:( / Arbeitsvertrag!
Ich wollte mich auch mal wieder zu Wort melden. Bei mir geht es hoch und runter, Stress in der Familie und ich setzte mich selbst immer unter Druck.
Punkt : mein Vertrag läuft 1 Monat vor Beginn MuSchu aus, mein AG hat durchklingen lassen, dass er unter diesen Voraussetzungen nicht verlängert. Nervt mich richtig!! Für mich bedeutet es nur Rennerei für den einen Monat zum Amt zu rennen und auf der anderen Seite werden meine Stunden auch im Januar noch dringend benötigt auf der Arbeit, weil die die länger Krank war, erst nächste Woche mit einer Wiedereingliederung beginnt 2 Wochen je eine Stunde am Tag und dann langsam die Steigerung. Es wäre einfach nur für alle besser, den Monat eben noch dranzuhängen. Und ich weiß nicht was ich machen soll - Gespräch suchen ist sinnlos, der redet mich in Grund und Boden. Möglichkeit wäre nur über den Personalrat.... was würdet ihr tun??
Ansonsten freue ich mich auf Freitag, da hab ich Vorsorge bei meiner Hebamme... endlich das Herz wieder hören!! Und dann endlich nur noch 4 Wochen bis zum Ultraschall und Halbzeit! Ich hoffe es ist alles gut und meine Bauchschmerzen verschwinden bald!
Einen schönen Start in den Tag :)
Re: :( / Arbeitsvertrag! *einschleich*
Kannst du nicht statt nach einer Verlängerung nach Übernahme fragen? Immerhin hast du ja schon (mind) eine Vertragsperiode durch und der Chef bzw die Personalabteilung können deine Arbeit ganz gut bewerten. Ein bischen frech sein schadet nicht, wenn man eh gegangen wird. Ansonsten gibt es bestimmt auch Beratungsstellen in deiner Nähe mit denen du vielleicht noch einmal schauen könntest, was du machen kannst.
Mehr kann ich dir leider auch nicht helfen. Drücke dir die Daumen.
Lg
Re: :( / Arbeitsvertrag! *einschleich*
Übernahme ist nicht drin, da nur als Krankheitsvertretung eingestellt. Das wusste ich aber schon vorher und es war ja auch geplant mit dem zweiten Baby... wenn es jetzt 4-5 Monate wären, würde ich ja gar nichts sagen aber so ein Monat kann der AG einem doch entgegen kommen. Klar krank sein in der Schwangerschaft ist vllt die Angst aber krank werden kann jeder...
Re: :( / Arbeitsvertrag! *einschleich*
Re: :( / Arbeitsvertrag!
Hey,
also einen Anspruch auf Verlängerung hast du natürlich nicht, dadurch aber gleichzeitig auch nichts zu verlieren.
Vorschlagen, dass du den einen Monat zur Unterstützung dranhängst, kannst du daher auf jeden Fall. Wenn dein Chef nein sagt, ist es schade, aber nicht zu ändern.
Zum Arbeitsamt musst du meiner Meinung nach ja dann aber trotzdem, wenn dein Arbeitsvertrag endet.
Re: :( / Arbeitsvertrag!
Ich denke ich werde mich an den Personalrat wenden, mein Chef kann zwar ein gutes Wort einlegen, aber wenn die obersten Blocken kann er auch nichts machen... und der Personalrat hat ja schon etwas mit zu entscheiden!
Re: :( / Arbeitsvertrag!
Ich War in einer ähnlichen Situation...und die beim Amt waren sehr nett. Ich durfte einen(sinnlos) Kurs besuchen, dadurch bekam ich mehr Geld und die Zeit, die ich auf den Mutterschutz warten musste wurde nicht von meinem Anspruch auf Arbeitslosengeld abgezogen. Meine Betreuerin kannte meine Situation und konnte mich verstehen.
Glg Ana
Re: :( / Arbeitsvertrag!
Ich würde auch das Gespräch mit dem PR und dem Chef suchen. Du hast ja nichts zu verlieren und wenn du gebraucht wirst, müssten vernünftige Leute den Nutzen auch einsehen. Mich macht nur stutzig, dass es ne befristete KV ist, aber der Chef "unter diesen Umständen" nicht verlängert. Ohne Schwangerschaft theoretisch doch? Wie jetzt?
Frag doch auch mal im Expertenforum, vielleicht gibt es da noch Tipps.
Re: :( / Arbeitsvertrag!
