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Steuerklasse ändern wegen Elterngeld? Kennt sich jemand aus?

Hallo zusammen,
bei uns in der Tageszeitung gibt es wöchentlich einen "Tipp der Woche". Diesmal wurde das Elterngeld behandelt.
Für die Berechnung des Elterngeldes ist das durschnittliche Buroteinkommen aus Erwerbstätigkeit der lezten zwölf Kalendermonate vor Geburt des Kindes relavant. Je günstiger die Steuerklasse, desto höher das Netto, desto höher die Berechnung des Elterngeldes.

Mein Mann und ich haben momentan 4+4 (wir arbeiten beide Vollzeit - er verdient etwas mehr wie ich).

Jetzt überlege ich ob wir wechseln sollen:
Er 5 - ich 3

Hat da jemand eine Ahnugn von, ob das sinnvoll ist? Laut dem Zeitungsbericht anscheinend ja. Wenn ich wechsle, dann noch diese Woche - die Frist zum Wechseln ist laut Finanzamt nur bis zum 30.11. möglich...

VG und Danke schon mal für Eure Tipps!

Sunshine

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Nachtrag: Steuerklasse ändern wegen Elterngeld? Kennt sich jemand aus?

Hab grad auch einen Link gefunden,
wo das schön erklärt ist...

https://www.test.de/Steuerklasse-wechseln-Ein-Riesenplus-beim-Elterngeld-4577976-0/

VG

Re: Nachtrag: Steuerklasse ändern wegen Elterngeld? Kennt sich jemand aus?

das stimmt schon... aber keiner weißt darauf hin, dass bei der Steuerklasse 3/5 es oftmals zu Steuernachzahlungen kommt!

Würde es vorher mit dem zuständigen Steuerberater abklären und durchsprechen...

 

 

LG ;-)

Re: Steuerklasse ändern wegen Elterngeld? Kennt sich jemand aus?

Hey,

also einen wirklichen Tipp kann ich dir da auch nicht geben.

Habe mich auch schon versucht im Internet zu informieren und finde das ganz schön verwirrend. Vor allem auch die nachträgliche Versteuerung....da muss man schon gut überlegen, wie man das ganze angeht :-|

Bin mir auch noch nicht sicher, aber viel Zeit ist ja nicht mehr....

 

LG

Nina

Re: Steuerklasse ändern wegen Elterngeld? Kennt sich jemand aus?

Hallo,

ich denke ein Wechsel lohnt sich nur dann, wenn dein Mann sehr viel mehr als du verdient. Sonst macht er ja voll miese!

Schau dir mal das Beispiel für Steuerklasse 5  in dem Link an. Ich glaube nicht, das sich das lohnt...:-X

LG

würde es nicht tun

Hallo, also ich werde es nicht machen. Ich weiß von einigen bekannten das sie bei der nächsten Steuererklärung ganz schön trauf gezahlt haben. Lass lieber die Finger davon und hol dir eine etwas größere Summe bei der Steuererklärung zurück.

 

LG Bea

Re: würde es nicht tun

:THUMBS UP:genau! ganz richtig!

Re: würde es nicht tun

@Aimee: warum nicht? Welche Erfahrung hast du gemacht?

Re: Steuerklasse ändern wegen Elterngeld? Kennt sich jemand aus?

Die anderen haben schon recht, bei 3:5 msst ihr mit Sicherheit was Nachzahlen bei der Steuererklärung, aber es ändert nichts daran, dass du mehr Elterngeld bekommst, weil das nach dem durchschn. Netto der letzten 12 Monate berechnet wird. Die Frage ist halt, ob man das hinbekommt, dass einen die Nachzahlung nicht umhaut (wobei die (glaub ich) so groß auch nicht ist, wenn ihr jetzt ähnlich verdient; außerdem kann man sich ja drauf einstellen) und zweitens, ob es finanziell hinkommt, wenn man zwar etwas mehr Elterngeld bekommt (das ist ja nicht gleich dem jetzigen Nettoeinkommen), der Partner dafür aber erstmal weniger bekommt.

