Aufhebungsvertrag
Ich war platt.
Hab das glaube ich 10 mal gelesen.
Habe dann mit meinem Vater telefoniert und habe ein Exemplar unterschrieben und samt Schlüssel abgeben, meine persönlichen Sachen gepackt, von den Kollegen verabschiedet und bin gegangen.
Hab die ganze heimfahrt geheult. Jetzt sitze ich Zuhause und muss das erstmal verdauen.
Re: Aufhebungsvertrag
Hallo Liebes,
Oh nein. Das tut mir leid.
Wenn du den Aufhebungsvertrag schon unterschrieben hast, ist das schwierig den rückgängig zu machen. Geh bitte sofort zu einem Anwalt.
Dein Chef muss dir eine Abfindung zahlen. Ich hab da mal kopiert gucke mal.
Die Abfindung sollte auf jeden Fall so hoch sein wie die finanziellen Ansprüche, die Ihnen gegen Ihren Arbeitgeber für die Dauer der Schwangerschaft und die nachgeburtliche Schutzfrist zustehen. Um eine Vergleichszahl zu haben, addieren Sie die Ihnen zustehende Nettovergütung bis zum Ende der Mutterschutzfrist nach der Geburt.
Da Sie sich mit dem Abschluss eines Aufhebungsvertrags nicht nur den Anspruch auf eine Abfindung sichern, sondern im Gegenzug Ihren Arbeitsplatz verlieren, sollten Sie sich vor dem Abschluss des Vertrags fachkundigen Rat holen. Haben Sie den Vertrag erst unterschrieben, gibt es nur noch wenige Möglichkeiten, diesen rückgängig zu machen.
Ich weiß ja nicht in wie weit du den Job behalten wolltest und dein Vetrag befristet ist, aber er hätte dich gar nicht kündigen können!
Ich drücke dich mal ganz fest.
LG Gerlinde
Re: Aufhebungsvertrag
Re: Aufhebungsvertrag
Re: Aufhebungsvertrag
Ich bin wirklich erschüttert.
Bitte, bitte geh und hol dir Hilfe.
Wirklich, ich bin fassungslos ob der Unverschämtheit.
Ich drücke dir ganz fest die Daumen!
LG Gerlinde
Re: Aufhebungsvertrag
Bis wann hast du denn einen Vertrag??? Ist der zeitlich befristet???
Ich glaube du hättest den Vertrag nicht unterscheiben sollen... Als Schwangere bist du besonders geschützt (Kündigungsschutz etc). Und auch in der Elternzeit braucht man schon einen richtig, richtig guten und betriebsbedingten Grund um einer frischen Mutter zu kündigen!!!
Re: Aufhebungsvertrag
Hey Catahoula,
solche Chefs gehören wirklich verboten...zumal er dich auch nicht "zwingen " kann diesen bis Feierabend zu unterschreiben.
Eine Prüfung und ggf. durchsprache mit Partner und/oder Anwalt wäre in so einem Fall ja ratsam...
Leider gibt es so faule Eier immer wieder. War früher im Betriebsrat eines Mittelständigen Unternehmens und der Chef hat 2 Mitarbeiter hintenrum mit dem unterzeichnen von Aufhebungsverträgen regelrecht erpresst.... sind dagegen vorgegangen und haben Recht bekommen...
Lass dich am besten noch einmal rechtlich beraten und tu das beste um dich ab zu sichern. Gerade im Bezug auf die Finanzen wenn es auf die Geburt zu geht. Beruhige dich erstmal und suche dir schnellst möglich Rechtliche Hilfe. Selbst wenn es nur zur Überprüfung dieses Vertrages ist.
Liebe Grüße
Sonja
Re: Aufhebungsvertrag
Da muss ich meinen Senf nochmal loslassen....ausserdem ziehen Aufhebungsverträge meist Sperrzeiten im ALG mit sich...bzw. Verkürzungen der Bezugsdauer, da es mit einer eigenen Kündigung gleich steht...
http://www.kanzlei-hasselbach.de/2012/sperrzeit-beim-arbeitslosengeld-durch-aufhebungsvertrag/09/
https://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/Arbeitslosigkeit/Arbeitslosengeld/Sperrzeit/Aufhebungsvertrag/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI485847
Ich hoffe das, dass nicht für die Bezüge beim Elterngeld/Mutterschaftsgeld gilt..aber lass es bitte zu deiner Sicherheit prüfen.
