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Weiß das jemand?

Ich frage mich seit ein paar Tagen, ob der Mutterschutz eigentlich früher anfängt, wenn man einen KS bzw. EL-Termin hat. Oder werden die 2 Wochen dann hinten dran gehängt wie bei Frühgeburten? Ich hatte dieses Problem bisher nie, meine Mädels kamen beide erst weit nach ET...

LG Jay

Bisherige Antworten

Re: Weiß das jemand?

Hier ist der entsprechende Auszug auch dem Mutterschutzgesetz:

(2) Für die Berechnung der in § 3 Abs. 2 bezeichneten Zeiträume vor der Entbindung ist das Zeugnis eines Arztes

oder einer Hebamme maßgebend; das Zeugnis soll den mutmaßlichen Tag der Entbindung angeben. Irrt sich

der Arzt oder die Hebamme über den Zeitpunkt der Entbindung, so verkürzt oder verlängert sich diese Frist

entsprechend.

 

Und hier ist der Link zum gesamten Mutterschutzgesetz:

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/muschg/gesamt.pdf

 

Wenn ich das richtig verstanden habe, dann verschiebt sich nach definitiver Festlegung der Beginn des Mutterschutzes.

 

 

Re: Weiß das jemand?

So kenne ich das auch...

Wenn dir dein FA also eine Bescheinigung gibt an welchem Tag dein Kind geholt wird, dann wird der Tag auch zur Berechnung des MuSchutzes genommen.

Danke ihr Beiden!!! :-***

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