Hallo Ihr Lieben,
da das Experten-Forum zur Zeit geschlossen ist, werde ich mal hier von einer Neuigkeit berichten und will auch gleich noch eine Frage loswerden. Vielleicht ist ja jemand in einer ähnlichen Situation.
Und zwar bin ich privat krankenversichert. D.h. wenn die Mutterschutzfrist (6 Wochen vor / 8 Wochen nach Geburt) beginnt, bekomme ich von der KV nicht die 13€/Tag, wie es bei der gesetzlichen KV wäre, sondern ich muss beim Bundesversicherungsamt Mutterschaftsgeld beantragen. Dort bekommt man maximal 210€ für die gesamte Dauer. Bei der gesetzlichen KV sind es in der Summe 1.274€ (bei 14 Wochen). Das ist natürlich deutlich weniger und ich war schon schwer am überlegen, wie wir die Zeit überbrücken sollen.
Nun gab es aber eine gesetzliche Änderung, die die privaten KV bzw. die Krankentagegeldversicherungen dazu verpflichtet, den entstandenen Verdienstausfall zu übernehmen. Nun habe ich gestern mit der KV telefoniert und ich bekomme die entsprechenden Formulare zugeschickt.
Ich bin sehr gespannt, ob und wie das klappt.
Das soweit zur Information!
Nun spanne ich mal den Bogen zu meiner Frage. Und zwar habe ich im Zuge meiner Recherchen auch gelesen (nämlich hier: https://www.9monate.de/leben-familie/familienleben-beruf/mutterschaftsgeld-id94511.html), dass der Arbeitgeber bei privat Versicherten nicht dazu verpflichtet ist, den Zuschuss zum Muterschaftsgeld zu zahlen (=ursprüngliches Gehalt minus 13€/Tag).
Weiß da jemand etwas drüber? Wie müsste jetzt der Ablauf sein bzw. an wen muss ich mich zuerst wenden (Arbeitgeber oder Krankentagegeldversicherung)?
Es wäre toll, wenn da jemand was drüber weiß und das Wissen mit mir teilt. :-)
Schöne Grüße
Susi