Ganz liebe Grüße
Sonja
Re: Aufhebungsvertrag
Ich kenne deine Situation nicht und auch nicht die rechtliche Lage in Deutschland. Eine Bekannte von mir arbeitete, wie ich als Werkstoffprüfer. Da sollte sie ab der 14 Woche in Beschäftigungsverbot gehen, und weil der Arbeitgeber ihr keine andere Arbeit anbieten konnte/wollte sollte er bis zur gesetzlichen Schutzfrist das Wochengeld zahlen. Der Arbeitgeber wollte das natürlich nicht und bot ihr eine Auflösung mit Gehalt bis zur Schutzfrist an(das Gehalt ist niedriger als das Wochengeld) und sie hätte die wiedereinstellungsgarantie verloren. Sie wurde unter Druck gesetzt und hat unterschrieben. Einen Tag später ging sie auf die Kammee, die haben den Arbeitgeber geklagt und den Betriebsrat gerügt(hier muss ein Betriebsrat von einer Auflösung informiert sein)
Die Auflösung wurde rückgängig gemacht, sie bekam das Wochengeld und drei Monatslöhne Entschädigung für die Irreführung und weil man ihr nicht zumuten konnte in dem Betrieb nocheinmal zu arbeiten...
In Deutschland gibt es ja kein Kammersysthem....aber habt ihr so etwas ähnliches? Eine Organisation, die Arbeitnehmer vertritt?
Glg Ana
Re: Aufhebungsvertrag
Re: Aufhebungsvertrag
Re: Aufhebungsvertrag
Re: Aufhebungsvertrag
Re: Aufhebungsvertrag
Ich halt dir ganz fest die Daumen! Vielleicht kommst du rauß, weil sie dich mit der Deathline unter Druck gesetzt haben und es um deine Existenz/Zukunft geht. Wenn man schwanger ist wiegt das ja doppelt...
Die Kammer hier hat mir sogar einen Anwalt gestellt als ich arbeitslos war, und rein formal wäre die Arbeiterkammer da ja nicht zuständig! Bestimmt handeln sie eine gute Lösung für dich aus!
Glg Ana
Re: Aufhebungsvertrag
Boa unfassbar! Du Arme! Ich drück dir alle Daumen, die ich habe! Da geht sicher was. Muss einfach!
Re: Aufhebungsvertrag
Wenn du Mitglied in einer Gewerkschaft bist, kannst du von denen auch unterstützt werden.
Es sei denn, du sagst jetzt, dir wäre es im Endeffekt egal, ob du hinterher Arbeitslosengeld bekommst oder ne Sperrzeit..
Kopf hoch!
Re: Aufhebungsvertrag
Ich kann sowas nicht verstehen. Du mußt Dich auf alle Fälle umgehend bei der Agentur für Arbeit melden. Die können Dir auch helfen.
Und lass Dich beraten. ich denke, wenn Du überrumpelt wurdest und schnell reagierst, könnte die Unterschrift ungültig werden.
Aber was ist das für ein Chef???? Ich drücke Dir die Daumen.
Re: Aufhebungsvertrag
Das ist ja echt die Höhe!!!
Und dann auch noch am gleichen tag eine Entscheidung zu erzwingen....frecher gehts ja kaum noch!! Hätte er dich überhuapt kündigen könne, da du schwanger bist? Abfindung hätte dir dann -je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit- -ja ggf auch noch zu gestanden.
Geh bitte und erkundige dich. Ggf läßt sich deine Unterschrift noch rückgängig machen ( wegen Druck/Zwangslage etc). Dann bist du "eben im BV" bis zum Schluss, wenn er es so blöd haben will.
Du hast allen Grund, sauer und traurig zu sein!!!!
VG, Claudia
Re: Aufhebungsvertrag
Ich muss mich auch mal einschleichen.
Die Kündigung ist natürlich in der Schwangerschaft nicht rechtens. Ich könnte mir vorstellen, dass du deine Unterschrift unter den Aufhebungsvertrag auch anfechten kannst, weil sie quasi erzwungen wurde und unter Druck erfolgte - gab es vielleicht noch Zeugen? Bitte lass dich dahingehend beraten.
Was du nämlich noch bedenken solltest, im Mutterschutz, also bis in den Oktober hinein, muss dein Arbeitgeber ja auch noch einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld bezahlen, so dass du bis 8 Wochen nach der Geburt auf dein normales Gehalt kommen würdest. Da hast du ja dann ziemliche Einbussen an Gehalt!!!! Und das Elterngeld später berechnet sich ja auch am Durchschnittseinkommen des Jahres, auch da hast du dann Einbußen, wenn du dich jetzt mit dem Auflösungsvertrag zufrieden gibst. Bitte kämpf dafür und lass dich unterstützen.
Ich drück die Daumen und liebe Grüße
Andrea
Re: Aufhebungsvertrag
... und selbst wenn Du zum Anwalt gehst, laß Dich in nichts hineindrängen. Ich habe schon erlebt, dass die Anwälte Arbeit brauchen, unberechtigte Hoffnungen machen, den Streitwert hochsetzen und ungeschickt vorgehen. Das hinterläßt überall Scherben und das dicke Geld streicht nur der Anwalt ein.
Wenn Du etwas machst, reagiere nicht sofort und schaue darauf, dass der Anwalt nur das tut, was Du auch vertreten kannst bzw. zu Dir paßt. Schließlich müsstest Du im worst case dort auch weiterarbeiten.
Viel Erfolg!
Re: Aufhebungsvertrag
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