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Papierkram

Huhu,

also so ein bisschen Papierkram kommt ja auf uns zu.

Will mich grad nen bissl einfummeln:

Also Elterngeldantrag?, Kindergeldantrag? Erziehungsgeldantrag?

Antrag bei der Krankenkasse für die kleine haben wir schon gestellt, ich muss nur noch anrufen und das Geburtsdatum angeben.

Um die 30 SSW muss ich der Krankenkasse den ET mitteilen für die Berechnung des Mutterschutzesgeld.

Meinem Arbeitgeber muss ich in der 1 Woche nach der Geburt den Antrag ausfüllen, wielange ich zuhause bleiben will.

Habe ich irgendwas vergessen? Steht uns denn Erziehungsgeld zu?

Bisherige Antworten

Re: Papierkram

Huhu,

 ich glaube Elterngeld UND Erziehungsgeld gibts nicht zusammen.

Wenn dann im Anschluss an dein Elterngeld und wenn  Du Dein Kind noch zu Hause betreust. Ich glaube allerdings auch nur eine gewisse Anzahl von Monaten.

Ich habe es damals bei unserer Tochter 2 mal bekommen, da ich 13 Monate zu Hause war statt 12. ( berechnet wird nicht nach einem vollen Monat, sondern ab Geburtsdatum, daher auch 2 mal).

LG Tanja, die der Schreibkram jetzt schon nervt...:HEADSHOT:

Re: Papierkram

ach jaaaa, das heißt gar nicht erziehungsgeld sondern betreuungsgeld... olle ss-demenz :-P

Re: Papierkram

Huhu Franzi,

nein du hast nichts vergessen. Sehr schön zusammengestellt die Liste. Aber Erziehungsgeld gibt es nicht mehr, dass heißt heute Elterngeld. Wenn du länger als 1 Jahr Zuhause bleiben möchtest kannst du für das 2. Jahr noch Betreuungsgeld beantragen da du dann keinen Kita Platz in Anspruch nimmst. Ich möchte gern 2 Jahre Zuhause bleiben und du?

Liebe Grüße Andra + Flumm:-)

Re: Papierkram

Schließe mich an: Elterngeld ersetzt heute das Erziehungsgeld. Elterngeld steht allen zu! Wenn du vorher gearbeitet hast, berechnet sich das Elterngeld aus dem Einkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt (davon 67% bzw. mehr, wenn du Geringverdiener warst). Du bekommst 12 Monate (gezählt wird ab Geburtstag, nicht ab Monatserstem!) Elterngeld, dein Mann kann nochmal zwei Monate dazu bekommen, wenn er in Elternzeit geht. Wenn du offiziell (!) alleinerzeihend bist, kannst du auch 14 Monate bekommen. Das Mutterschutzgeld von der KK wird auf Elterngeld irgendwie angerechnet, da musst du nochmal in den Antrag gucken, das hatte ich noch nicht.

Wenn du dein Kind danach (also mit 14 Monaten) nicht in eine öffentliche Einrichtung (Tagesmutter oder Krippe) bringst, kannst du Betreuungsgeld beantragen (150 Euro im Monat) bis zum dritten Geburtstag, glaube ich. Das heißt aber nicht, dass du nicht arbeiten gehen darfst! Wenn das Kind z.B. von Großeltern/ Freunden/ einem privaten Babysitter o.ä. betreut wird, kannst du arbeiten gehen und trotzdem Betreuungsgeld bekommen, es darf nur keine staatliche Einrichtung sein.

Vergessen hast du nichts, soweit ich das sehe! :-)

Und, mach dir nicht so viele Sorgen!!! Das sieht jetzt zwar nach viel Papierkram aus, ist aber alles nicht so wild! Kindergeldantrag ist absolut harmlos (kannst du dir online schon mal ausdrucken) und auch der Rest ist kein Problem!

Was mich immer genervt hat, war, dass man ja auf die Geburtsurkunde warten musste, ehe man alles abschicken konnte und je nachdem wo man wohnt, kann das 2-3 Wochen dauern...

Re: Papierkram

Hallo Franzi,

Wenn du nicht verheiratest bist fehlt noch die Vaterschaftsanerkennung.

Und wie vorher schon geschrieben. Elterngeld hat das Erziehungsgeld ersetzt und das gibt es minus Mutterschaftsgeld nur 10 Monate. Der Antrag für das Mutterschaftsgeld bekommst du von deinem FA oder der kk zugeschickt. 

LG Ulrike

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