Das ist richtig, In Österreich wäre es so, dass unter diesen Umständen(nämlich eine SS) unter Diskriminierung fällt. Beweisen müsstest du es. Hast du Zeugen? Ich konnte nicht beweisen, dass mein Chef gesagt hat ich würde gekündigt bevor ich ihm wieder schwanger werde...Das Gericht erklärte die Kündigung für rechtens allerdings emfahlen sie eine ausergerichtliche Einigung...
glg Ana
Re: :( / Arbeitsvertrag!
Hallo,
das du dich in der Situation befindest ist natürlich nicht schön... Ich würde auch mal mit deinem AG und dem Personalrat sprechen, du hast nichts zu verlieren. Vorzeitig kündigen können die dir nicht!
Wie sieht das denn aus? Gibt es noch mehrere in eurem Betrieb mit befr. Verträgen? Sind die verlängert worden? Nur wenn du die einzige im Betrieb mit einem befr. Vertrag bist, welcher nicht verlängert oder unbefristet worden ist, hast du arbeitsrechtlich eine Chance, sogar ein RECHT auf Gleichbehandlung!!!
@all: Es betrifft nicht alle von uns und andere nicht wirklich lange aber ab 01.01.2018 gibt es in Deutschland ein neues Mutterschutzgesetz, in welchem unter Anderem ab diesem Zeitpunkt der Kündigungsschutz eingeführt wird nach einer Fehlgeburt. Nur zur Info, weil wir irgendwann auch mal darüber gesprochen hatten und es den ein oder anderen doch interessieren könnte, was noch alles neu geregelt wird!
Viele Grüße
Re: :( / Arbeitsvertrag!
Da sie ausdrücklich als Krankheitsvertretung eingesetzt war, lassen sich ggfs. andere befristete Verträge nicht unbedingt damit vergleichen. Gleichbehandlung gilt immer nur für gleiches, also nur weil sich etwas ähnelt, muss es nicht unbedingt gleich behandelt werden.
Zum neuen MuSchG: Der Kündigungsschutz nach FGen gilt nur für FGen nach der 12. SSW.
Re: :( / Arbeitsvertrag!
Das liegt im Auge des Betrachters... "Krankheitsvertretung" ist ein Sachgrund gem. § 14 Abs. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz. Ob da nun als Sachgrund "Elternzeit" oder "Projekt 'MirfälltgradkeinThemaein' " steht, ist völlig egal, weil es ist und bleibt der Bezug zu § 14 Abs. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz. Wenn sich die "anderen" befr. und ggf. verlängerten Verträge auf Abs. 2 beziehen, stimme ich dir natürlich zu, dass in einem solchen Fall kein Anspruch auf Gleichbehandlung besteht.
Aber im allgemeinen ist das echt ein richtig blödes Thema, weil es dazu nichts eindeutiges im deutschen Recht gibt. Man bezieht sich hier immer nur auf Gerichtsurteile und das Hauptsächlich auf das vom Amtsgericht Bochum, welches nunmehr auch schon seit 1991 existiert. Ich denke, wenn man dagegen vorgeht oder möchte, sollte man sich das SEHR GUT überlegen, ob es Sinn macht, weil man halt diesbezüglich einfach auf die Laune des jeweiligen Richters angewiesen ist.
Ja, stimmt, betrifft Fehlgeburten nach der 12. SSW, habe ich vergessen dazu zu schreiben! Wollte aber primär nur ausdrücken, dass in dem Bezug endlich mal überhaupt was geregelt ist bzw wird. Bis 01.01.2018 dürften wir aber auch alle schon die 25. Wochenhürde genommen haben, dann besteht zumindest schon eine Chance für das Kleine! Aber die Änderung betrifft ja nicht nur den Kündigungsschutz, sondern auch viele andere Baustellen, die überarbeitet wurden, es war nur ein Beispiel.
Re: :( / Arbeitsvertrag!
Glg Ana
Re: :( / Arbeitsvertrag!
Ja aber wie Sarah richtig angemerkt und ich nicht dazu geschrieben habe, bei uns erst für Fehlgeburten ab der 12. SSW!
Re: :( / Arbeitsvertrag!
Klar hier ist der Kündigungsschutz auf vier Wochen beschränkt, ein Arbeitgeber, der eine Frau wegen einer geplanten SS kündigt tut das auch 4 Wochen später. Aber es gibt dir etwas Zeit dich zu fangen...
Aber nachdem jahrelang nix passiert ist tut sich entweder etwas.
Re: :( / Arbeitsvertrag!
Ich bin ganz bei dir... auch wenn ich es (zum Glück) nicht nachvollziehen kann, wie es ist sein Kind und anschließend auch noch seine Arbeitsstelle zu verlieren finde ich auch, dass es höchste Zeit wurde, dass sich in die Richtung etwas tut!!!!
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