Hallo ich weiss es gehört hier nicht hin aber vielleicht hat jemand dass gleiche wie ich ich hatte einen 450 euro job aber ich darf denn nicht mehr ausüben weil es von morgends um 4 bis morgends um 6 uhr war jetzt wollte ich mal fragen ob ich irgend wo Geld beantragen kann oder steht mir bei einem 450 euro job jetzt garnichts zu? Bin zwar verheiratet aber so gut verdient mein Mann auch nicht. Vielleicht weis ja jemand darüber bescheid und kann mir tipps geben?
Geld
Re: Geld
Hast du kein Beschäftigungsverbot, wenn es zeitlich nicht erlaubt ist und dir dein Arbeitgeber keine andere Tätigkeit übertragen kann??
Lg
Re: Geld
ich geh jetzt noch 3 wochen arbeiten und dann hab ich 2 wochen urlaub und dann hab ich mit meinem chef ausgemacht dass ich dann aufhöre aber ich glaube nicht dass er da mitmacht er findet keinen nachvolger für mich.UND ER WILL dass ich ihm eine Kündigung schicke aber das werde ich nicht tun ich werde mir eine Bescheinigung vom Arzt geben lassen und es direckt an die Lohnabteilung schicken.Nur ich weis halt nicht was mir dann zusteht oder ob ich jetzt noch schnell wo ein Formular ausfüllen muss Geld ist schon ziemlich knapp deswegen war ich jetzt auch noch arbeiten obwohl ich vom Gesetz her nicht mehr darf aber jetzt bin ich schon um 5 Monat und mir wird es zu viel.
Re: Geld
Lg Carina
Re: Geld
wenn du zuvor Mal einen Sozialversicherungspflichtigen Job hattest und in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast kannst du ALG I beantragen, ansonsten je nach Einkommen deines Mannes und eurer sonstigen Situation Wohngeld (geht auch bei Eigentum) Oder aber eben Hartz IV. Beschäftigungsverbot bei einem 450€ Job gibt es glaube ich nicht.
LG
Re: Geld
Re: Geld
Re: Geld
Es endet dann ganz normal zum Mutterschutz . Da gibst dann nur noch ca 6ü Euro vom Arbeitgeber und du kannst dir 210 Euro vom Bundesversicherungsamt holen.
Nach der Geburt bekommst du Elterngeld.
Re: Geld
@Sabse
Hallo Sabse,
gerne kannst Du dich bei Fragen die Art auch an unseren Experten-Talk "Soziale Fragen zu Schwangerschaft und Familie" wenden.
Viele Grüße
Victoria
Re: Geld
Hi, mir ging es ähnlich. Ich habe auch einen Aushilfsjob von 450€. Musste auch Frühdienst (4:30 Uhr) anfangen und bis zu 10 Stunden arbeiten. Hatte dann ein Gespräch mit der Chefin das dies halt nicht mehr geht und nun werde ich auf Stundenbasis arbeiten und auch wirklich nur die 3 Tage wie es mal vereinbart war.
Wenn du Familienversichert bist (Krankenkasse) dann bekommst du leider kein Mutterschaftsgeld. Habe deshalb extra bei der Kasse angerufen. Dann bleibt dir auch nur das Arbeitsamt und evtl der Harz 4 Antrag. Arbeitslosengeld werde ich versuchen, aber Harz 4 werde ich leider nichts bekommen, da mei Mann noch das Erbe von seinem Opa hat, was natürlich mal als Grundlage für ein eigenes Häuschen sein soll, aber das sieht ja das Amt nicht und möchte natürlich das wir das erst aufbrauchen. Elterngeld werde ich wohl auch nur den Mindestsatz bekommen, der liegt glaube ich bei 300€, werde mich da aber auch noch einmal erkundigen. Was machst du denn beruflich? Sind ja echt keine schönen Arbeitszeiten. Ich arbeite im Frühstücksservice in einem Hotel und muss halt manchmal auch die Küche machen, die mach ich zwar immer noch, aber erst wenn ich 7:30 oder 8:00Uhr anfange. Dann geht der andere Service ins Restaurant und ich in die Küche. War die optimale Lösung und klappt ganz gut. Wünsche dir viel Glück bei der Lösung des Problems.
Katja
Re: Geld
Ich tragen tageszeitungen aus aber mir wird dass zu viel
Re: Geld
Hallo,
du musst so wie schon geschrieben als erstes zum FA. Der stelt dir eine Bescheinigung aus zum Beschäftigungsverbot. Mutterschutzgestz!!! Au?er dein Arbeitgeber kann dir bis zum Mutterschutz eine andere Arbeit anbieten.
Mit der zum Arbeitgeber und dann hast du auf jeden Fall bis zum Mutterschutz ein gesichertes Einkommen. Dein Arbeitergeber muss dir bis dahin egal ob Minijob, Teil- oder Vollzeit weiterhin dein Durchschnittsgehalt zahlen. Falls du Zulagen bekommen solltest Z.B. Nachtzuscchlag, selbst der wird weiterhin bezahlt. Die Gebühr, die der Frauenarzt für die Bscheiniung fürs Beschäftigungsverbot ausstellen, selbst die muss dir dein Arbeitgeber zurück erstatten.
Viel Erfolg. Auf jeden Fall nicht kündigen!!!
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