Weiß nur, dass es bei uns wohl nicht so einfach wäre, weil ich 5 und mein 3 hat (und er eben >>>> verdient als ich). Bei ihm würde die 5 doch einiges wegreißen, und Kredite wollen ja auch weiter bezahlt werden. Dafür gäbe es bei uns dann eine nette Steuerrückzahlung :)

Ich weiß nur überhaupt nicht, wie sich überhaupt das Elterngeld auf die Steuer auswirkt... :-X

Re: Steuerklasse ändern wegen Elterngeld? Kennt sich jemand aus?

Hallo,

ich denke schon, dass es sich lohnt, denn wenn man rechtzeitig wechselt, das heißt sechs Monate vor Beginn des Mutterschutzes- dann wird es so gerechnet, als hätte man zwölf Monate die bessere Lohnsteuerklasse gehabt.

LG Sabrina

Re: Steuerklasse ändern wegen Elterngeld? Kennt sich jemand aus?

Beim Bezug des Elterngeldes unterliegen weitere Einkünfte einem besonderen, einem höheren Steuersatz. Zu den weiteren Einkünften zählen auch die Einkünfte des Ehepartners im Falle der Zusammenveranlagung. So kann es kommen, dass die nach der Splittingtabelle in Steuerklasse III abgeführte Lohnsteuer des Ehepartners zu gering war und der Fiskus Steuern nachfordert. Ehepaare können allerdings  vom Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater prüfen lassen, ob sich eine getrennte Veranlagung steuerlich rechnen würde.

Unverheiratete, die im Steuerjahr außer Elterngeld kein Erwerbseinkommen hatten, bleiben in der Regel von Nachzahlungen verschont. Waren sie im betreffenden Jahr  nur für einige Monate erwerbstätig, dann können sie u. U. sogar eine Steuererstattung erhalten.

Und so wird der erhöhte Steuersatz ermittelt: Die steuerfreien Einkünfte werden den sonstigen zu versteuernden Einkünften des Paares zugerechnet und der durchschnittliche Steuersatz ermittelt. Er ist auf Grund der Steuerprogression höher als er ohne Elterngeld wäre. Dieser Steuersatz wird dann auf den steuerpflichtigen Teil der Einkünfte angewandt

Re: Steuerklasse ändern wegen Elterngeld? Kennt sich jemand aus?

Tipp: Bei Elterngeld Steuerbescheid ruhen lassen

Mehrere Klagen vor verschiedenen Gerichten richten sich gegen den steuerlichen Progressionsvorbehalt beim Elterngeld. Unter anderem ist vor dem Bundesfinanzhof ein Verfahren anhängig ( BFH-VI B31/09 ).

Hauptkritikpunkt ist, dass auch der Sockelbetrag von 300 € dem Progressionsvorbehalt unterliegt. Denn dieser Betrag wird auch Eltern gezahlt, die vor der Geburt nur ein geringes oder gar kein Einkommen erzielt haben. Damit hat er nicht den Charakter einer Lohnersatzleistung.

Der Bund der Steuerzahler empfiehlt deshalb zusammenveranlagten Elternpaaren, bei denen der erwerbstätige Elternteil für sein Einkommen Steuern zahlt, gegen den Steuerbescheid, der die Zeit des Elterngeldbezugs betrifft, Einspruch einzulegen und auf das anhängige Verfahren vor dem Bundesfinanzhof zu verweisen. Gleichzeitig sollten diese Eltern das Ruhen ihres Verfahrens bis zur abschließenden Entscheidung des Bundesfinanzhofes beantragen.

Re: Steuerklasse ändern wegen Elterngeld? Kennt sich jemand aus?

Re: Steuerklasse ändern wegen Elterngeld? Kennt sich jemand aus?

