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Hilfe bzl formaler Dinge

Hallo ihr Lieben,

ich wüßte gerne, was ich alles wissen muss :-) ich habe von den formalen Dingen keinen Plan. Zum Beispiel, muss ich mich in einem KH anmelden für die Entbindung oder tauche ich einfach auf, wenn es soweit ist? Die FRage stellte sich letztes mal gar nicht, weil ich sowieso seit 23+0 dort war.

Dann, wie ist das mit dem Elterngeld? Ich weiß, man bekommt Kindergeld. Aber Elterngeld ist doch davon abhängig, ob man arbeitet oder wie viel man verdient?? Die PAtentante hat gesagt, jeder bekommt Elterngeld, sie hätte es auch bekommen (und ihr Mann ist Anwalt, also bestimmt hat der ein gutes Einkommen). Aber ich arbeite nicht und bin noch verheiratet, mein Mann hat ein normales Einkommen. Seht mir Elterngeld überhaupt zu und wenn ja, wie viel und was muss ich dafür tun?

Gibts sonst noch was, was ich wissen muss? Kann ich im Ernstfall dann biologischen Erzeuger rauswerfen lassen, falls er im KH auftaucht? Hat er ein Recht auf einen VAterschaftstest

Falls es was gibt, was ich wissen muss, sagt es mir bitte, ich bin da leider sehr naiv und unwissend.

LG Sevgi

Bisherige Antworten

Re: Hilfe bzl formaler Dinge

also was ich so gelesen habe, finden die kh es schön, wenn man sich bis zur 34. woche im kh anmeldet. es macht bei der entbindung dann alles einfacher, weil du schon aufgenommen bist und nicht womöglich mit wehen die anmeldeformulare ausfüllen musst. außerdem hast du dann auch die möglichkeit ein geburtsplannungsgespräch zu machen, wo schon mal besonderheiten deiner schwangerschaft aufgenommen werden können bzw. kannst du wünsche äußern wie z.b ein familienzimmer.

zum elterngeld schau doch mal auf folgende seite:

http://www.elterngeld.net

 

ich würde sagen den biologischen vater kannst du rauswerfen, da es ja so wie du schreibst noch keinen vaterschaftstest gab bzw. du keiner vaterschaftsanerkennung zugestimmt hast. damit weißt ja nur du, dass der mann der erzeuger deines kindes ist und du hast im moment das volle sorgerecht und kannst auch entscheiden, wenn du jemanden als besuch nicht wünscht.

der biologische vater kann nach der geburt einen vaterschaftstest verlangen, denn du entweder freiwillig mit ihm machen kannst oder aber du wartest bis er das vor gericht einklagt.

vorteil bei der freiwilligen test wäre, dass du dann schneller unterhalt von dem erzeuger bekommst.

 

hoffe ich konnte dir ein wenig helfen....

 

lg

@Sevgi

Liebe Sevgi,

ich schleiche mich kurz ein.

Du kannst bei solchen Fragen übrigens auch gerne unsere Expertin im Experten-Talk "Soziale Fragen zu Schwangerschaft und Familie" befragen. Falls Fragen hier noch unbeantwortet bleiben, steht Dir unsere Expertin gerne zur Verfügung.

Viele Grüße

Victoria

Re: Hilfe bzl formaler Dinge

Hallo Sevgi,

Du Arme, du machst schon so viel durch und müsstest dich noch durch etliche Formulare rumwüseln…

1)      KH: müsst nicht unbedingt vorher anmelden, ist aber empfehlenswert – da geht dann einiges schneller und müsst nicht mit Wehen irgendwelche Formulare ausfüllen. Ist auch schön die Hebammen vorher kennenzulernen J Wenn du keine Voranmeldung machst, müsst du nur daran denken alle Unterlagen in die Tasche zu packen.

2)      Elterngeld: auch wenn du nicht gearbeitet hast, steht dir Elterngeld von mindestens 300 € pro Monat zu. Nur die familiäre Situation müsstest du mit der Elterngeldstelle vll vorher klären, damit du 14 statt 12 Monate Geld bekommst da du alleinerziehend bist – obwohl verheiratet mit einem anderen Mann. Kann sein, dass bei euch noch kurz vor der Geburt eine Scheidung ansteht – falls das noch möglich ist wg Trennungsjahr oder so was, denn so weit ich weiß, gilt das Kind, was jetzt in deinem Bauch ist auch als Kind von deinem Ehemann obwohl er nicht der leibliche Vater ist… Meine Schwägerin musste sich damals vor der Geburt meiner Nichte deshalb noch dringend scheiden lassen, sonst wäre mein Bruder nicht der Vater „auf Papier“.

3)      Vaterschaftserkennung und Sorgerecht: hat der leibliche Vater überhaupt Interesse an seinem Kind? Vaterschaftserkennung ist nachher wichtig für Unterhaltsregelungen – aber da er nichts hat, wird das Jugendamt den Unterhalt für ihn zunächst übernehmen und er verschuldet sich dadurch. Am besten konsultierst du vll jemand vom Jugendamt bei euch in der Stadt, die werden wissen, was in deiner Situation zu tun ist. Ob die Anerkennung auch möglich ist, müsste festgestellt werden – du bist ja noch verheiratet…

 

Wenn du noch mehr Fragen hast und verzweifelt bist, kannst mir auch ruhig eine PN schreiben. Ich bin dir gerne behilflich mit allen Dokumenten und Formulare. Aus welcher Stadt bist du?

