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Mutterschutzgesetz- Freistellung für Arzttermine

Hallo ihr Lieben,

war ja jetzt eine ganze Weile krank geschrieben und ab nächste Woche gehe ich wieder arbeiten. Nun sind einige Arzttermine schon gemacht und hauptsächlich vormittags. Nun habe ich gerade mit der Arzthelferin meines Pulmologen gesprochen und gefragt ob sie meinen nächsten Termin ändern könnte und sie sagte das ich doch vom dem Recht der Freistellung für Arzttermine in der Schwangerschaft gebrauch nehmen sollte.

Wie wird das denn abgerechnet?

Eine Schwangere aus meinem Team musste einen Tag Urlaub oder Überstunden frei dafür nehmen, so ist es doch nicht gedacht, oder? Ich weiß, das es damals Diskussionen deshalb gab und meine Stationsleitung da ziemlich festgefahren und uneinsichtig war.

Kennt sich jemand aus?

Lg Momo*;-)

Bisherige Antworten

Re: Mutterschutzgesetz- Freistellung für Arzttermine

Hallo,

du musst für Termine für die Schwangerschaftsvorsorge freigestellt und für Termine die mit der Schwangerschaft zu tun haben.

Allerdings solltest du sehen, dass du sie in die Arbeitsfreie Zeit legen kannst. Aber so Sachen wie der Glukosetest, gehen eben nur in der Früh.

Arbeitest du im Schichtdienst, und machst einen Termin aus, so muss dieser im nächsten Dienstplan berücksichtigt werden.

Allerdings für Hausarztbesuche, Zahnarzt und derweiteren muss dich dein Arbeitgeber nicht freistellen.

Dein Arbeitgeber muss dich freistellen, dies regelt der § 16 Freistellung für Untersuchungen ganz genau.

Hier steht:

Der Arbeitgeber hat die Frau für die Zeit freizustellen, die zur Durchführung der Untersuchungen im Rahmen der Leistungen der gesetzlichen KV bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich ist. Ein Entgeltausfall darf hierdurch nicht eintreten.

Also der Pulmologe ist nicht mit drin.

Ich habe meine Mitarbeiter immer frei gestellt, allerdings habe ich sie schon gebeten, wenn möglich die Termine so zu legen, das sie außerhalb der Arbeitszeit stattfinden können, bzw. gebeten mir die Termine rechtzeitig zu sagen, damit man eben dementsprechend planen kann.

Lg Nadja

 

Re: Mutterschutzgesetz- Freistellung für Arzttermine

Und wie wird das dann im Dienstplan hinterlegt?

Den Termin beim Pulmologen habe ich auch nur weil ich schwanger bin, da muss ich in der ss alle 8 Woche zur Kontrolle.

Danke für deine Auskunft! Meine Ärztin hat nur an einem Tag in der Woche nachmittags Sprechstunde und vormittags sind die Schwangeren dran. Liegt das jetzt am Arbeitgeber ob er mir das dann freistellt?

Lg Momo*;-)

Re: Mutterschutzgesetz- Freistellung für Arzttermine

Wenn es bei deiner Ärztin üblich ist, die Schwangeren in der Früh zu versorgen, dann musst du freigestellt werden.

Ich würde die Termine aber regelmäßig deiner Stationsleitung geben, sodass sie die im Dienstplan auch berücksichtigen kann.

Der Pulmologe fällt nicht unter die normale Schwangerenvorsorge, und somit nicht in den Paragraph 16.

Bei der Freistellung zählen wirklich nur die normalen Vorsorgen, bzw. alles was mit der Schwangerschaft nach den Richtlinien zu tun hat. Also Orangultraschall, Feindiagnostik, Glukosetest. Alles andere leider nicht.

Ich denke dein Pulmologe hat ja auch nachmittags offen, also versuch den Termin zu verschieben.

Wenn ich deine Vorgesetzte wäre, würde ich dir den einen Termin durchgehen lassen, allerdings nicht mit Stundengutschrift, sondern das du diese Stunden wieder reinarbeitest und dir das eben dann erklären.