Hallo,

ja bitte schnellstmöglich wie bereits von Dir angegeben auf 5/3 wechseln. Für die Berechnung wird das gesetzliche Netto und nicht das Brutto herangezogen. Damit hast Du ganz leicht eine höhere Berechnungsbasis und die vorerst zu viel bezahlte Lohnsteuer gibts beim Lohnsteuerjahresausgleich zurück.

VG

silvermouse

Re: Steuerklasse ändern wegen Elterngeld? Kennt sich jemand aus?

Guten Morgen!

Nachdem das Thema hier gestern nun angesprochen wurde, habe ich gestern abend auch mit meinem Mann darüber gesprochen.

Da man ja nun tatsächlich nach der Geburt schon wieder zurükwechseln kann, bzw. auch schon im kommenden Jahr sofort im Januar (sollte die Schwangerschaft doch nicht in Ordnung sein; Steuerklasse darf man ja einmal im Kalenderjahr wechseln), haben wir uns dazu entschlossen, unsere Steuerklassen zu drehen, also mein Mann V und ich III. Dadurch werde ich immerhin über 200€ mehr Elterngeld bekommen. Uns "fehlt" dann natürlich bis Juli erstmal etwas Geld (mein Mann bekommt ja deutlich mehr abgezogen als ich bei meinem Gehalt mehr bekomme), aber darauf können wir uns einstellen. Uns entstehen dadurch auch keine Nachteile/böse Überraschungen bei der Steuererklärung, da wir momentan eh immer nachzahlen mussten, so werden wir wohl eher wieder etwas zurückbekommen.

Allerdings war die Überlegung gestern irgendwie gar nicht so schön, weil es beim Thema Kind nun erstmal volle Kanne ums Geld ging. Dafür, dass ich noch nicht mal einen Herzschlag gesehen habe, ein sehr merkwürdiges Gefühl. Daraus ergibt sich aber auch, dass ich es in einer Woche wohl schon auf der Arbeit erzählen werde (nach meinem FA-Termin am Dienstag), da so ein Steuerklassenwechseln eigentlich ja schon deutliches Indiz ist (und wir hier nur ein 4-Mann-Betrieb sind, da weiß es der Chef sofort).

@Ansche: Steuerklasse ändern wegen Elterngeld? Kennt sich jemand aus?

Ansche, wie hast du dir dess den ausgerechnet?
Ich hab gestern auch das Internet durchforstet, aber irgendwie
ist des schon sehr verwirrend und kompliziert.
Ich weiß noch immer nicht, was geschickter für uns ist???
Normalerweise hilft mir mein Vater immer etwas bei solchen Entscheidungen; mein Mann und ich sind da nicht so fitt drin -aber meinen Eltern wollte ich es ja erst Weihnachten sagen...

Wie habt ihr es für euch entschieden, dass dies für euch günstig ist?

LG die leicht überforderte Sunshine=-O

 

So ist es bei uns

"Günstiger" wird es eigentlich für jedes Paar, wenn derjenige (ja meist die Mutter) in der besseren Steuerklasse III ist, der den Großteil der Elternzeit nimmt. Das Elterngeld berechnet sich ja aus dem Netto der letzten 12 Monate. Und bei Stkl. III ist das ja deutlich mehr als in V (nicht ganz so deutlich, wenn vorher IV - IV bestand).

Ich kannja mal ganz konkret meine Zahlen preisgeben: Ich verdiene Brutto 2.100€, netto bleiben mir in V 1.180€, in III bekomme ich 1.630€. Das Elterngeld beträgt etwa zwei Drittel vom Netto der letzten 12 Monate. Zumindest wurde es mal so gerechnet. Das wurde ja geändert und nun wird pauschal was vom Brutto abgezogen. Maßgebend ist dabei die Steuerklasse, in der man längere Zeit war. Das heißt, wenn wir noch diesen Monat wechseln (Geburt im Juli), dann ist die überwiegende Zahl in Stkl. III, das heißt, die wird komplett für alle 12 Monate zu Grunde gelegt und nicht nur anteilig an 6 Monate oder so.

