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Elternzeit

hallo ihr Lieben

kann mir vllt jemand helfen?

mein Mann möchte ab Januar wenn unser Kleiner geboren ist etwa drei Monate Elternzeit nehmen,wer bezahlt seinen Lohn weiter der Arbeitgeber ? Ich glaube es sind 67%vom Nettogehalt ,oder muss man das sonst wo beantragen?

danke euch lg Fabi

Bisherige Antworten

Re: Elternzeit

Huhu Fsbi,

 

Schau mal hier

http://www.elterngeld.nrw.de/elterngeld/antragstellung

 

Da das Elterngeld erst nach der Geburt beantragt werden kann sollte man sicherheitshalber auf jeden Fall einen Monat überbrücken können! Bei mir hat es damals ca 1.5 Monatr für die Bearbeitung gebraucht. 

 

Soviel ich weiss kannst du ja auch Elterngeld für dich beantragen. Der Mindestsatz liegt meine ich bei 300 Euro. Sollte aber alles auch erklärt sein. Ansonsten kann man auch ganz viele Sachen hier nachlesen:

http://www.bmfsfj.de/

 

Auch Fragen kann man denen schreiben und die gehen recht genau auf jede ein! Auch wenn es einige sind;-)

 

Hoffe dir damit ein bisschen geholfen zu haben!

 

GLG verena

 

 

Re: Elternzeit

Elternzeit musst du beim Arbeitgeber beantragen und zwar 7 Wochen vor Beginn. Elternzeit ist nicht an den Geburtstag gebunden, das heißt man kann auch Kalendermonate nehmen. Wie das genau bei Vätern ab Geburt funktionieren soll, muss er ggf mit dem Arbeitgeber klären. Zum Elterngeld hast ja schon einige Antworten bekommen. Für dich solltest du auf alle Fälle auch Elterngeld beantragen, die Mutterschutz Zeit zählt auch dazu. Das Elterngeld kann für eine bestimmte Zeit rückwirkend beantragt werden, ist aber an den Geburtstag gebunden. 

Liebe Grüße 

Ute 

@babymom

Guten Morgen babymon,

ich schleiche mich mal kurz ein.

Fragen dieser Art beantwortet Dir auch gerne unsere Expertin im Experten-Talk "Soziale Frage zu Schwangerschaft und Famile".

Falls Du also noch unbeantwortete Fragen hast, dann kannst Du dich gerne dorthin wenden.

Viele Grüße

Victoria

Re: Elternzeit

2010 wurde es um 2% gekürzt auf 65%. nein, nicht der arbeitgeber bezahlt, sondern die elterngeldkasse.

bei der anmeldung des kindes nach der geburt bekommst du verschiedene bescheinigungen - eine fürs stammbuch, eine für die kindergeldkasse, eine für die elterngeldkasse und ich glaube noch eine wegen mutterschutz.

du nimmst die bescheinigung für die elterngeldkasse und reichst sie zusammen mit den unterlagen fürs elterngeld ein bei der elterngeldkasse.

auf der homepage unserer stadtverwaltung gibt es z.b. einen link zur zuständigen elterngeldkasse. da kannst du auch noch dinge telefonisch nachfragen.

ich würde mir den elterngeldantrag vorab aus dem internet runterladen und ausdrucken. dann seht ihr schon, was ihr alles einreichen müsst. haltet die lohnbescheinigungen des letzten jahres (12 monate vor beginn deines mutterschutzes in kopie bereit von dir und von deinen mann). eure steuer-ident-nummern, eure sozialversicherungsnummern, eure krankenkassenangaben. bestimmt auch noch etwas, was ich vergessen habe? aber das seht ihr dann beim antrag.

ich fand den antrag immer doof, soviel auszufüllen. manches kann man aber schon vorarbeiten. einreichen kannst du den antrag erst, wenn das kind da ist. wenn dann noch etwas fehlt, kann man es noch nachreichen, die melden sich auch, wenn noch etwas fehlen sollte. aber da man ja das geld braucht, will man ja alles gleich beisammen haben.

ziemlich flott nach der geburt bekommt dein kind eine steuer-ident-nummer zugeteilt. auch die muss dann mit in den antrag.

du hast nach der geburt 2 oder 3 monate zeit den elterngeldantrag zu stellen, danach ist die frist abgelaufen und du würdest leer ausgehen. wenn man es nicht rechtzeitig schafft, also antrag abgeben und notfalls noch etwas nachreichen. ist aber zu schaffen im normalfall. für frühcheneltern, die viel im krankenhaus sind und andere sorgen haben, ist es aber gegebenenfalls wichtig zu wissen, dass die frist abläuft...

also, such dir das formular und verzweifel nicht beim ausfüllen. viele viele tausend andere haben sich da auch schon durchgekämpft und waren siegreich!

alles liebe!

Danke euch allen :-)

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