interessantes zum Thema Kindergeld/für alle Patchworkfamilien
Da habe ich inzwischen drei eigene Kinder und zwei Stiefkinder und lese zum ersten mal etwas über Zählkinder.
Das klingt richtig interessant. Da wird in die Kinderanzahl der zu zahlenden Kindergeldbeträge, das nicht im Haushaltlebende Kind trotzdem als Kind mitgezählt und ab dem dritten Kind ist das ja dann schon ein paar Euro mehr. Ich werde da mal am Montag bei der Familienkasse nachfragen, inwieweit wir das bekommen können und ob man das auch ein paar Monate noch rückwirkend nachgezahlt bekommen kann für schon lange geborene. Denn eigentlich ist meine Zuckerschnute ja dann Kind Nr. 3 von Seiten meines Ex. Und jetzt haben wir ja theoretisch 4. Aber bei so.ner Superpatchworkfamilie weiß ich nicht ob das so geht. Toll wäre es auf jeden Fall.
Wollt ich nur mal so erzählen.
Lg
Re: interessantes zum Thema Kindergeld/für alle Patchworkfamilien
Hey,
soweit ihc das lese, habt ihr gute Karten
Auf der Homepage einerFamilienkasse steht, dass es geht
(Was ist mit dem Begriff „Zählkind“ gemeint?
Für ein Zählkind wird an den vorrangig berechtigten Elternteil Kindergeld ausgezahlt, der andere Elternteil kann dieses Kind als „Zählkind“ aufführen. Wenn z. B. außer einem älteren Zählkind noch drei jüngere Kinder vorhanden sind, für die Kindergeld gezahlt wird, schiebt das Zählkind diese in der (Kindergeld-) Rangfolge weiter, so dass für das jüngste (4.) Kind der erhöhte Kindergeldsatz von 179,00 Euro gezahlt wird. )
D.H. aber, dass dein Partner KiG -Berechtiger sein müsste (ausgezahlt bekommt)
Und Verjährung beträgt 4 Jahre nach dem Jahr der Entstehung (also ein Bsp von einer anderen I-Seite:Wurde das Kind beispielsweise
in 2012 geboren, so endet die Verjährungsfrist zum 31.12.2016)
Da könntest du, sofern due rückwirkend was geltend machen möchtest, höchstens fragen, inwieweit das auch geht, da du -geh ich mal von aus- bisher die Berechtigte warst. Aber ne Frage wäre es wert
LG.
Re: interessantes zum Thema Kindergeld...
Ach, was auch noch ziemlich unbekannt ist: wenn man ein behindertes Kind hat, was sich nicht selbst unterhalten kann, bekommt man sein Leben lang Kindergeld ausgezahlt (also Leben des Elternteils).
LG.
Re: interessantes zum Thema Kindergeld...
LG
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