LG Min

Re: Hilfe bzl formaler Dinge

Hallo liebe Sevgi :-)

Du kannst Dich in dem Kh Deiner Wahl zur geburt anmelden, meist so ab 34.ssw möglich... musst Du aber nicht, also wenn Du da zur geburt vor der Kreissalltür stehst, werden die Dich nicht abweisen.

Vorteil der Anmeldung ist, sie haben schon Deine Daten, wissen was über den Schwangerschaftsverlauf und Du hast da schon mal mit einer Ärztin7einem Arzt und/oder Hebammen gesprochen. Somit verläuft die Aufnahme zur Geburt dann auch schneller etc.

Elterngeldanspruch hat jeder, Du beantragst das Elterngeld beim Jugendamt nach der Geburt mit der Geburtsurkunde.

Den Erzeuger kannst Du aus dem Kh verbannen, sollte er auf die Idee kommen, dort aufzutauchen. Aber einen Vaterschaftstest kann er (notfalls per Gerricht) einfordern und wird ihm nicht verweigert werden. Das Kind hat ein Recht auf seinen leiblichen Vater.

Ach, alles nicht so einfach, ich kämpfe hier auch an mehreren Fronten :-(

Aber das Baby im Bauch und die großen Geschwister die sich freuen dazu sind für mich oft ein großer Halt!

Viele liebe Grüße

Zoé 23+6:IN LOVE:

 

PS: Ich hatte Dir noch eine PN geschrieben wegen SMS-Patenschaft

Re: Hilfe bzl formaler Dinge

Huhu,

Also im kh kannst du einfach hin kannst dich aber auch anmelden is kein muss hab ich auch nicht!

Eltetngeld hab ich auch bekommen beim ersten...war alleine und hab alg1 da bekommen! Einfach beantragen sonst beim JA nachfragen!

Du kannst sagen das du ihn nicht dabei haben willst und ihn hinterher auch höflich bitten zu gehen wenn er das nicht tut kannst du ihn Rausschmeißen lassen...aber ich denke mal er kommt eh nicht oder?! So wie er sich verhält!

Test kann er drauf bestehen klar aber dann muss er den bezahlen oder per gericht anordnen lassen was er auch bezahlen muss dann! Besteht denn zweifel an der vaterschaft? Nur bei ihm bestimmt oder?

Mein ex hat sich zum Glück sofort als vater anerkennen lassen! Hab ihn bis heute aber nicht in die geb. Urkunde eintragen lassen!!

Lg

Re: Hilfe bzl formaler Dinge

Am einfachsten ist es, wenn man zu profamilia oä geht & sich beraten lässt was einem zu steht. 

Due helegen sogar diesen schweren Wisch auszufüllen! Ohne die wäre ich mit meinem Latein am Ende gewesen 

Re: Hilfe bzl formaler Dinge

Huhu,

 

Elterngeld steht demjenigen zu, der sich in den ersten 12.Lebensmonaten des Kindes um seine Betreuung kümmert. Bist du das, dann steht dir das EG zu. Du beantragst es nach der Geburt. Formulare dazu kannst du im Netz runterladen und ausdrucken. Mindest EG sind 300 Euro. Der Rest richtet sich nach deinem durchschnittlichen Einkommen, in den letzten 12 Monaten vor der Geburt des Kindes. Hattest du keins, dann bekommst du halt 300 Euro monatlich.

Mutterschaftsgeld und Mutterschutzgeld wird teilweise von der KK bezahlt. Den Rest zum vorherigen Einkommen zahlt der Arbeitgeber. In deinem Fall dann quasi nix.

Kindergeld musst du bei der Familienkasse beantragen (zumindest in Berlin ist das so). Da stehen die 184,- euro zu fürs 1. und 2. Kind, fürs 3.Kind 194,- und ab dem 4. 215,- euro.

Viele KHS verlangen vorher eine Anmeldung. Dazu kannst du einen Termin vereinbaren, ca. 4 Wochen vor dem ET. Natürlich kannst du auch einfach so dort auftauchen. Das steht ausser Frage.

Ähm der biologische Erzeuger weiss ja nur, dass du im KHS bist, wenn du ihm oder ein Dritter Bescheid gibt. Dennoch bekommt er keine Auskunft, wenn ihr nicht verheiratet seid, oder wenn du das direkt angibst. Dann erfährt er nicht auf welchem Zimmer du liegst, oder wie der Gesundheitszustand von dir oder dem Baby ist.

Vielleicht solltest du allein deshalb vorher dich im KHS anmelden gehen, um solche Dinge schriftlich festzuhalten.

Einen Vaterschaftstest kann er nicht einfordern. Falls du ihn als Vater angeben wirst beim Amt, und er bestreitet das, so kannst du durch einen rechtsweg einen Vaterschaftstest veranlassen. Wenn du glaubhaft machen kannst, dass nur er der Vater sein kann. Dadurch hast du bzw. das Kind dann Anspruch auf Unterhalt, wenn er "überführt" wird. Du solltest aber auch bedenken, dass er dann ein Umgangsrecht hat.

So. Ich hoffe, ich konnte helfen.

LG Kristin

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