Beantragung der Elternzeit
trotz meiner fürchterlichen Woche habe ich mich ein bisschen mit der Elternzeit auseinander gesetzt und irgendwie werde ich aus der Beantragung, insbesondere dem Zeitpunkt dieser, nicht so richtig schlau.
Überall steht, dass die Elternzeit 7 Wochen vor Beginn beim AG beantragt werden muss. Aber sind das jetzt 7 Wochen vor dem tatsächlichen Beginn der Elternzeit, also nach Ende des Mutterschutzes oder sind die 7 Wochen vor Beginn des Mutterschutzes zu sehen?
LG
Nicole (die sich wahnsinnig freut, das endlich Freitag ist)
Re: Beantragung der Elternzeit
Re: Beantragung der Elternzeit
Re: Beantragung der Elternzeit
Re: Beantragung der Elternzeit
Generell würde ich das allerdings vorher mit dem AG besprechen was du dir vorstellst.
Meine Chefs wissen zum Beispiel schon, für wie lange ich gehen möchte, damit mein Ersatz für die Zeit geklärt werden kann.
Wenn du ein gutes Arbeitsverhältnis hast, würde ich sonst mal mit der Personalabteilung sprechen?
Ich hoffe ich konnte dir helfen:)
Re: Beantragung der Elternzeit
ich habe es auch wie UrbanBaby gehandhabt. Mein cHef weiss seit der 12ssw das ich schwanger bin und hab auch direkt geklärt wie lang ich weg bin wann ich wieder da bin, wieviele std ich dann arbeiten werde usw.
Lg Isa
Re: Beantragung der Elternzeit
Also 7 Wochen vor Start der Elternzeit, demnach theoretisch genau eine Woche nach der Geburt (falls unser Krümel genau zum errechneten Termin schlüpft) ;-)
Aber mal ehrlich, dass ist ein verdammt dämlicher Zeitpunkt...
Wissen tut es mein Arbeitgeber auch schon, ich könnte es eh nicht mehr verheimlichen. Aber das offizielle beantragen, hat ja auch was mit dem Kündigungsschutz zu tun.
Re: Beantragung der Elternzeit
Entschuldige, aber ich muss dich in zwei Dingen korrigieren:
Die "7 Wochen vor Beginn der Elternzeit" und "eine Woche nach Geburt" sind korrekt, allerdings ist das unabhängig davon, wann der errechnete Geburtstermin ist. Dein Mutterschutz verlängert/verschiebt sich, falls dein Kind später auf die Welt kommt.
Und der Kündigungsschutz gilt nur für den werdenen Vater, denn du selbst bist über das Mutterschutzgesetz schon vor Kündigung geschützt (bis 4 Monate nach Entbindung). Der werdende Vater hat allerdings auch nicht diese "eine Woche nach Geburt", denn er hat keinen Mutterschutz. Beginnt seine Elternzeit direkt nach der Entbindung, dann muss die Beantragung 7 Wochen vor diesem Termin sein (Tipp: man sollte ins Formular vom Vater "ab Geburt" reinschreiben und nicht den ET, sonst bezieht sich das wirklich auf den ET, auch wenn das Kind zu diesem Zeitpunkt vielleicht noch gar nicht geboren ist).
LG Mona-Maus
Re: Beantragung der Elternzeit
OK, das macht Sinn.
Ich sollte es momentan einfach lassen, mich mit sowas auseinander zu setzen
Danke dir!
Re: Beantragung der Elternzeit
Hallo,
ich wollte auch noch was zum Thema Elternzeit beisteuern, was mir in der 1. Schwangerschaft auch nicht so bewusst war:
Elternzeit bedeutet nicht, Vollzeit zu Hause zu sein. Ihr könnt während der Elternzeit bis zu 30 Stunden arbeiten. Ihr könnt also auch noch" in Elternzeit sein", wenn ihr nach 1 Jahr wieder in Teilzeit arbeiten geht. Das kann insofern Vorteile haben, da ihr nach Ende der Elternzeit einen Anspruch auf Vollzeit habt. Auch wenn ihr innerhalb relativ kurzem Abstand (z.B. 2-3 Jahre) das nächste Kind plant, kann das von Vorteil sein. Als Beispiel meine Situation:
Unser Merlin ist am 3.7.17 geboren. Ich habe einige Wochen vor der Geburt beim Arbeitgeber 2 Jahre Elternzeit beantragt. Ich war ca. 14 Monate zu Hause und bin ab 1.9.18 wieder mit 25 Stunden arbeiten gegangen. Die Elternzeit hat mit dem Beginn der Arbeit nicht geendet. Ich arbeite also aktuell in der Elternzeit. Die Elternzeit endet nun automatisch mit Beginn des Mutterschutzes für das 1. Kind. Ab Beginn des Mutterschutzes kehre ich "auf dem Papier" in die Vollzeit zurück, d.h. ich bekomme während des Mutterschutzes Vollzeitgehalt.Das wirkt sich nicht nur positiv auf den Geldbeutel während des Mutterschutzes aus, sondern auch auf die Berechnung des Elterngeldes für das 2. Kind.
Ich bin Beamtin und bekomme kein Mutterschaftsgeld. Aber ich denke bei Angestellten mit Mutterschaftsgeld funktioniert das ähnlich.
Ich hoffe ich habe keine wichtige Information vergesse. Falls ihr Fragen dazu habt, meldet euch einfach bei mir. Ich habe mich mit den Themen Elternzeit und Elterngeld (auch Elterngeld-Plus und Partnerschaftsbonusmonate) mittlerweile sehr intensiv befasst und kann sicherlich ein paar Fragen beantworten.
Re: Beantragung der Elternzeit
Ich meine natürlich Mutterschutz für das 2. Kind ;-)
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