Für die andere Zeit muss ich deine Station freistellen, du musst aber vorher und nachher wieder zur Arbeit, da du nur für die Zeit des Arztbesuches freigestellt bist und du müsstest auch ein Attest vom Arzt bringen von wann bis wann du da warst und dann plus Hin- und Rückfahrt.

Generell würde ich schaun, das du die Termine wirklich gleich in der Früh bekommst so kommst du dann später in die Arbeit. Du fängst ja wahrscheinlich nicht mehr um 6 an oder?

 

Re: Mutterschutzgesetz- Freistellung für Arzttermine

So wie es momentan aussieht, fange ich 7 Uhr an. Dann würde ich es vorher nicht schaffen.

Leider wird das auf Station wieder eine riesen Diskussion auslösen, meine Kollegen kennen dieses Gesetz alle nicht und mein Stationsleiter interpretiert es anders. Aus diesem Grund musste meine schwangere Kollegin Überstundenfrei/Urlaub nehmen für ihre Fa-Termine und damit sie überhaupt Frei nehmen konnte, hat sie einige Wochenenden gearbeitet.

Mein Stationleiter sagte zu ihr, er bekäme ja auch keine Freistellung wenn er zum Zahnarzt muss usw.

Danke für deine Hilfe!

Lg Momo*;-)

Re: Mutterschutzgesetz- Freistellung für Arzttermine

Oh man, dein Stationsleiter ist ja was ignorant und einfach nur dumm mit seiner Äußerung! Darfst ihm ausrichten 8-)

Re: Mutterschutzgesetz- Freistellung für Arzttermine

:-D mach ich8-)

Re: Mutterschutzgesetz- Freistellung für Arzttermine

Hallo Momo,

da ich im Betriebsrat arbeite in einem großen Unternehmen und

gerade für den Bereich Familie extra eine Zusatzausbildung habe kann ich dir im rechtlichen Bereich weiterhelfen. Also auch alles was Elternzeit, Elterngeld, Teilzeit in Elternzeit usw. betrifft.

Schau mal im Mutterschutzgesetz nach:

im Mutterschutzgesetz (MuSchG): bezahlte Freistellung für Untersuchungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft (§ 16 MuSchG);

--> da wird es genau beschrieben woran sich alle Arbeitgeber halten dürfen ;)...

Der Arbeitgeber hat die Frau für die Zeit freizustellen, die zur Durchführung der Untersuchungen im Rahmen der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich ist. Entsprechendes gilt zugunsten der Frau, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist. Ein Entgeltausfall darf hierdurch nicht eintreten.

Bei uns ist es so, dass man sich von der Arztpraxis einen Zettel ausfüllen lässt wo Beginn und Endzeit notiert wird, in der ich in der Praxis anwesend bin ( mein FA schlägt meistens noch 15 Minuten drauf für die Fahrtzeit :) ) - dies schicke ich zur Personalabteilung und dann wird mir die Zeit im Zeitkonto gutgeschrieben.

Hoffe ich konnte weiterhelfen :)

Liebe Grüße

Heike

Re: Mutterschutzgesetz- Freistellung für Arzttermine

dann bist du ab jetzt mein ansprechpartner für solche dinge!:-)

in der ss mit meinem sohn lief das irgedwie alles anders. da wurde ich versetzt und hatte eine andere leitung, welche sich ganz gut auskannte und da brauchte ich mich gar nicht groß darum kümmern.

ich habe mir ja das gesetz auch schon druchgelesen und auch schon, damals als es um meine kollegin ging, meiner leitung gezeigt, aber er denkt "freistellen" heißt ein Überstundenfrei dafür geben und dann mache ich ja jedesmal minus und nun kann ich es ja nicht mal mehr rausarbeiten, da ich keine wochenenden mehr arbeite.

danke für deine hilfe!

p.s.:und denk daran, auch mal 10 min augen schließen, kann entspannen!:-)

lg momo*;-)

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