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Elterngeld

Hallo zusammen, ich habe eine Frage in Vorbereitung auf den Elterngeld Antrag.
Mein Freund wird demnächst zu mir in die Wohnung ziehen, bevor wir später eine größere, gemeinsame Wohnung suchen wollen. Hat das zukünftige Mietverhältnis Einfluß auf das Elternabend? Wir überlegen, ob es ausreicht, wenn er als Untermieter eingetragen wird, oder ob er auch Hauptmieter der Wohnung sein muss.
Höchstwahrscheinlich werde nur ich zu Hause bleiben und somit werde auch nur ich Elterngeld beziehen.
Danke für Antworten!
Nadine
Bisherige Antworten

@Nadine

Liebe Nadine,

frag doch einmal bei unserer Expertin Frau Schleich im Experten-Talk "Soziale Fragen zu Schwangerschaft und Familie" nach.

Sie wird Dir deine Frage sicherlich beantworten können.

Viele Grüße

Victoria

Re: Elterngeld

Liebe Nadine,

ich habe mich mit dem Thema Elterngeld schon viel auseinandergesetzt. So wie ich das verstehe, ist das Elterngeld unabhängig von Belastungen wie Miete. Ausschlaggebend ist nur dein Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt. Ob dein Freund bei dir wohnt oder nicht, ob er Untermieter oder Hauptmieter ist, ist also für deinen Elterngeldantrag vollkommen egal.

Gruß Ina

Re: Elterngeld

Ich glaube auch, dass es so ist. Nur wenn wir beide Elterngeld beziehen wollen, müssen wir in einem Haushalt leben.

Re: Elterngeld

Aber dann reicht es wenn ihr beide unter der selben Adresse gemeldet seid.

Re: Elterngeld

Nein, das Elterngeld wird nur anhand des Einkommens berechnet und zwar von dem, der es in Anspruch nimmt. Musst deine verdienstnachweise vorlegen...
Die Formulare kannst du bereits jetzt aus dem Internet herunterladen. :)
Lg, Naddy
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