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Thema Mutterschutz und Elternzeit

So, jetzt muss ich mich mal hier auslassen...:DEVIL:

Da ich ja weiß, daß in die Berechnung des Elterngeldes der Anteil an Mutterschaftsgeld einberechnet wird, habe ich mir überlegt, die mir zustehenden 12 Monate Elterngeld erst im Anschluss an das Mutterschaftsgeld zu stellen.

Pustekuchen, die zuständige Dame vom Amt meinte, das geht NICHT. Ich kann ja schließlich nicht doppelt Geld bekommen usw.

Hääää? Tu ich doch dann auch nicht, oder? Entweder sind die oder ich dafür zu doof=-O

Wo steht denn bitte, das ich die Elternzeit IMMER beginnend nach der Geburt nehmen muss? Wofür gibts denn dann einen anschließenden Mutterschutz?

Seht Ihr das ein????

LG von einer verwirrten, stinkigen Tanja

Bisherige Antworten

Re: Thema Mutterschutz und Elternzeit

Ich bin nur deshalb so enttäuscht, da ich trotz verlängertem Mutterschutz bei meiner 1. Tochter ( Frühchen) etwa 1 Monat eingebüßt hatte.

Re: Thema Mutterschutz und Elternzeit

Das ist allerdings komisch...

wenn ich erst nach einem Jahr Elternzeit nehmen möchte kann ich doch auch für 12 Monate Elterngeld beantragen oder?

lass dich doch nochmal irgendwo beraten pro familia oder sowas...

Re: Thema Mutterschutz und Elternzeit

Das braucht sie nicht, da ist sie nicht die erste, die auf die Idee kam :-D

Hier in der Broschüre vom Ministerium stehts zB auf Seite 16 erklärt. Die kann ich auch für andere Fragen zum Thema empfehlen:

 

http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/Publikationen/publikationsliste,did=194764.html

 

Auf der Seite des Ministeriums gibts aber auch einiges wie zB Links zum Thema:

http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/rechner,did=76746.html

 

Re: Thema Mutterschutz und Elternzeit

Hallöchen,

also normalerweise ist es so, dass das Elterngeld automatisch NACH dem MuSchu ausgezahlt wird. Insgesamt stehen dir mindestens 14 Wochen MuSchu-Geld zu, 6 Wochen vor, 8 Wochen nach der Geburt. Wenn das Baby zum Beispiel früher kommt, bekommst du trotzdem 14 Wochen MuSchu-Geld. Kommt es nach ET, bekommst du trotzdem noch 8 Wochen MuSchu-Geld.

ABER die Wochen nach der Geburt werden aufs Elterngeld angerechnet. Und das ist meines Erachtens der Schmuh. Sie sagen, man würde ein Jahr Elterngeld bekommen, aber in Wirklichkeit bekommt man es nur bis zum 1. Geburtstag des Kindes bzw. bis zum vollendeten 14. Lebensmonat, wenn auch der Partner mindestens 2 Monate nimmt.

LG Jay

Re: Thema Mutterschutz und Elternzeit

Bei mir hat immer mein Mann die erste beiden Lebensmonate Elternzeit genommen, damit wir gemeinsam mit Kind(ern) in der stressigen Anfangszeit zu Hause sein können. Ich hab dann die Monate 3-14 genommen. Das war überhaupt gar kein Problem!

Allerdings hab ich als Studentin auch kein MuSchuGeld bekommen, vielleicht liegt das Problem nur darin? Aber das MuSchuGeld kann doch deinen Mann nicht davon abhalten im ersten Monat Elternzeit zu nehmen?! Schwierig...

Re: Thema Mutterschutz und Elternzeit

huhu,

nein, beim Partner wird das MuSchuGeld nicht angerechnet...

Resultat: Eigentlich Beschiss, aber...

sind wir wiedermal froh, mit unserem Kind, nicht ganz mittellos, 12 Monate zu Hause bleiben zu können!!!ENDE

Ich freu mich jetzt erstmal weiter kugelrund auf unser Baby und die schöne Zeit danach:GIRL 252::GIRL 154:

Re: Resultat: Eigentlich Beschiss, aber...

So ist es! Man kann eh nichts an der Sachlage ändern, nur weil man sich drüber aufregt...:-X

Re: Resultat: Eigentlich Beschiss, aber...

Du glaubst nicht, wie wütend ich schon war, weil wir als Zwillingseltern seit 1.1.15 nur wie alle anderen 2 Partnermonate bekommen. Das finde ich sowas von unfair. Aber ja, immerhin können wir zu Hause bleiben, in vielen anderen Ländern nicht möglich...

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