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Urlaubsanspruch??!

Hallo ihr lieben,

 

ich brauch mal  hilfe.  bzw jemand der sich darin auskennt.:-X

ich habe am 8.1.ET und ab 25.11.mutterschutz. jetzt hab ich noch 11tage urlaub (aus diesem jahr) die ich noch vorher machen möchte. meine schwägerin meinte allerdings das in der zeit des mutterschutzes der uralub nicht verfällt. also sprich mir noch die tage aus6 wochen vorher und 8 nachher zustehen. was ja das neue kalenderjahr betrifft. weiß jemand ob das stimmt? also in meinem fall wären das ca 6 tage und steht das irgendwo richtig zum nachweisen... also mutterschutzgesetz?

danke für jede hilfreiche antwort:OK:

Bisherige Antworten

Re: Urlaubsanspruch??!

Hallo,

am besten von der Personalabteilung den konkreten Urlaubsanspruch benennen lassen, diese haben auch ein Interesse daran, dass werdende Mütter ihren Urlaub vorab nehmen, damit keine Rückstellungen gebildet werden müssen.

Urlaubsanspruch wird bei Elternzeit gekürzt.

 

Viele Grüße

Re: Urlaubsanspruch??!

Ja, während des Mutterschutzes hast Du vollen Urlaubsanspruch. Ich denke aber nicht dass Du den Urlaub aus dem neuen Jahr vorziehen kannst.

Re: Urlaubsanspruch??!

Das hängt in der Regel von der Firma ab und wie das in der Personalabteilung gehandhabt wird. Bei meinem Arbeitgeber kann ab Anfang Dezember auf den Urlaub des kommenden Jahres zugegriffen werden. Andere Firmen handhaben das aber u.U. anders.

Re: Urlaubsanspruch??!

Ok. Also ich weiß dass es bei uns in der Firma schon Leute gab die ihren Urlaub fürs jahr eigentlich schon verbraucht hatten. Damit sie aber über Weihnachten nicht arbeiten mussten durften sie schon da neuen nehmen... Wenn sie das genehmigt haben müsste es ja bei mir auch gehen

Re: Urlaubsanspruch??!

Der verfällt auch nicht.ich hab 2014 im Juli Baby bekommen und hatte mein Urlaub nicht ganz aufgebraucht gehabt. Ich war dann ein Jahr nach der Geburt zu hause und hab dann meinen Rest Urlaub von vor der Schwangerschaft genommen.
Wenn du ihn nehmen möchtest kannst du das,wenn nicht verfällt der auch nicht.der wird dann gut geschrieben bis du wieder arbeitest
Schön gruß

Re: Urlaubsanspruch??!

Während des Mutterschutzes hast du vollen Urlaubsanspruch. Wobei ich glaube gelesen zu haben (weiß aber nicht mehr wo), dass nur Anspruch für Monate entsteht in denen mehr als die Hälfte gearbeitet wurde (oder eben Mutterschutz war). Das würde bei Dir heißen für den März hättest Du keinen Andpruch. Auf die schnelle habe ich dazu aber nichts gefunden.
In der Elternzeit erwirbt man keinen Urlaubsanspruch.
Urlaub bis nach die Elternzeit aufzusparen, kann sich negativ auswirken, wenn du danach in Teilzeit arbeiten willst. Wenn ich jetzt auf 40h Basis meinen Urlaubsanspruch erwerbe und somit Anspruch auf 8h pro Urlaubstag und für 8h Urlaubsgeld erhalten würde, wären es in 20h Teilzeit eben nur noch 4h pro Urlaubstag und auch nur noch halb so viel Urlaubsgeld in meiner Firma.

Grüße
Kacee

@Wunschkindl

Hallo Wunschkindl,

gerne kannst Du die bei Fragen dieser Art an unseren Experten-Talk "Soziale Fragen zu Schwangerschaft und Familie" wenden.

Unsere dortige Expertin hilft Dir gerne weiter.

Viele Grüße

Victoria

Re: @Wunschkindl

Ok danke für den Tipp

Re: @Wunschkindl

Gerne geschehen.:-)

Re: Urlaubsanspruch??!

Ok danke für eure antworten . Da weiß ich ja erstmal Bescheid.

Re: Urlaubsanspruch??!

Liebes Wunschkindl,
Ich habe ET am 3. Februar und einen Urlaubsanspruch von 8 Tagen für 2017! Bis der Mutterschutz endet, wie die anderen schon geschrieben haben!
Und ich darf die Urlaubstage noch vor dem Beginn der Mutterschutzzeit nehmen!
Viele liebe Grüße!
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