Hallo liebe user, ich habe um die 80 Überstunden, die ich nicht abfeiern konnte, da ich ein Beschäftigungsverbot (ich bin schwanger) erhalten habe. Nun habe ich meinen Arbeitgeber gebeten, mir diese bitte auszuzahlen, da ich ja 3 Jahre zuhause bleibe und noch einmal Nachwuchs geplant ist. Heute erhielt ich ein Schreiben in dem folgendes drinnen stand:
Sehr geehrte Frau ,
Frau XYl hat Ihre Anfrage an mich weitergeleitet. Entschuldigen Sie bitte, dass ich mich jetzt erst melde.
Sowohl Ihr Gleitzeitguthaben als auch Ihr Resturlaub bleiben bis nach dem Ende Ihrer Elternzeit stehen. Das mit den Gleitzeitstunden ist nirgendwo schriftlich geregelt, sondern eine Entscheidung der Firma XY die sich auf das Beschäftigungsverbot begründet. Normalerweise verfallen die Stunden. Dass der Urlaub aufgehoben wird, steht im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz § 17.
Es ist bei der Firma XY nicht üblich, die Stunden und den Urlaub vor Ablauf der Elternzeit auszuzahlen. Sobald uns eine Kopie der Geburtsurkunde und Ihr Elternzeitantrag vorliegen, bescheinigen wir Ihnen die Elternzeit schriftlich. In dieser Bescheinigung wird dann auch aufgeführt sein, wie viele Stunden und wie viel Urlaub bis nach der Elternzeit aufgespart werden. Falls Sie - was wir nicht hoffen - während der Elternzeit kündigen, zahlen wir Ihnen beides aus. Möchten Sie Ihre Tätigkeit nach der Elternzeit wieder aufnehmen, wird üblicherweise erst der Resturlaub abgebaut. Der Urlaub wird dann nach Vollzeit vergütet, auch wenn Sie nach der Elternzeit in Teilzeit für uns tätig sind. Die Stunden werden Ihrem Gleitzeitkonto gutgeschrieben.
HILFE, ist das rechtens? Ich bin ganz fix und alle und sowas von aufgergt :-/