So, jetzt muss ich mich mal hier auslassen...
Da ich ja weiß, daß in die Berechnung des Elterngeldes der Anteil an Mutterschaftsgeld einberechnet wird, habe ich mir überlegt, die mir zustehenden 12 Monate Elterngeld erst im Anschluss an das Mutterschaftsgeld zu stellen.
Pustekuchen, die zuständige Dame vom Amt meinte, das geht NICHT. Ich kann ja schließlich nicht doppelt Geld bekommen usw.
Hääää? Tu ich doch dann auch nicht, oder? Entweder sind die oder ich dafür zu doof
Wo steht denn bitte, das ich die Elternzeit IMMER beginnend nach der Geburt nehmen muss? Wofür gibts denn dann einen anschließenden Mutterschutz?
Seht Ihr das ein????
LG von einer verwirrten, stinkigen Tanja