Das ist ja auch das groß Problem: Damit du die überwiegende Zahl in der besseren Klasse bist, musst du jetzt schnell wechseln (noch im November). Einen sehr schönen Rechner gibt es übrigens hier

http://www.elterngeld.net/elterngeldrechner.html

Da kann man auch die Zeiten, für die man Mutterschaftsgeld bezieht, mit eingeben und die Monate mit der unterschiedlichen Steuerklasse versehen. Bei mir kam auch damit heraus, dass es so klappen sollte, dass wir mehr Elterngeld bekommen.

Ich bekomme also jetzt erstmal ca. 450€ mehr, während mein Mann natürlich Einbußen hinnehmen muss (in seinem Fall sind das sogar 1.000€). Über die Steuererklärung wird dieser Unterschied später ja sowieso wieder ausgeglichen. In unserem Fall war es bis jetzt immer so, dass wir Nachzahlen mussten (das wussten wir ja auch) und so werden wir ja spätestens im August wieder zurückwechseln, so dass sich bei der Erklärung für 2015 wohl eher eine kleine Rückzahlung herausstellen wird. Dafür bekomme ich aber einiges mehr an Elterngeld. Und bei über 200€ sind das in einem Jahr eben auch schon über 2.000€.

Ihr müsst es für euch durchrechnen, ob ihr mit den geänderten Nettoauszahlungen bis zur Geburt hinkommt (wenn dein Mann deutlich mehr verdient als du, dann habt ihr erstmal Netto weniger!). Bei uns ist es jetzt nicht so das Problem, dadurch, dass man Mann erstmal so viel weniger bekommt, kann man ja auch schon erkennen, dass er doch sehr gut verdient :-[ und wir es von daher schon verschmerzen können, dass es erstmal weniger ist, weil ja vorher immer schon genug Geld übrig war. Bei Paaren, wo es finanziell eher enger ist, muss man vorher halt gut rechnen, ob man das Minus erstmal verschmerzen kann (es stehen ja auch noch Anschaffungen für's Baby an!).

Ich hoffe, ich konnte etwas helfen. Der Rechner für das Elterngeld ist aber wirklich gut und sehr detailliert, so einen hatten wir gestern immer gesucht, ich hab ihn erst heute gefunden. Andere Rechner rechnen immer sehr pauschal (und wenn der "Fehler" des zu späten Wechsels erfolgt, bringt es evtl. erstmal gar nichts...)

Re: Steuerklasse ändern wegen Elterngeld? Kennt sich jemand aus?

Hallo,

ich bin gerade zum dritten Mal schwanger und wir haben in jeder SS die Steuerklassen gewechselt (und nachher direkt zurückgewechselt). Mein Elterngeld fällt dadurch viel höher aus und wir hatteneinmal eine kleine Nachzahlung und einmal eine kleine Steuererstattung. Ich weiß aber nicht, wie individuell das ist. Mein Mann und ich verdienen so ziemlich gleich viel...

Meine Schwägerin ist gerade schwanger und hat sich aufgeregt, dass sie während der ganzen SS nur gefragt wurde, ob sie schon einen Namen haben, ob sie schon dies und jenes haben, aber dass niemand gefragt hat, ob sie die Steuerklassen gewechselt haben. Ihr gehen dadurch mehr als 250€ pro Monat verloren... Natürlich muss sie diese dann nachher auch nicht versteuern...

Was jetzt wirklich besser ist, weiß ich auch nicht, aber ich persönlich glaube, dass die Nachzahlung nicht so extrem ist, wie das Geld, dass ich durch den Steuerklassenwechsel mehr als Elterngeld bekomme.

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