Unterstützung Elterngeld Mutterschutz
Ich hoffe ihr habt ein tolles Wochenende bei dem herrlichen Wetter ..
hab ne frage zu Elterngeld Kindergeld und sonstige Hilfen .. ich bin durch meine Tochter 3 Jahre zu Hause .. dies wäre im November 17 vorbei .. im August kommt ja der kleine Mann hoffentlich gesund und munter in unsere Familie ..
Ich hab vorher in Teilzeit gearbeitet und hab n bisschen Elterngeld erhalten .. bekomme ich jetzt die 300€ für ein Jahr? Oder was meint ihr? Mutterschutzged hab ich da Anspruch drauf? Ist wer in einer ähnlichen Situation?
Ich muss mich mal so langsam um den Papierkrieg kümmern.
Ach so ich habe keine Hilfen vom Arbeitsamt in Anspruch genommen ..
Genießt die Sonne .. liebe Grüße Manuela
Re: Unterstützung Elterngeld Mutterschutz
Hi Manuela,
ich denke, Elterngeld müsstest du schon bekommen, den Mindestsatz von 300€ auf jeden Fall (und dann dazu noch den Geschwisterbonus, bis eure Tochter drei wird). Theoretisch müsste es aber auch möglich sein, dein Einkommen von vor der Elternzeit für deine Tochter als Basis für die Berechnung zu nehmen, aber da guck ich nachher noch mal in mein schlaues Buch (mein Arbeitgeber hat mir zwei über 100 Seiten dicke Broschüren zum Thema Mutterschutz und Elterngeld/Elternzeit gegeben...), bin gleich zum Eis essen verabredet.
Anspruch auf Mutterschutzgeld hat man meines Wissens nach auch nur, wenn man berufstätig ist, aber auch da guck ich nachher mal in die andere Broschüre, wenn ich wieder da bin.
Oder vielleicht meldet sich bis dahin ja noch jemand, der in der gleichen Situation ist/war und dir Infos aus erster Hand geben kann.
Re: Unterstützung Elterngeld Mutterschutz
ich werd mich nächste Woche drum kümmern .. ich hab mir das Elterngeld auf 2 Jahre aufgeteilt und das 3. Jahr jetzt monatlich 200€ auf Minijob Basis gearbeitet .. und mache ich weiter so lang ich noch kann ..
Wird mir das 3. Jahr das ich nicht voll nutzen konnte anteilig angehängt? Ah ich ruf da an ..
Süße Träume euch allen
Re: Unterstützung Elterngeld Mutterschutz
Das Elternteil berechnet sich tatsächlich auf den Verdienst der letzten 12 Monate (in denen du kein Elterngeld oder Mutterschutzleistungen erhalten hast). Da deine Tochter aber nun schon über 2 ist, solltest du in der Zeit nichts erhalten haben (fürs Elterngeld, falls man den Auszahlungszeitraum verdoppelt hat, werden nur die ersten 12 Monate angerechnet). Von daher wirst du vermutlich wirklich nur die 300€ + 75€ Geschwisterbonus (solange deine Tochter noch nicht 3 ist) erhalten.
Re: Unterstützung Elterngeld Mutterschutz
Re: Unterstützung Elterngeld Mutterschutz
Hallo, ich schleich mich mal ein.
Dann hast du ja noch die Unterlagen vom ersten Kind. Da findest du auf jedenfall eine Telefonnummer, bei der Elterngeldkasse sind sie total Hilfsbereit und können dir da sicherlich am besten beraten. Versuche es einfach mal. Mir standen sie mit Rat und Tat zur Seite.
Viel Glück, Mehlfee
@angelela
Guten Morgen Manuela,
bei Fragen rund um das Elterngeld kannst Du dich auch gerne an unseren Experten-Talk "Soziale Fragen zu Schwangerschaft und Familie" wenden.
Unsere Expertin wird DIr gerne weiterhelfen.
Viele Grüße
Victoria
Re: @angelela
Re: @angelela
Gerne geschehen.
Viele Grüße
Victoria
Re: Unterstützung Elterngeld Mutterschutz
Du kannst zum Beginn des neuen Mutterschutzes die Elternzeit vorzeitig beenden (nicht genommene Monate gehen nicht verloren und können später nochmal genutzt werden). Dann hast Du in der Mutterschutzzeit Anspruch auf die volle Aufstockung an Mutterschaftsgeld, d.h. Du bekommst so viel wie Du vor der ersten Muschufrist verdient hast. Dies fließt dann auch in die Elterngeld-Berechnung ein.
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