Hallo! Sagt mal eine Freundin (Juristin) erzählte mir, das sich auch für die 6 Wochen vor und die 8 Wochen nach der Geburt Urlaubsanspruch habe. Den könnte man dann nach der Schutzfrist nehmen oder sich auszahlen lassen. Habe meinen Chef darauf angesprochen (der sich mit dem MuSchG aber auch nicht auskennt) und der hatte das auch noch nicht gehört. Weiß jemand ob da nun was dran ist?
Liebe Grüße!