Arbeitsgeber
Noch eine Frage wann gibt man am besten dem Arbeitsgeber Bescheid, habe auch bisschen Angst wegen Fg und dann evtl. Kündigung wer will schon eine Mitarbeiterin die schwanger ist oder werden möchte.
Re: Arbeitsgeber
Wenn mich nicht alles täuscht dann hast du bis zur 12 Woche das Recht es für dich zu behalten.
Allerdings würde ich es davon abhängig machen wo ich arbeite! In einem Bereich der für dich und dein Ungeborenes gefährlich werden könnte ( z.B. Gesundheitsbereich, oder irgendwo wo du schwer heben mußt ect.) würde ich es mir gut überlegen, denn wenn du es nicht sagst kann dein Arbeitgeber dich nicht schützen, wozu er verpflichtet wäre. So darfst du schwanger z.B. Nur zwischen 6.00 Uhr morgens und 20.00 Ihr abends arbeiten und im Krankenhaus z.B. wären Isolationszimmer tabu für dich (nur um Beispiele zu nennen).
Ggfs. kann, je nach Beruf, der Arbeitgeber aber auch ein Berufsverbot aussprechen.
Kündigen darf er dich schwanger nicht!
Lg, Katrin
Re: Arbeitsgeber
Re: Arbeitsgeber
Re: Arbeitsgeber
Re: Arbeitsgeber
Ich warte auch bis zur 11/12 Woche, bis ich es meinem AG mitteile, obwohl es egal ist, weil mein Vertrag kurz vor dem Beginn des MuSchu ausläuft und die Stelleninhaberin wohl wiederkommen möchte... mal sehen ;) es war ja quasi so geplant!
Wenn du dir unsicher bist wegen deinem Job, sprich mit deinem Arzt drüber und dann kannst du entscheiden was du machst.
Re: Arbeitsgeber
Guten Morgen zusammen,
da ich in einer Personalabteilung arbeite und das entsprechend mein täglich Brot ist kann ich euch auch einiges darüber sagen.
Nur wenn die Schwangerschaft mitgeteilt ist und/oder die Mitteilung der Schwangerschaft spätestens zwei Wochen nach Zustellung der Kündigung erfolgt, tritt der Kündigungsschutz lt. Mutterschutzgesetz in Kraft.
Bei einer Fehlgeburt liegt die Sache natürlich LEIDER etwas anders. Als Fehlgeburt bezeichnet man grundsätzlich Totgeburten unter 500g (was natürlich in den ersten zwölf Wochen der Fall ist). Um eine Kündigung auszusprechen benötigt der Arbeitgeber außerhalb der Probezeit IMMER eine ordentliche Begründung. Die lässt sich gar nicht mal so leicht finden, wenn man sich persönlich nichts hat zu Schulden kommen lassen (z. B. Kündigung aus Verhaltensgründen oder grobe Verletzung gegen den Arbeitsvertrag). Man kann keine Arbeitnehmerin kündigen, nur weil die Gefahr besteht, dass sie schwanger werden könnte. Es darf schließlich auch nicht beim Einstellungsgespräch gefragt werden, ob ein Kinderwunsch besteht. Damit muss man als Arbeitgeber immer rechnen bei der Einstellung einer Frau im gebärfähigen Alter und er dürfe nahezu keine Frau mehr einstellen. Wenn einem der Kündigungsgrund in irgendeiner Weise komisch vorkommen sollte, würde ich immer zum Anwalt gehen, auch wenn ich der Meinung bin, dass man in einem solchen Betrieb sicherlich NICHT auf Wiedereinstellung klagen sollte!!!!
Wenn man einen befristeten Vertrag hat und schwanger wird, muss man selbstverständlich damit rechnen, dass der Vertrag nicht verlängert werden wird. Aber man ist dann sicher im "Guten" auseinander gegangen und hat zukünftig sicher noch einmal die Chance bei diesem Arbeitgeber tätig zu werden.
Im Regelfall würde ich empfehlen die Schwangerschaft zwischen der 9ten und 12ten Woche mitzuteilen, sofern keine Gefahr in Verzug ist und es nicht unbedingt durch Morgenübelkeit oder andere typische Symptome auffällt. Sollte jedoch Gesundheit und Leben des Kindes und/oder der Mutter bestehen teilt es bitte so früh wie möglich mit! Besonders bei viel Stress, schweres Heben, Schichtarbeit, Erziehertätigkeiten, Arbeiten in und auf Intensiveinheiten (Krankenhaus: Ambulanz, Intensivstation, OP) usw. ist es wichtig, dass schnellstmöglich eine Lösung gefunden wird, ob die werdende Mutter versetzt werden kann oder ein Beschäftigungsverbot erhalten sollte.
Viele schwangere Frauen wissen traurigerweise tatsächlich nicht welche Rechte sie haben.
Re: Arbeitsgeber
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