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Urlaubsanspruch

Hallo ihr Lieben,

 

ich hab mal eine Frage zum Urlaubsanspruch für das aktuelle Jahr.

Ich werde meinen Spatz voraussichtlich am 01.12.2014 bekommen. Das heißt MuSchu beginnt am 20.10.2014.

Ich habe 25 Tage Urlaub im Jahr. Wie viel Tage stehen mir für das aktuelle Jahr denn zu? Ich wurde gerade vom Arbeitgeber hingewiesen, dass ich meinen Urlaubsanspruch falsch berechnet hätte.

 

Wie istdas bei euch?

Würde mich über eure Meinungen freuen.

Bisherige Antworten

Re: Urlaubsanspruch

also ich habe meinen Resturlaub für das komplette Jahr genommen, ich habe wie du 25 Tage im Jahr.

Da mein Mutterschutz am 30.09.14 beginnt und erst im neuen Jahr endet, habe ich auch die vollen 25 Tage genommen.

Nach diesem §

§ 17 Erholungsurlaub

Für den Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub und dessen Dauer gelten die Ausfallzeiten wegen mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote als Beschäftigungszeiten. Hat die Frau ihren Urlaub vor Beginn der Beschäftigungsverbote nicht oder nicht vollständig erhalten, so kann sie nach Ablauf der Fristen den Resturlaub im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr beanspruchen.

 

Da auch du dieses Jahr nicht mehr hingehst, und sogar noch  6 wochen im neuen Jahr im Mutterschutz bist, hast du meiner Meinung nach sogar noch Anspruch auf den Anteil an Urlaub für die 6 Wochen (ca. 2,8 Tag)  in 2015.  Ob du die Vorziehen kannst weiß ich nicht oder entsprechend nach der Elternzeit nehmen musst/kannst weiß ich nicht genau.

Vielleicht hilft dir das ein bisschen.

Liebe Grüße

Susanne :KISSING:

Re: Urlaubsanspruch

Vielen Dank, du unterstützt meine Meinung. :THUMBS UP::BRAVO:

Genauso habe ich auch argumentiert, aber ich hätte das angeblich falsch interpretiert. Es wurde mir gesagt, dass es  bis zum letzten Arbeitstag anteilig berechnet wird.

Ich wollte nicht diskutieren und hab das erstmal so hingenommen. Aber durchgehen lasse ich das nicht :-)

Re: Urlaubsanspruch

Hallo Sunds,

das passt ja super ... Mein OFFIZIELLER ET soll der 02.12. sein (lt. Frauenärztin aber eher der 04.12.) und somit beginnt mein MuSchu am 21.10.

Laut meiner Personalabteilung gilt der MuSchu wie Arbeitszeit. Also hast Du für 2014 VOLLEN Anspruch auf die kompletten 25 Urlaubstage. Solltest Du diese allerdings nicht in 2014 nehmen, darfst Du den Resturlaub auch mit in die Zeit nach der Elternzeit nehmen. Und für Januar 2015 hast Du dann 1/12 Anspruch auf Deinen Jahresurlaub (25/12 = 2 Tage). Für die restliche Elternzeit, bis Du wieder arbeiten gehst, hast Du dann natürlich kein Anspruch mehr auf den Urlaub.

Solltest Du dann in Dezember 2015 wieder voll arbeiten gehen, dann stehen Dir für den Dezember auch 2 Tage Urlaub zu. Insgesamt für 2015 = 4 Tage Urlaub. Diese 4 Tage musst Du dann auch bis März 2016 abgegolden haben, es sei denn, Du hast etwas anderes mit deinem Arbeitgeber vereinbart.

Viele liebe Grüße,

Maria:-*

PS: Sorry für den langen Text :-P

Re: Urlaubsanspruch

Hallo Maria,

 

vielen Dank. Das bestätigt mich wieder einmal. Sobald ich wieder arbeiten bin, werde ich das nochmal ansprechen. 

 

Lieben Dank :-)

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