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Schwarmwissen benötigt

Guten Abend,

ich hatte Euch ja von der leidigen Geschichte mit meinem AG wegen des individuellen Beschäftigungsverbots erzählt. Geplant war eigentlich, dass ich ab dieser Woche reduziert arbeite, nun war ich aber wegen Unterleibsbeschwerden krankgeschrieben und wollte eigentlich Montag wieder anfangen.
Vorhin hab ich einen Anruf vom Chef bekommen, dass er mich gerne ganz raus hätte, um zu vermeiden dass Patiententermine wieder verlegt werden müssen, sollte ich nochmal krankgeschrieben werden. Ich war total umgehauen und auch ein bisschen traurig, kann ihn da aber verstehen, da das ein fast untragbarer Aufwand ist jedes Mal. So ist es nun, das muss ich hinnehmen und hab jetzt wenigstens Zeit mich anderen Projekten zu widmen.
Nun die Frage: Mein volles Gehalt bekomme ich ja weiter. Ich habe noch einen Nebenjob, bei dem ich gerne ab und an weiter aushelfen möchte. Darf ich das? Das BV ist ja nur vom Hauptarbeitgeber ausgesprochen worden...Google hilft mir gerade nicht ganz weiter.

Liebe Grüße
Bisherige Antworten

Re: Schwarmwissen benötigt

Schwierige Sache. Soweit ich weiß, kommt das auf die Art des BV an. Es gibt allgemeine und spezielle. Wenn es sich um ein spezielles handelt, also sich auf bestimmte Tätigkeiten, oder die Dauer solcher bezieht, könntest du Glück haben, handelt es sich um ein allgemeines, bezieht es sich auf jegliche Tätigkeit. Allerdings kann ich dir für nichts davon eine Garantie geben. Ich selbst hab ein allgemeines. Daher darf ich sowas nicht. 

Hoffe ich konnte dir helten.

LG

Re: Schwarmwissen benötigt

Der weiß auch nicht, was er will... Hauptsache, du hast jetzt das BV.
Zur Frage: Weiß ich leider nicht, aber frag doch mal im Expertenforum "Soziale Fragen"!

Re: Schwarmwissen benötigt

Zu 100 Prozent kann ich dir auch nichts sagen.
Aber eine Kollegin bekam von unserer Betriebsärztin ein BV für die Psychiatrie. Da sie wohl in irgendeinem praktischen Jahr als Psychologin arbeitete, durfte sie dort weiter arbeiten.
Wohl abhängig welche Art von BV du hast.
Alles gute erst einmal.

@deborahfresa

Guten Morgen deborahfresa,

ich habe mir nun nicht die Antworten der anderen durchgelesen, sollte sich Deine Frage aber noch nicht geklärt haben, kannst Du dich auch gerne an unseren Experten-Talk "Soziale Fragen zu Schwangerschaft und Familie" wenden.

Unsere Expertin kann Dir bestimmt weiterhelfen.

Viele Grüße

Victoria

Re: Schwarmwissen benötigt

Ich arbeite ja beim Zahnarzt, da darf man ab Bekanntgabe nicht mehr ins Zimmer. Ich war dann an der Anmeldung. Als ich in der 17 SSW vorzeitige Wehen hatte , rief mein Chef auch an und hat mich ins komplette BV geschickt ... 

War auch erst geschockt aber es ist verständlich für den Arbeitgeber

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