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Urlaubsanspruch?

Hallo,

ich dachte ich merke es mir von der ersten SSW, aber natürlich bin ich mir jetzt wieder nicht sicher. Wie ist das mit dem Jahresurlaub, also mit dem Urlaubsanspruch?
In der Zeit vom Mutterschutz steht einem normal der Urlaub zu oder? War das so? Das würde ja heissen für dieses Jahr steht einem der komplette Urlaub zu richtig?

 

Danke

Bisherige Antworten

Re: Urlaubsanspruch?

Ja das ist genau richtig so. Dieses Jahr haben wir noch den kompletten Urlaubsanspruch. Für Jan. und Feb. Dann auch anteilig die Tage, je nachdem wann ET ist und wie lange der MuSchu geht.

 

Lg

Re: Urlaubsanspruch?

Ok dann hab ich mich doch noch richtig erinnert. Also das heisst mein ET ist am 25.11. - sollte es pümktlich kommen :-) dann ginge mein Mutterschutz bis 25.1. also hätte ich für Januar normalen Urlaubsanspruch.....

Re: Urlaubsanspruch?

Normal schon. Ich habe ET am 9.12, MuSchu geht bis 03.02 und ich habe für die Zeit bis zum 03.02 5 Urlaubstage.

Ich habe es schon schriftlich bestätigt bekommen. Würde ich mir an deiner Stelle auch organisieren, je nachdem wie lange du in Elternzeit gehst, steht es dir danach auf jeden Fall noch zu.

Re: Urlaubsanspruch?

und wenn der ET nicht auf den Tag ist? Dann verschiebt sich doch auch der Mutterschutz und damit vielleicht auch der Urlaub. Oder hast du das quasi vorab mit dann jeweiliger Änderung falls sich der ET verschiebt.

Aber der Tipp ist gut, dass vorab schriftlich zu machen, zumal mein AG nicht mehr sehr nett ist und wenn ich mich nicht selbst um alles kümmere dann krieg ich gar nichts

Re: Urlaubsanspruch?

Ich muss die Geburtsurkunde einreichen und dann bekomme ich nochmal ein aktualisiertes Schreiben mit den genauen Urlaubstagen und wann die Elternzeit beginnt.

Aber ich habe leider nur einen befristeten Vertrag, wenn ich länger als 10 Monate Elternzeit nehme, läuft mein Vertrag aus. Muss ich mir nochmal Gedanken drüber machen...

Re: Urlaubsanspruch?

Ach was mir noch einfällt....mein AG ist etwas schwierig. Sollte ich dann am Besten schriftlich machen, dass mir der Urlaubsanspruch für 2016 je nach ET dann schriftlich bestätigt wird oder ich mach das dann im Schreiben zum Antrag für die Elternzeit

Re: Urlaubsanspruch?

Ich hab nach ET MuSchu bis zum 25.01. (vom 30.11. aus genau 8 Wochen drauf gerechnet) und hab daher noch 2 Tage Urlaub für Januar. Bei uns wird das eh auf der Abrechnung vermerkt und es ist ja auch alles nachweisbar durch den MuPa und ET etc. Daher würde ich mir da nicht allzu große Sorgen machen. Mein AG ist auch schwierig... Naja. Life is Life.  

LG
Nadi

Re: Urlaubsanspruch?

Kompletter Urlaub für dieses Jahr ist richtig und das allerbeste, der Urlaubsanspruch verfällt nicht so einfach! (Ist bei uns wichtig, weil wir nur auf Übertragsantrag überhaupt Urlaub ins nächste Jahr mitnehmen dürfen und dann bis Ende Feburar genommen haben müssen) Soweit ich weiß, ist Dein Urlaubsanspruch von 2015 mindestens das gesamte Jahr 2016 gültig, könnte sogar länger sein.

Und egal ob Dein Arbeitgeber schwierig ist, darüber gibt es Gesetze, da muss er dann wohl durch!!!!

Liebe Grüße

Andrea

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