Krankmeldung oder BV
Meine Frage ich müsste dann noch 4 Wochen arbeiten was vermutlich nicht mehr möglich durch schmerzen sind.
Wen ich aber noch weitere Krankmeldungen bekommen würde,würde ich ja in das Krankengeld reinfallen,ich meine nach 6 Wochen ist das richtig???
Denkt ihr ich würde die letzten 4 Wochen noch ein beschäftigungsverbot bekommen oder wie könnte es weiter gehen? Liebe Grüße
Re: Krankmeldung oder BV
ich würde auf jeden Fall versuchen ein Beschäftigungsverbot zu bekommen. Dieses kann zu jeder Zeit der Schwangerschaft ausgestellt werden, im Prinzip sogar von allen Ärzten, selbst vom Hausarzt. In den meisten Fällen stellt es aber der Betriebsarzt oder der Gynäkologe aus. Wichtig ist (aus meiner Erfahrung zumindest) beim Arzt zu betonen, dass es sich bei dem Problem nicht um deine körperliche Verfassung handelt, sondern um die Tätigkeit die du ausüben musst. Diese verursacht dir die Beschwerden, nicht irgendeine Erkrankung. Daher finde ich in deinem Fall auch eine Krankmeldung nicht gerechtfertigt, durch die du ab der 6. Woche ins Krankengeld fällst.
Der Arbeitgeber müsste dafür sorgen, dass du eine andere Tätigkeiten ausüben kannst oder dich ins Beschäftigungsverbot schicken.
Auch bedenken muss man ja, dass sich dadurch für dich evtl. sogar Nachteile fürs spätere Elterngeld ergeben würden. Dieses errechnet sich ja aus dem Verdienst der letzten Monate vorm Mutterschutz, und der sinkt durchs Krankengeld.
Ich stand im Sommer vor ähnlichen Überlegungen und mich wurmt bis heute die Tatsache, dass uns Frauen häufig Nachteil durch eine Schwangerschaft entstehen!
Man kennt den Spruch " die Frau ist schwanger und nicht krank". Aber wenn die Schwangerschaft bestimmte Dinge im Job unmöglich macht, dann wird man krank geschrieben und nicht schwanger geschrieben!
Ich drücke dir die Daumen. Deine Gesundheit und die des Kindes ist das Wichtigste. Ich hoffe dir entstehen keine Nachteile.
Viele Grüße
Swee
Re: Krankmeldung oder BV
Vielen Dank für deine Zeilen!
Ich werde meiner FA das beim nächsten Termin nächste Woche nochmals genau sagen wie es bei mir und meinen Schmerzen aussieht.
Vielen lieben Dank für deine Hilfe.
Re: Krankmeldung oder BV
Hallo du :-)
klingt nicht so schön. aufjedenfall gute Besserung!
klar kannst du noch ein BV bekommen. ich habe auch gerade eins bekommen und hätte nur noch 4 <wochen abreiten müssen.
viele grüßeee
Re: Krankmeldung oder BV
Nur ein kleiner Einschub - wenn der krankschreibende Arzt bestätig, daß die Krankschreibung wg. einer schwangerschftsbedingten Erkrankung nötig war, schmällert sich das Alterngeld nicht (die Monate Krankengeld werden nicht gerechnet, sondern es werden mehr Monate davor angerechnet).
Dafür brauchst Du aber ein Attest vom Arzt und evtl. auch einen wohlmeinenden Sachbearbeiter.
Krankheit, Berufsverbot, Krankengeld, Elterngeld, ... das ist alles echt nervig und teilweise auch unglaublich ungerecht.
Weil am Ende hat eine Frau, die sich in der Schwangerschaft einen komplizierten Beinbruch zuzieht (und deshalb nicht mehr arbeiten kann) einen deutlich geringeren Elterngeldanspruch als eine, welche unter ständiger Übelkeit leidet.
Re: Krankmeldung oder BV
Lg
Re: Krankmeldung oder BV
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