst jederzeit bei der Elterngeldstelle anrufen und nachfragen einfach mal googlen wer zuständig ist bei dir...
Liebe Grüße

Re: Kennt sich jemand aus mit Beschäftigungsverbot?

Also meines Wissens ist das Egal. Du arbeitest jetzt wieder voll. Natürlich ist das für deinen ag doof, aber das hat mit deinem Gehalt nichts zu tun. Du bist jetzt vollzeit und das zählt fürs bv.
was das elterngeld angeht weiß ich nicht wie es sich verhält, aber ich stimme da fr.flauschig zu. Normal die letztem 12 ist 13 Monate die berechnet werden. Müßte also unabhängig vom bv sein.

Re: Kennt sich jemand aus mit Beschäftigungsverbot?

Hallo mit dem verbot brauchst dir keine Sorgen machen:) entweder sxhickt dich der AG oder der FA ins BV... Ich hatte es damals meinem AG in der 5. ssw gesagt und er hat mich vier Wochen später ins bv geschickt
Geld kriegst du weiter, da ich im Pflegedienst gearbeitet habe, habe ich den Lohn ohne Zuschläge (also keine feiertage, sonntage..) erhalten
Sechs Wochen vor Mutterschutz bekommst du auch ca 13 euro pro tag von der Krankenkasse und der rest zahlt der AG und dasselbe nochmal bis acht wochen nach ET
Dann springt die elterngeldstelle ein....
Lg

Re: Kennt sich jemand aus mit Beschäftigungsverbot?

Ach sry...nicht 6 Wochen vor Mutterschutz...
Sondern 6 Wochen vor ET (da beginnt der Mutterschutz)

@AliasX

Hallo AliasX,

:GIRL 200:erst einmal zu Deinem positiven Test.

Gerne kannst Du dich mit Deiner Frage auch an unsere Expertin im Experten-Talk "Soziale Fragen zu Schwangerschaft und Familie" wenden.

Unsere Expertin wird Dir deine Frage gerne beantworten.

Ich wünsche Dir einen schönen Ostermontag.

Liebe Grüße

Victoria

Re: Kennt sich jemand aus mit Beschäftigungsverbot?

Hallo

Ich kann nur von mir berichten.
Ich arbeite als tierarzthelferin, da ich nicht an der Anmeldung / am Telefon gebraucht wurde, bin ich beide SS in das BV gekommen.

Ich habe das Gehalt ohne Überstunden, Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld weiter bekommen.
Dies mal bin ich noch in der Elternzeit wieder schwanger geworden, ich bekomme mein altes Gehalt (Vollzeit) wieder. Da ich noch keinen neuen Vertrag unterschrieben hatte.

Vielleicht hilft das ja auch bissel.
Lg
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