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Mutterschutz, Elterngeld...Verwirrung pur!?

Hallo ihr Lieben,

ich habe soeben mal den Herrn Google gefragt, wie das mit dem vollen Gehalt im Mutterschutz ist usw.

Zu meinem Verständnis:

In den 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt bekomme ich mein volles Gehalt (egal ob vom Arbeitgeber oder der Krankenkasse).

Nach den 8 Wochen greift das Elterngeld (67 % des durchschnittlichen Nettogehaltes der letzten 12 Monate)

und das gibt es dann für 12 Monate...?

Das würde ja bedeuten, dass ich nach der Geburt erst 14 Monate später wieder arbeiten gehen würde? (Ich bleibe nur 1 Jahr daheim.)

Ist das so richtig? Ich dachte immer, ich müsste (EBT ist der April 2014) im April 2015 wieder arbeiten gehen?

Ich finde das alles ziemlich verwirrend....kann mir das mal jemand erklären bitte?

Danke, LG Nathalie :-[

 

Bisherige Antworten

Re: Mutterschutz, Elterngeld...Verwirrung pur!?

Hi Natalie,

aaaalso in dem Mutterschutz 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt zählt dir die Krankenkasse 13 Euro pro Tag und den Rest stockt der Arbeitgeber auf, so das du normales Gehalt in dieser zeit bekommst, danach greift das Elterngeld, allerdings nur für 10 Monate, Dia die mutterschutzleistung in den 8 Wochen nach der Geburt abgerechnet wird. Demnach wenn das Baby da ist, bekommst du 12 Monate Geld ( erst mutterschutzgeld und dann 10 Monate Elterngeld) ...,

Demnach wenn dein Kind im April 2014 kommt und du auch nur 1 Jahr Elternteil eingereiChen wirst, müsstest du im April 2015 wieder arbeiten. 

Du kannst dir das geltet Geld aber splitten lassen, so würdest du dann 20 Monate den halben Betrag bekommen + 8 Wochen die mutterschutzleistung. So das du dann wieder los musst wenn das Kind 22 Monate alt ist. 

Lg Aileen 

Re: Mutterschutz, Elterngeld...Verwirrung pur!?

Genau wie Miederhose erklärt hat. 

Elternzeit kannst du natürlich länger nehmen (sind das nicht 3 Jahre in Deutschlsnd?)... nur das mit dem Geld ist dann halt die Sache ob ihr euch das leisten könnt wenn das Elterngeld  dann wegfällt und eventuell nur noch Betreuungsgeld bleibt ...

ich bleibt diesmal 3 Jahre daheim ... splitte das Elterngeld auf 2 Jahre auf... Und im letzten Jahr wird's dann halt finanziell etwas enger und mehr sparen ist angesagt... ;-)

Re: Mutterschutz, Elterngeld...Verwirrung pur!?

Danke ihr beiden. Jetzt ist das nicht mehr so undurchsichtig. ;-)

Länger als ein Jahr kann ich aus finanziellen Gründen nicht zu Hause bleiben. Das heißt also für mich, dass ich dann 10 Monate Elterngeld beziehe.

Mit meinem Chef habe ich schon gesprochen, er hilft mir dann auch gerne bei der Suche nach einer Betreuung. (Wir sind "Hinzugezogene" und er ist hier groß geworden... :-)) Da kennt er natürlich mehr Anlaufstellen als wir.

LG

Nathalie

Re: Mutterschutz, Elterngeld...Verwirrung pur!?

Ja genau, du beziehst dann 10 Monate Elterngeld :THUMBS UP:Ich gehe auch nach einem Jahr wieder arbeiten, allerdings nur in Teilzeit. Hat bei meinem Großen auch super geklappt, er wird von einer ganz lieben Tagesmutter betreut :-)

LG Carina

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