Hallo ihr Lieben,
ich habe soeben mal den Herrn Google gefragt, wie das mit dem vollen Gehalt im Mutterschutz ist usw.
Zu meinem Verständnis:
In den 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt bekomme ich mein volles Gehalt (egal ob vom Arbeitgeber oder der Krankenkasse).
Nach den 8 Wochen greift das Elterngeld (67 % des durchschnittlichen Nettogehaltes der letzten 12 Monate)
und das gibt es dann für 12 Monate...?
Das würde ja bedeuten, dass ich nach der Geburt erst 14 Monate später wieder arbeiten gehen würde? (Ich bleibe nur 1 Jahr daheim.)
Ist das so richtig? Ich dachte immer, ich müsste (EBT ist der April 2014) im April 2015 wieder arbeiten gehen?
Ich finde das alles ziemlich verwirrend....kann mir das mal jemand erklären bitte?
Danke, LG Nathalie