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Unterstützung Elterngeld Mutterschutz

Hi Mädels

Ich hoffe ihr habt ein tolles Wochenende bei dem herrlichen Wetter ..
hab ne frage zu Elterngeld Kindergeld und sonstige Hilfen .. ich bin durch meine Tochter 3 Jahre zu Hause .. dies wäre im November 17 vorbei .. im August kommt ja der kleine Mann hoffentlich gesund und munter in unsere Familie ..
Ich hab vorher in Teilzeit gearbeitet und hab n bisschen Elterngeld erhalten .. bekomme ich jetzt die 300€ für ein Jahr? Oder was meint ihr? Mutterschutzged hab ich da Anspruch drauf? Ist wer in einer ähnlichen Situation?
Ich muss mich mal so langsam um den Papierkrieg kümmern.
Ach so ich habe keine Hilfen vom Arbeitsamt in Anspruch genommen ..

Genießt die Sonne .. liebe Grüße Manuela
Bisherige Antworten

Re: Unterstützung Elterngeld Mutterschutz

Hi Manuela,

ich denke, Elterngeld müsstest du schon bekommen, den Mindestsatz von 300€ auf jeden Fall (und dann dazu noch den Geschwisterbonus, bis eure Tochter drei wird). Theoretisch müsste es aber auch möglich sein, dein Einkommen von vor der Elternzeit für deine Tochter als Basis für die Berechnung zu nehmen, aber da guck ich nachher noch mal in mein schlaues Buch (mein Arbeitgeber hat mir zwei über 100 Seiten dicke Broschüren zum Thema Mutterschutz und Elterngeld/Elternzeit gegeben...), bin gleich zum Eis essen verabredet. :-[

Anspruch auf Mutterschutzgeld hat man meines Wissens nach auch nur, wenn man berufstätig ist, aber auch da guck ich nachher mal in die andere Broschüre, wenn ich wieder da bin. 

Oder vielleicht meldet sich bis dahin ja noch jemand, der in der gleichen Situation ist/war und dir Infos aus erster Hand geben kann. :-)

 

Re: Unterstützung Elterngeld Mutterschutz

Danke für eure schnellen Antworten ..

ich werd mich nächste Woche drum kümmern .. ich hab mir das Elterngeld auf 2 Jahre aufgeteilt und das 3. Jahr jetzt monatlich 200€ auf Minijob Basis gearbeitet .. und mache ich weiter so lang ich noch kann ..

Wird mir das 3. Jahr das ich nicht voll nutzen konnte anteilig angehängt? Ah ich ruf da an ..

Süße Träume euch allen

Re: Unterstützung Elterngeld Mutterschutz

Verstehe ich es richtig, dass du jetzt in Elternzeit bist? Also an und für sich einen (Teilzeit-)Vertrag hast, der nur ruht und in den du im November zurückkehren würdest, wenn jetzt vorher nicht das Geschwisterchen käme? Dann könntest du die Elternzeit zum Beginn des neuen Mutterschutzes kündigen und dein AG müsste dir für die 14 Wochen MS zum alten Gehalt aufstocken. So hab ich es gerade gemacht, mein MS startet am Freitag. Hab zwar jetzt auch ein paar Monate Teilzeit in Elternteil gearbeitet, aber mein AG wird zum alten Vollzeitgehalt aufstocken.

Das Elternteil berechnet sich tatsächlich auf den Verdienst der letzten 12 Monate (in denen du kein Elterngeld oder Mutterschutzleistungen erhalten hast). Da deine Tochter aber nun schon über 2 ist, solltest du in der Zeit nichts erhalten haben (fürs Elterngeld, falls man den Auszahlungszeitraum verdoppelt hat, werden nur die ersten 12 Monate angerechnet). Von daher wirst du vermutlich wirklich nur die 300€ + 75€ Geschwisterbonus (solange deine Tochter noch nicht 3 ist) erhalten.

Re: Unterstützung Elterngeld Mutterschutz

Und falls da mal Elternteil steht, einfach das passende Wort hindenken :) . Also Geld oder Zeit ;)

Re: Unterstützung Elterngeld Mutterschutz

Hallo, ich schleich mich mal ein.

Dann hast du ja noch die Unterlagen vom ersten Kind. Da findest du auf jedenfall eine Telefonnummer, bei der Elterngeldkasse sind sie total Hilfsbereit und können dir da sicherlich am besten beraten. Versuche es einfach mal. Mir standen sie mit Rat und Tat zur Seite.

Viel Glück, Mehlfee:GIRL 176:

@angelela

Guten Morgen Manuela,

bei Fragen rund um das Elterngeld kannst Du dich auch gerne an unseren Experten-Talk "Soziale Fragen zu Schwangerschaft und Familie" wenden.

Unsere Expertin wird DIr gerne weiterhelfen.

Viele Grüße

Victoria

Re: @angelela

Vielen Dank .. das werde ich .. liebe grö

Re: @angelela

Gerne geschehen.

Viele Grüße

Victoria

Re: Unterstützung Elterngeld Mutterschutz

Hallo Manuela,

Du kannst zum Beginn des neuen Mutterschutzes die Elternzeit vorzeitig beenden (nicht genommene Monate gehen nicht verloren und können später nochmal genutzt werden). Dann hast Du in der Mutterschutzzeit Anspruch auf die volle Aufstockung an Mutterschaftsgeld, d.h. Du bekommst so viel wie Du vor der ersten Muschufrist verdient hast. Dies fließt dann auch in die Elterngeld-Berechnung ein.
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