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Urlaubsanspruch im Mutterschutz

Hallo! Sagt mal eine Freundin (Juristin) erzählte mir, das sich auch für die 6 Wochen vor und die 8 Wochen nach der Geburt Urlaubsanspruch habe. Den könnte man dann nach der Schutzfrist nehmen oder sich auszahlen lassen. Habe meinen Chef darauf angesprochen (der sich mit dem MuSchG aber auch nicht auskennt) und der hatte das auch noch nicht gehört. Weiß jemand ob da nun was dran ist? 

Liebe Grüße!

Bisherige Antworten

Re: Urlaubsanspruch im Mutterschutz

Hallo,

ja das stimmt. Ich habe mein erstes Kind Ende März 2017 geboren und bin am 09.02.2017 in den Mutterschutz gegangen. Ich hatte dadurch 13 Tage Urlaub im aktuellen Jahr, den ich vor der Mutterschutzfrist genommen habe.

Bei meinem zweiten Kind war ich noch in Elternzeit. Diese habe ich zum Beginn der Mutterschutzfrist unterbrochen, um in den Mutterschutz gehen zu können und selbst da hatte ich für die Monate, die ich in Mutterschutz war ebenfalls Urlaubsanspruch, den man mir dann ausbezahlt hat.

Ich hoffe ich konnte dir ein bisschen helfen.

LG

Re: Urlaubsanspruch im Mutterschutz

Ja super danke :-)

Re: Urlaubsanspruch im Mutterschutz

Genau,  im Mutterschutz besteht voller Urlaubsanspruch. Ist also quasi, als wärst du noch im Betrieb anwesend. 

Den Urlaub kann man vor Antritt des Mutterschutzes, oder im Jahr der Rückkehr aus der Elternzeit in Anspruch nehmen. 

Re: Urlaubsanspruch im Mutterschutz

Danke dir :-)

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