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Frage zu BV

Hey mädels,

 Mein zukünftiger Schwager hat mich dieses WE zum grübbeln gebracht.

Ich hatte ihm und seiner freundin was vom BV erzählt, falls ich auf arbeit nicht mehr rivhtig eingesetzt werden könnte. Leichte Ware verräumen geht, aber probiere nicht zu schwer zu heben. Und nach 3 std kassieren tut mir mittlerweile der Rücken stark weh, sodass es bald nicht mehr klappen wird. Denn auch wenn ich nach 2- 3std mal aufstehen sollte und was anderes machen könnte (ist in den morgenstunden in der Filiale nivht möglich, es wird nur schnell Ware gepackt) die rückenschmerzen sind dann schon schon so stark, dass es nur schlimmer wird.

Naja nun zu meiner frage, mein zukünftiger schwager meinte, dass trotz BV nachn6wochen die Krankenkasse einspringen würde. Denn BV sind ja medizinisch begründet und somit wäre die krankenkasse nach 6wochen BV zur zahlung verpflichtet, statt der Arbeitgeber.

IST DAS WIRKLICH SO? :-[:HELP:

Denn so wäre ja ein BV nur negativ behaftet für die schwangere. Hmmmm...

Bin gespannt auf eure antworten.

 

Glg

 

 

 

 

 

 

 

Bisherige Antworten

Re: Frage zu BV

Hi,

das spuckt Dr Google dazu aus :-[

http://www.rund-ums-baby.de/familienvorsorge/beschaeftigungsverbot.htm

Re: Frage zu BV

Also, das wäre mir neu, dass du dadurch dann im Endeffekt weniger Geld bekommst. Wenn du im BV bist, bekommt dein AG das Geld für deinen Lohn erstattet, damit er an deiner Stelle jemand anders beschäftigen kann. Das BV ist ja in erster Linie dazu gedacht, dich und das Ungeborene vor Gefahren zu schützen und nicht, damit du aufhörst zu arbeiten, "weil du nicht mehr willst" (um es mal etwas überspitzt zu formulieren) - und das eben ohne finanzielle Einbußen, die durch eine dauerhafte Krankschreibung entstehen würden!

So auf die Schnelle hab ich auch diesen Link dazu gefunden.

 

Und zu guter Letzt gibt es von mir noch zwei :THUMBS UP::THUMBS UP:, dass du als Angestellte in einem Supermarkt (oder ähnliches, nehm ich jetzt mal an) noch arbeitest. Eine Freundin von mir "kann" das nämlich nicht, weil es im Bauch zieht, wenn sie sich auf dem Stuhl dreht %). Sie ist quasi nach Krankschreibung aus anderen Gründen direkt ins BV gestartet...

Re: Frage zu BV

Hey mädels, danke schonmal.

Mir wäre es auch neu gewesen.

Hier im forum und auch so hatte ich es nie gehört, dass die KK einspringt beim BV.  In dem link steht ja auch, dass die schwangeren keine finanziellen einbusen erfahren dürfen.

Solange es geht werde ich arbeiten. Nur schmerzen im.rücken sollten nicht sein ;-) Ich arbeite in einer LIDL filiale.

 

Glg

 

 

 

 

 

 

Re: Frage zu BV

Hallo, da ich aus der Lohnbuchhaltung komme und selbst das BV schon bekommen hab , kann ich dir sagendas du bis zum Mutterschutz dein Gehalt von deiner Firma bekommst. Die muss sich das Geld von der KK wieder zurück erstatten lasssen. es wird nix gekürzt, es sei denn du machst schichtarbeit.

 

LG Bea

Re: Frage zu BV

Gut zu wissen, das ist ja ne sichere quelle *hehe*

Ich hab ohne ss früh und spätschichten. Gearbeitet wird von 6- 21.15-45uhr. Ladenschluss ist um 21uhr. Seit der ss mach ich nur noch frühschichten bis max. 14uhr. Aber nur noch kasse und kassieren geht voll auf den rücken, wegen dem wachsenen bauch sitzt man nicht mehr gerade beim kassieren

Danke für die antwort

 

Glg

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Re: Frage zu BV

Ich schließ mich da mit an. Also dein ag oder fa kann dich ins bv schicken. Dann bekommst du dein Gehalt ganz normal vom ag weiter und der bekommt es wiederum von der Krankenkasse. Für dich ändert sich nix, außer das du die Füße hochlegen kannst und deine Schwangerschaft in vollen Zügen genießen darfst. 

Ich bin momentan noch im halben beschäftigungsverbot und muss/darf ab 1.4. Ins ganze bv gehen, weil mein Chef jemanden einstellen möchte und für mich dann keine Arbeit mehr hat. War die letzten 3,5 Monate nur im Büro, da ich im Labor nix mehr machen kann/darf. 

So schnell werden aus 30 arbeitstagen bis Mutter Schutz nur noch 2. Irgendwie Freu ich mich mittlerweile schon drauf, Weil mein bauch schon ab und zu mal zwickt. 

LG Julia 

Re: Frage zu BV

Hey bea,

mir ist noch eine frage eingefallen.

Ich hatte dir ja vorhin erzählt, dass ich normalerweise früh -und spätschichten in der filiale übernehme. Seitdem ich die schwangershaft bekannt gegeben habe, arbeite ich nur in frühschichten. Was mir alleinschon vom so frühen aufstehen nicht passt. Aber was mich noch mehr stört, ich hatte vorher mehr spätschichten gemacht, dadurch spätzuschläge, die fehlen mir seitdem, das waren gute 200€. Darf das der Arbeitgeber eigentlich so machen? Man darf doch auch trotz anderer arbeiten nicht weniger verdienen als vorher, richtig. Spätzuschläge sind nicht immer gleich gewesen also kein fester bestandteil.

Bin gespannt, ob du mir da helfen kannst.

Danke schon mal

 

Glg pati

 

 

 

 

Re: Frage zu BV

also die schichtzulagen muss er dir nicht zahlen.

nur das normale Gehalt.

Er kann bei der KK dein gehalt +200€ für eine Aushilfe zurück holen.

 

LG Bea

einschleich... NEIN, stimmt nicht!...

Ich habe ein BV von der FÄ, medizinisch begründet, da bei mir eine Risiki- Ss vorliegt.  Der Arbeitgeber zahlt Dein Gehalt bis zum Mutterschutz 6 Wochen vor ET!

Es gibt auch ein BV welches der Arbeitgeber aussprechen kann. Allerdings ist der da nur verpflichtet, Dir nen schwangerengerechten Arbeitsplatz zu schaffen, außer Du hättest einen Job mit Gefahrenstoffen o.ä.

Ich würde diesbezüglich mit Deiner FA sprechen!!!

LG Tanja

@SchnullerBacke

Guten Morgen SchnullerBacke,

ich schleiche mich mal kurz ein.

Falls Du noch offene Fragen haben solltest, dann hilft Dir unsere Expertin im Experten-Talk "Soziale Fragen zu Schwangerschaft und Familie" gerne weiter.

Viele Grüße

Victoria

*einschleich*

also.. bei BV bekommst du bis zum Mutterschutz deinen normalen Lohn / Gehalt weitergezahlt.. nur dein Arbeitgeber kann sich dies von der Krankenkasse zu 100% wieder zurückholen.

 

GLG

Re: Frage zu BV

Ich danke euch allen.

Ihr seid toll.

:ROSE:

:DRINK:

 

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